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Schöffenwahl Freiwillige für die Gerichte gesucht

2019 beginnt deutschlandweit die neue Amtszeit für Schöffen. Havelberg muss 26 Freiwillige dafür vorschlagen.

Von Andrea Schröder 01.02.2018, 17:02

Havelberg l 13 Schöffen muss die Hansestadt Havelberg für das Amts- und das Landgericht in Stendal stellen. Die aktuelle fünfjährige Amtszeit der ehrenamtlichen Richter endet in diesem Jahr. Fünf Frauen und Männer werden für das Amtsgericht benötigt, acht für das Landgericht. Die neue Amtszeit geht von 2019 bis 2023, informiert Evelin Bullwan, Sachgebietsleiterin Allgemeine Verwaltung in der Stadtverwaltung. Die Stadt muss die doppelte Anzahl der geforderten Schöffen vorschlagen. Das heißt, es werden 26 Freiwillige gesucht.

Interessierte, die sich vorstellen können, im Gerichtssaal mit Verantwortung bei der Fällung eines Urteils zu übernehmen, können sich bis zum 30. April bei der Stadt melden. Der Stadtrat soll auf seiner für Juni geplanten Sitzung die Gesamtliste bestätigen. Dann wird die Liste eine Woche im Rathaus ausgelegt. Mitte Juli soll sie ans Amtsgericht geschickt werden, wo der Wahlausschuss die Schöffen fürs Amts- und Landgericht wählt.

Schöffen sollen vor allem soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis besitzen. Sie sollten das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld einschätzen können. In einer Verhandlung müssen sie Beweise würdigen, was bedeutet, dass sie die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

Seine Lebenserfahrung schöpft der Schöffe aus seiner beruflichen Erfahrung und/oder dem gesellschaftlichen Engagement. Dabei steht die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde, im Vordergrund. „Das verantwortungsvolle Amt des Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich“, heißt es im Aufruf der Stadtverwaltung. Und weiter: „Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Die Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen mit zu verantworten.“

Auch für die aktuelle Amtszeit hatte der Stadtrat 26 Einwohner vorgeschlagen. Sie kommen hauptsächlich aus der Hansestadt selbst sowie aus Nitzow, Jederitz und Garz. „Es sind alle Berufs- und auch alle Altersgruppen vertreten“, sagt Evelin Bullwan. Wer tatsächlich am Gericht als Schöffe eingesetzt ist oder als Hilfsschöffe, hat die Stadt nicht erfahren. Die Sachgebietsleiterin hofft, dass sich wieder ausreichend Interessierte um das Schöffenamt bewerben. Wer wie eingesetzt wird, wird an den Gerichten entschieden, wenn sie die ihnen zugewiesenen Hauptschöffen auf alle Termine zur Hauptverhandlung für das Jahr 2019 auslosen. Die Hilfsschöffen werden für die gesamte Amtsperiode in eine feste Reihenfolge auf der Hilfsschöffenliste ausgelost.