Landwirtschaft Walnussbäume im Olbetal gefällt
Der Hundisburger Landwirt Eckhardt Wenge ist sauer. Jemand hat junge Walnussbäume auf seinem Land gefällt.
Hundisburg l Eckhardt Wenge ist ein kleiner Landwirt. Gerade einmal 30 Hektar bewirtschaftet der Hundisburg rund um seinen Heimatort. Dazu zählen aber nicht nur reine Ackerflächen, sondern auch sogenannte Landschaftselemente. Dafür bekommt der Landwirt eine Förderung vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.
Nun aber hat sich jemand an einem von Wenges Landschaftselementen zu schaffen gemacht und drei Walnussbäume abgesägt. Der Landwirt ist dementsprechend sauer. „Die ersten Bäume hat der Rehbock zunichte gemacht. Das kann passieren. Also habe ich nachgepflanzt“, erzählt Wenge. Doch diese Neuanpflanzungen sind nun mutwillig zunichte gemacht worden.
„Ich bin zur Pflege dieser Elemente verpflichtet. Das wird auch kontrolliert. Schließlich gibt es dafür ja auch Geld“, so Wenge weiter. Er kann daher nicht nachvollziehen, aus welchem Grund seine Bäume abgesägt wurden. Er vermutete einen Dorfbewohner hinter dem Baumfrevel. Einen Namen will er allerdings nicht nennen.
„Wenn jemand mit mir ein Problem hat, dann soll er zu mir kommen und mir das sagen. Damit kann ich leben. Aber nicht auf diese Art und Weise“, ist Eckhardt Wenge sauer.
Schließlich tragen die Landschaftselemente zum Naturschutz bei. „Die Kulturlandschaften werden wesentlich von Landschaftselementen geprägt. Diese geben unseren Landschaften erst ihr typisches Gesicht und erfüllen eine wichtige Funktion für den Umwelt- und Naturschutz. Die Landschaftselemente haben für Landwirtschaft und Naturschutz eine erhebliche Bedeutung. So sind sie wichtige Bausteine zum Erosionsschutz und zum Biotopverbund. Für den Erhalt der biologischen Vielfalt, insbesondere in den stark agrarisch geprägten Räumen, stellen sie eine wesentliche Grundlage dar, indem sie ökologisch wertvolle Lebensräume bieten. Gleichzeitig stellen sie eine Bereicherung des Landschaftsbildes dar“, heißt es dazu in der entsprechenden Definition nach der Cross-Compliance-Regelung. So wird die Bindung bestimmter EU-Agrarzahlungen an Verpflichtungen aus den Bereichen Umweltschutz, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz bezeichnet.
Laut dieser Regelung ist es verboten, diese Landschaftselemente ganz oder teilweise zu beseitigen verboten. Solche Verstöße gegen EU-Vorschriften können damit geahndet werden, dass den Landwirten, zu deren Fläche solch ein Element zählt, die Fördermittel gekürzt werden. Im ungünstigsten Fall wäre dieser Fremeingriff in Eckhardt Wenges Landschaftselement ein finanzieller Verlust für den Landwirt. Doch für ihn bedeutet die Fällaktion in erster Linie Frust:„Da verliert man doch die Lust an so etwas!“