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Steuerzahlerbund Flutsanierung als Steuerverschwendung?

Im jetzt veröffentlichten "Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes 2018" wird die geplante Flutsanierung der Fischbecker Fährstraße angeprangert.

Von Anke Schleusner-Reinfeldt 26.11.2018, 12:54

Fischbeck l Alljährlich deckt der Steuerzahlerbund „Skandale auf, bei denen die Politik Milliarden Euro Steuergeld in sinnlose Projekte steckt“. Für so ein Projekt wird auch die Sanierung der 1,2 Kilometer lange Fährstraße von der B 107 bis zum Deich abgestempelt. Sie hatte 2013 im stark strömenden Deichbruchwasser gestanden.

Mit den Plänen der Gemeinde, die alte Kopfsteinpflasterstraße durch Asphalt und Betonspurbahnen zu ersetzen, sind Dorfbewohner Rolf Hebekerl und Sabine Werner aus Stendal, die einst bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Stendal gearbeitet hat, nicht einverstanden. Statt der knapp eine Millionen Euro teuren Investition in den Neubau – die Wiederaufbaumittel sind genehmigt und liegen zum Einsatz bereit – soll ihrer Meinung nach die Straße repariert werden und das Kopfsteinpflaster erhalten bleiben. Sie schalteten den Bund der Steuerzahler ein. Deshalb liegt das Projekt auf Eis.

Unter der Überschrift „Fördertöpfe locken in die Steuerverschwendungsfalle“ heißt es von Autor Ralf Seibicke (Vorstandsmitglied im Landesverband Sachsen-Anhalt des Steuerzahler-Bundes) unter anderem: „Fördergelder für die Straßenerneuerung aus Hochwassermitteln winken, so dass die Gemeinde keine eigenen Mittel dafür aufwenden muss. Zunächst sollen 665 Meter Straße grundhaft erneuert werden. Die Gemeinde geht von Kosten in Höhe von ca. 917 000 Euro aus. Dazu gibt es einen Bewilligungsbescheid des Landes vom Dezember 2015, der außerdem die Erneuerung der Kabel- anlagen und der Straßenbeleuchtung umfasst. Mit einer zweiten Einzelmaßnahme soll das restliche, ca. 500 m lange Stück bis zum Elbdeich ebenfalls aus Hochwassermitteln ausgebaut werden.“ Der Plan sieht Betonspurbahnen vor.

Laut Steuerzahlerbund könnten „weder Einwohner noch der Steuerzahler die Sinnhaftigkeit einer grundhaften Erneuerung der Fährstraße nachvollziehen. Sie hat bisher alle Hochwasser und sonstigen Ereignisse überstanden. Eine angemessene Reparatur, die maximal die Hälfte der angesetzten Neubaukosten ausmachen würde, wäre ausreichend.“

Für den Steuerzahler bedeute ein Neubau statt einer Reparatur „zunächst einmal Mehrkosten für den Bau. Besonders unsinnig erscheint der nachhaltige Ausbau des bisher eher landwirtschaftlichen Weges zur Betonspurstraße. Auch wenn die Gemeinde die Mittel vollständig vom Land und das Land diese aus einem Sondertopf vom Bund bekommt, so sind es doch Steuermittel.“ Und auch über die Unterhaltung der neuen Straße macht man sich Gedanken: Die finanziell angeschlagene Gemeinde, die wie andere im Elbe-Havel-Land tief in den roten Zahlen steckt, könne sich anfallende Reparaturen nicht leisten.

Das Fazit des Steuerzahlerbundes: „Investitionen in die Infrastruktur sind richtig, wenn sie notwendig sind. Aufwendige Sanierungen oder Ausbauten für eine wenig benutzte Straße, vollständig finanziert aus Fördermitteln, braucht dagegen keiner. Auch wenn Geld da ist, muss vor einem Neubau die Reparatur als kostengünstigere Alternative geprüft werden. Eine Reparatur würde Altbewährtes erhalten und gleichzeitig den Steuerzahler schonen.“

Ulf Wabbel, Bauamtsleiter der Verbandsgemeinde, hatte dem Steuerzahlerbund im Spätsommer eine umfassende Stellungnahme zu dem Projekt geliefert. Laut eines dem Bauamt vorliegenden Schadensgutachten eines Experten muss die Straße zwingend erneuert werden.

Auf die Frage, ob es sich bei der Flutsanierung der Fährstraße um eine „Luxus-Variante“ handelt, erklärt er: „Abwägungen zur Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit sind im Erläuterungsbericht der Vorplanung vom November 2014 dokumentiert. Hier wird ausführlich auf den Straßenzustand, das Schadensbild und die Schadenskausalität zum Hochwasser 2013 eingegangen. Die Vorplanung enthält eine Kostengegenüberstellung, aus der zu entnehmen ist, dass die Befestigung in Asphalt erheblich kostengünstiger ist als eine Wiederherstellung aus Granitkleinsteinpflaster.“ Ulf Wabbel macht deutlich: „Eine örtliche Reparatur der sehr alten und durch das Hochwasser 2013 stark geschädigten Pflasterstraße wird seitens der Fachplanung als kritisch bewertet, da mit der Aufnahme des Pflasters in Teilbereichen oder sogar von Bordanlagen auch die vorhandene Einspannung verloren geht.“

Die Entscheidung über den Neubau der Fährstraße wurde per Gemeinderatsbeschluss im März 2015 von den zwölf Gemeinderäten der Gemeinde Wust-Fischbeck beschlossen.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe des Steuerzahlerbundes will sich der Gemeinderat über den Winter nun nochmals mit dem Projekt befassen. Am Rande der jüngsten Ratssitzung wurde seitens der Ratsmitglieder Unverständnis über die Vorwürfe und die dadurch bedingte Verzögerung der Sanierung geäußert.