Kommunalwahl Stadt wehrt sich gegen Einsprüche
Im Haldensleber Rathaus sind zwei Einsprüche gegen die Kommunalwahl eingegangen. Die Stadt wehrt sich jetzt gegen die Vorwürfe.
Haldensleben l Zwei Einsprüche erheben Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung Haldensleben. Ein Einspruch stammt von Haldenslebens vorläufig suspendierter Bürgermeisterin Regina Blenkle. Der zweite Einspruch stammt von Petra Thormeier, die bei der Wahl als FUWG-Kandidatin für einen Sitz im Stadtrat angetreten ist, aber nicht genug Stimmen für ein Mandat erhielt. Petra Thormeier schreibt „es müsste eine neue Wahl stattfinden“. Regina Blenkle legt Wert auf die Feststellung, dass sie dies nicht eingefordert hat, sondern lediglich Widerspruch eingelegt hat. In einer Beschlussvorlage geht die Verwaltung auf die Vorwürfe ein. Eine Zusammenfassung:
Regina Blenkle wirft Stadtwahlleiterin Sabine Wendler in ihrem Schreiben Wahlmanipulation vor. Es sei „eine ganze Kiste mit Wahlzetteln (blanko)“ verschwunden. Diesen Vorwurf weist die Stadtverwaltung zurück. Für die Stadtratswahl sind laut Beschlussvorlage 15.000 Stimmzettel bestellt worden, die in Kisten à 500 Stück verpackt sind. Davon seien 1500 Stück an das Bürgerbüro für die Briefwahl gegangen. Von den restlichen 13.500 Stimmzetteln wurden 13.430 an die Wahllokale verteilt, die übrigen verwahrt. Es existiere eine Liste über die Verteilung.
Ein weiterer Vorwurf lautet, dass in der Kulturfabrik „je nach Parteizugehörigkeit“ ungültige Stimmen doch gezählt wurden, bei denen das Kreuz nicht im vorgesehenen Kreis, sondern direkt am Namen des Kandidaten gemacht wurden.
Die Stadtverwaltung argumentiert mit dem erkennbaren Wählerwillen. Dies habe für alle Parteien und Wählergruppen gegolten. So wurden laut Verwaltung „auch Kreuze, die direkt hinter dem Namen waren, und nicht im Kreis, gezählt, da der Wählerwille erkennbar war“.
Ein weiterer Einwand von Thormeier besagt, dass es bei der Auszählung „wegen Übermüdung“ zu Zahlendrehern gekommen sei. Statt 15 seien 50 Stimmen für eine Partei gezählt worden. Die Verwaltung verweist auf die korrekte Anzahl der abgegebenen Stimmen. Laut Beschlussvorlage müssen die Anzahl der Stimmabgabevermerke mit der Anzahl der Stimmzettel übereinstimmen. Im Wahlbezirk III zeigt die Niederschrift 727 Stimmzettel und ebenso viele Stimmabgabevermerke.
Außerdem hätten „Wählerlisten“ unbeaufsichtigt auf dem Klavier in der Kulturfabrik gelegen. Die Verwaltung räumt ein, dass auf dem Flügel aus der Wahlurne entnommene Stimmzettel lagen, da der Wahltisch zum Auszählen nicht reichte. Diese seien jedoch „nicht unbeaufsichtigt“ gewesen, da sich Mitglieder des Wahlvorstandes die ganze Zeit der Auszählung im Raum aufgehalten hätten.
Zusätzlich moniert Thormeier, dass „Auszähllisten“ nicht ordnungsgemäß verplombt wurden, weil die Wahlhelfer nicht korrekt eingewiesen worden seien. Fraglich ist laut Stadt, was mit „Auszähllisten“ gemeint ist. Die Zähllisten waren als Anlage zur Wahlniederschrift zu verstehen. Diese wurde vom Schriftführer ausgefüllt, vom Wahlvorsteher kontrolliert und von den Wahlvorstandsmitgliedern unterschrieben.
