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Steuerbetrug 20 Mal falsche Zahlen für den Fiskus

Wegen Steuerhinterziehung muss sich ein Colbitzer vor dem Landgericht Magdeburg verantworten. Insgesamt 20 Fälle werden ihm zur Last gelegt.

Von Jens Kusian 21.08.2020, 01:01

Colbitz/Magdeburg l Mit unrichtigen Angaben zu Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer soll sich ein ehemaliger Autohändler der Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben. So sieht es die Staatsanwaltschaft Magdeburg. Vor der 4. Strafkammer (Wirtschaftskammer) am Landgericht Magdeburg hat dazu am Dienstag die Hauptverhandlung begonnen.

Es geht dabei um rund 463.000 Euro, die der Angeklagte Volkmar R. im Zeitraum von 2009 bis 2013 zu wenig an den Fiskus abgeführt haben soll. So soll der Ex-Geschäftsführer zweier Autohäuser in Wolmirstedt und Stendal dem zuständigen Finanzamt in Haldensleben falsche Zahlen gemeldet haben, um so weniger Einkommens-, Gewerbe- sowie Umsatzssteuer zu zahlen. Unter anderem sollen laut Staatsanwaltschaft Inzahlungnahmen gebrauchter Pkw nicht verbucht, unbare Zahlungseingänge anderen Kunden zugebucht beziehungsweise gesplittet und falsche Bareinnahmen vermerkt worden sein. Auch sollen überhöhte Ankaufspreise verbucht worden sein für Fahrzeuge, die dann aber zu einem niedrigerem Preis wieder verkauft wurden. Auch bei der Umsatzsteuervoranmeldung soll der Angeklagte gegenüber dem Finanzamt falsche Angaben gemacht haben.

Für die Buchführung des Unternehmens war im entsprechenden Zeitraum die Ehefrau des Angeklagten zuständig. „Die Ehefrau hat die Meldung der falschen Zahlen an das Finanzamt mit ihrer Buchführung gefördert“, betonte die Staatsanwältin. Das gesonderte Verfahren gegen die Frau ist laut Staatsanwaltschaft aber gegen eine Zahlungsauflage inzwischen eingestellt worden.

Seit 2016 befassen sich die Strafverfolgungsbehörden mit diesen Vorwürfen. Am 15. September 2016 ist Anklage erhoben und am 16. Dezember 2016 vom Landgericht übernommen worden. Das Verfahren selbst läuft seit dem 23. Juni 2017, am Dienstag nun hat die Hauptverhandlung begonnen.

In vorangegangenen Erörterungsterminen habe der Angeklagte keine Einlassungen zu den Vorwürfen gemacht, fasst Richterin Christine Sänger zusammen. Dies sei von seinen Anwälten lediglich gegen die Einstellung einiger Steuerstraftaten in Aussicht gestellt worden. „Der Angeklagte habe aber deutlich gemacht, dass er nicht ins Gefängnis wolle“, sagt die Richterin. Auch habe R. einen Teil des Schadens bereits beglichen.

Die Staatsanwaltschaft indes lehnt die Einstellung des Verfahrens ab. So sind aktuell 15 Folgetermine am Landgericht bis in den Januar 2021 vorgesehen – mit Option auf weitere Sitzungen. Bislang zehn Zeugen sollen helfen, Licht ins Dunkel zu bringen.

Denn die Verteidiger sehen die Anklagevorwürfe als nicht gerechtfertigt an. Die Staatsanwaltschaft und die Finanzbehörde sollten dem Gericht zunächst einmal ihre Berechnungen darstellen, fordert die Verteidigung. „Wir sollten zunächst eine gemeinsame Grundlage schaffen und uns an bestimmten Beispielen die Sicht der Steuerbehörde erläutern lassen“, so R.s Verteidiger. Ansonsten wären „80.000 bis 90.000 Seiten an Unterlagen durchzuarbeiten, um zu sehen, was im Einzelnen manipuliert wurde“, sagt er.

Ihre Berechnungen für einige Fälle werde die Steuerfahndung bis Ende dieser Woche vorlegen, versicherte ein Vertreter der Finanzbehörde. Damit können sich Gericht und Verteidigung bis zum nächsten Prozesstag am 25. August auf die Fortsetzung der Verhandlung vorbereiten. Dort soll die Steuerprüfung im Fall R. umfassend dargestellt werden.