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Fällungen Was hat es mit den Baumfällungen im Schlosspark von Erxleben auf sich?

Ein Volksstimme-Leser hat sich besorgt an die Lokalredaktion gewandt, da ihm Baumfällungen aufgefallen waren.

Von Carina Bosse Aktualisiert: 15:13

Erxleben. Besorgt wandte sich Volksstimme-Leser Harald Pfofe aus Erxleben an die Lokalredaktion der Volksstimme in Haldensleben. Er hatte bereits am 31. März beobachtet, dass zwei alte gesunde Bäume mit einem Umfang und von 350 Zentimetern gefällt worden waren.

Nur wenige Tage später wurden die gefällten Bäume von Erxleber Bürgern in tragbare Enden aufgesägt. Als Anwohner gegenüber des Parks hatte Harald Pfofe den Lärm der Kettensäge gehört und war ihm nachgegangen. Angesprochen nach einer Genehmigung für die Aktion, habe er die Antwort erhalten, dass es ihn nichts angehe. Die Fällungen seien vom Bürgermeister aus Erxleben beauftragt worden. „Da es in der Verbandsgemeinde keine Baumsatzung gibt, zieht die Natur wieder den Kürzeren“, meint Harald Pfofe. Bei diesem alten Baumbestand gebe es natürlich Vögel, denen mit der Fällung die Grundlage ihrer Existenz genommen werde.

Auf Nachfrage bei der Gemeinde Erxleben nahm Antje Jacobs, Ordnungsamtsleiterin in der Verbandsgemeinde Flechtingen, Stellung: „Die Baumfällung im Park war notwendig, weil die gefällten Bäume, dabei handelt es sich um Eschen, das dahinter liegende Denkmal stark im Dachbereich beeinträchtigen und hier auch seitens des Eigentümers denkmalschutzrechtliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen.“

Alle Genehmigungen sind eingeholt worden

Alle für die Fällung notwendigen Genehmigungen seien eingeholt worden. Die Gemeinde Erxleben habe sowohl von der oberen und unteren Denkmalschutzbehörde als auch von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Börde die entsprechenden Genehmigungen erhalten, so dass die Maßnahme am 31. März durchgeführt werden konnte. Dabei seien nicht alle beantragten Eschen gefällt worden, da in einem Baum bereits ein Vogelpaar gebrütet hat, auf das Rücksicht genommen worden ist.

In diesem Fall, so Antje Jacobs, sei lediglich ein großer Ast, der die  baulichen Maßnahmen am Denkmal stört, entfernt worden. Die Ordnungsamtsleiterin stellt klar: „Der Park II der Gemeinde Erxleben ist denkmalgeschützt. Das heißt, alle Tätigkeiten sind zuerst mit der Denkmalschutzbehörde und dann mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.“ Dem komme die Verwaltung immer erst nach, bevor solche Maßnahmen durchgeführt würden.

Das Vorhaben, so Bürgermeister Steffen Koch, sei übrigens schon aus dem vergangenen Jahr. Bereits sein Amtsvorgänger hatte damit auf das Thema aufmerksam gemacht. Daraufhin seien alle Behördenwege gegangen worden.