Bei der Briefwahl ist es laut Thormeier zu Verwirrungen gekommen. So sollte die Briefwahlkommission um 14 Uhr zusammenkommen. Das Bürgerbüro habe jedoch von 18 Uhr gesprochen. Doch auch das habe nicht gestimmt. Wörtlich schreibt Thormeier: „Um 18 Uhr waren die Briefwahllisten sortiert, da man dieses um 14 Uhr unter der Nichtöffentlichkeit tat. Die Öffentlichkeit wurde erst um 18 Uhr hergestellt.“ Die Stadt schreibt, dass in der Wahlbekanntmachung darauf hingewiesen wurde, dass der Briefwahlvorstand ab 14 Uhr zusammentritt. Dieser habe die ersten Umschläge geöffnet.
Weiter schreibt die Stadt, dass von der Stadtwahlleiterin zugelassen wurde, dass die Wahlumschläge vor dem Einlegen in die Wahlurne geöffnet werden können. Da die Briefe bis zu drei Stimmzetteln enthielt, schien dies geboten, um nach Ablauf der Wahlzeit die Zählung der Stimmen zu erleichtern.
Gleich mehrere Einwände beschäftigen sich mit den Wahlmöglichkeiten von Einrichtungen des betreuten Wohnens. So schreibt Blenkle, es hätten „Wahlurnen die Wahllokale verlassen“. Außerdem seien die Altenheime und Krankenhäuser nicht mit separaten Wahlurnen aufgesucht worden.
Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass in vier Einrichtungen angefragt wurde, ob die Bewohner bewegliche Wahlvorstände wünschen. Zwei entschieden sich dafür, sodass diese in den Wahlbezirken VII und VIII eingesetzt wurden. Im Vorfeld erfragte die Verwaltung eine Liste der Wahlberechtigten. Ebenso wurde eine Zeit der Stimmabgabe sowie der Wahlraum vereinbart. Die entsprechende Anzahl der Stimmzettel sei mitgenommen worden.
Ein weiterer Vorwurf: In der Flora hätten Betreuer ihren Bewohnern vorgegeben, wo sie die Kreuze zu machen hätten. In einem beigefügten Schreiben ist eine Zeugenaussage unterschrieben. Die Stadt verweist darauf, dass nicht benannt werde, um welche Betreuer und Bewohner es sich handle. „Der Aussage liegen offenbar nur Vermutungen zugrunde“, so die Verwaltung. Der Hinweis sei zu vage, um weitere Ermittlungen anzustellen. Bei Verdacht auf Wahlbetrug müsse Strafanzeige erstattet werden.
Flora-Leiterin Ines Peinemann weist die Vorwürfe ebenfalls zurück. Zwei der 39 Bewohner hätten gewählt, kein Betreuer habe sich dabei eingemischt. „Wir sind schockiert über diese Vorwürfe“, sagt sie.
Ein weiterer Vorwurf von Regina Blenkle lautete, dass Stadtrat Eberhard Resch (CDU, Pfarrer im Ruhestand) einen Tag vor der Wahl einen Text in der Rubrik „Worte aus der Kirche“ in der Volksstimme veröffentlicht hat. Damit habe er sich in den Wahlkampf eingemischt. Die Stadt schreibt, dass Resch zur Kommunalwahl weder für den Kreistag noch für den Stadtrat antrat. Außerdem werde in dem Bericht „weder für noch gegen eine Partei oder Wählergruppe das Wort ergriffen“. Daher könne der Artikel keinen Einfluss auf den Ausgang der Wahl gehabt haben.
Welche Folgen diese Vorwürfe haben, muss der neu gewählte Stadtrat bei seiner ersten Sitzung am Donnerstag, 11. Juli, entscheiden. Mehrere Varianten sind möglich. So kann das Gremium beschließen, dass die Einwendungen zulässig, aber nicht begründet sind und sie deshalb zurückweisen. Damit wäre die Wahl gültig. Auf der anderen Seite könnte der Rat die Wahl auch ganz oder teilweise für ungültig erklären.