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  7. Bürgerbegehren ist wegen Formfehlers unzulässig

Rat entscheidet dennoch, den Beschluss zu den Grundschulen auf der nächsten Versammlung erneut zu diskutieren Bürgerbegehren ist wegen Formfehlers unzulässig

Von Anke Schleusner-Reinfeldt 22.11.2013, 02:15

Das Bürgerbegehren zur Aufhebung des Beschlusses des Verbandsrates über die Schulschließungen im Elbe-Havel-Land ist aufgrund eines Formfehlers nicht zulässig. Dennoch kommt das Thema auf der nächsten Sitzung im Dezember erneut auf den Tisch.

Elbe-Havel-Land l Bis raus auf den Flur standen die Gäste, die am Mittwochabend an der Sitzung des Verbandsrates teilnahmen. Sie fand im Sandauer Rathaus statt. Das Interesse der vielen Anwesenden vor allem aus Schollene galt dem Punkt, in dem es um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ging. Eine Initiative hatte 2310 Unterschriften gesammelt. Nach Prüfung durch die Verwaltung der Verbandsgemeinde waren davon 1995 Unterschreibende wahlberechtigt - immer noch genug für ein Bürgerbegehren. Allerdings beinhaltete die Frage einen Formfehler. "Die Fragestellung muss eindeutig mit Ja oder Nein zu beantworten sein und zum Gegenstand des Bürgerentscheids gemacht werden können", erklärte Ordnungsamtsleiterin Katrin Kleinod die Gemeindeordnung, die keinen Spielraum zulässt.

Die Frage im Begehren lautete: "Ich will, dass der Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 4. September 2013 zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung aufgehoben und eine neue, schülerfreundlichere und kostengünstigere Variante beschlossen werden muss?" Zu dieser Feststellung kann man weder mit Ja oder Nein antworten noch daraus einen Inhalt für einen Bürgerentscheid machen. Als Beispiel für eine mögliche Fragestellung nannte Katrin Kleinod: "Sind Sie dafür, dass aufgrund der zu erwartenden Schülerzahlen ab dem Jahr 2014 die Grundschulen A, B, C geschlossen werden und die Grundschulen D und E längerfristig Bestand haben sollen." Der Bürger muss anstelle des Verbandsrates eine Entscheidung treffen können, was beim erfolgten Begehren nicht der Fall ist. Katrin Kleinod wies zudem auf den Fakt hin, dass ein Drittel aller wahlberechtigten Bürger durch seine Unterschrift bekundet hat, mit der Entscheidung des Rates nicht einverstanden zu sein.

Nach langer Diskussion musste der Rat über die Zulässigkeit befinden. Die Beschlussvorlage lautete wegen des Formfehlers bereits auf Zurückweisung des Bürgerbegehrens - 13 Abgeordnete stimmten dafür, fünf dagegen, einer enthielt sich. Somit ist das Begehren nicht zulässig.

Beschluss muss zuerst zurückgezogen werden

"Dennoch sollten wir dem deutlichen Votum der Bürger Rechnung tragen", forderte Sebastian Heinike aus Schollene und stellte den Antrag, den Beschluss erneut auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu stellen. Mehr als das dafür nötige Viertel der Ratsmitglieder stimmte dafür, so dass auf der nächsten Zusammenkunft erneut über die Schulentwicklungsplanung diskutiert wird. Voraussetzung dafür ist, dass der bereits gefasste Beschluss (Erhalt von Sandau, Schönhausen und Klietz, Schließung von Schollene 2014 und Wust 2016; die Wuster fahren nach Schönhausen, die Schollener nach Klietz, die Scharlibber und Molkenberger nach Sandau) zurückgenommen wird. Die Sitzung wird am 11. Dezember im Schönhauser Bürgerzentrum stattfinden.

In der Bürgerfragestunde zum Auftakt der Sitzung hatte Petra Heinike von der Initiative "Lebendiges Schollene" erklärt, dass es aus ihrer Sicht kein Entgegenkommen beim Bemühen um den Erhalt der Schollener Schule gebe, auch nicht bei der jüngsten Zusammenkunft mit dem Kultusministerium. Die Motivation der Schollener sei dennoch gewachsen, "mit oder ohne den Rat kämpfen wir um den Erhalt! Es wäre schön, wenn alle an einem Strang ziehen!" Ramona Henschke, die die Schollener Schulküche führt und sich ihrer Existenzgrundlage beraubt fühlt, merkte an, dass man die Entscheidung gegen den Standort nicht ohne Widerstand hinnehmen werde. Ans Briesenick berichtete, dass es in ihrer Heimat Holland möglich ist, mit 22 Kindern und zwei Lehrern eine Schule zu erhalten. Steffi Friedebold forderte den Rat auf, über einen zentralen Schulstandort nachzudenken, an dem keine großen Investitionen getätigt werden müssen. Die anwesenden Scharlibber erklärten deutlich, ihre Kinder nicht nach Sandau zu schicken, schon gar nicht die bereits Eingeschulten. "Diese Sauerei machen wir nicht mit!", unterstrich Bürgermeister Jürgen Masch. Sebastian Heinike merkte noch an, dass man beim Erhalt von Sandau abwarten müsse, was mit den Schülern aus dem Quappenwinkel wird. Die, die jetzt noch nach Schollene gehen, sollen ab 2014 an Havelberg vorbei nach Sandau fahren. Darüber berät der Havelberger Stadtrat kommende Woche.

"Es nervt, dass der Rat die Prügel abbekommt"

Der Vorsitzende des Verbandsrates, Gerhard Faller-Walzer, leitete die emotionsgeladene Sitzung souverän. "Wir müssen uns an die Vorgaben des Landes zu den Mindestschülerzahlen halten - das gefällt uns auch nicht und wir würden am liebsten alles beim Alten lassen. Aber das ist nicht möglich. Deshalb war es unser Anliegen, so lange wie möglich so viele Schulen wie möglich zu erhalten. So gut wir die Argumentationen aus Schollene auch nachvollziehen können, werden wir an den Zahlen nichts ändern. Mit Wust ist das genauso. Der Verlust jeder Einrichtung ist schmerzlich, das sehen alle Ratsmitglieder so. Mich nervt, dass wir die Prügel abbekommen, obwohl wir alle Möglichkeiten, die jetzt auch immer wieder von den Eltern angesprochen worden sind, beim Landkreis und auch beim Land vorgetragen haben. Aber dort wird strikt an den Zahlen festgehalten!" Verbandsbürgermeister Bernd Witt erklärte, dass man jetzt ohne Not nicht noch mehr Schulen als nötig schließen und sich auf einen zentralen Standort konzentrieren darf. Wenn die Schülerzahlen eines fernen Tages tatsächlich nur noch für eine Schule im Elbe-Havel-Land reichen sollten, was er nicht hofft, wird der Rat entscheiden, wo sie sich befindet.

Wie die Schullandschaft im Elbe-Havel-Land aussieht, entscheidet letztendlich der Landkreis. "Weil auch er so viele Schulen wie möglich erhalten will, würde er unserem beschlossenen Konzept folgen, auch wenn Wust schon vor 2016 die Zahlen nicht mehr erreicht", sagte Bernd Witt. Komme man zu keiner Einigung, könne es passieren, dass der Landkreis entscheidet "und uns eine Regelung überstülpt".