Rechnungsprüfungsamt fordert von Verwaltung kostenpflichtige Gestattungen Vereine müssen für Ausschank zahlen
Vereine zur Kasse bitten, wenn sie auf Festen ausschenken - das hatte die Verbandsgemeinde abgelehnt. Doch das Rechnungsprüfungsamt lässt das nicht durchgehen, seit September muss abkassiert werden.
Elbe-Havel-Land l Laut Gesetz müssen zwischen 20 und 200 Euro für vorübergehende Gestattungen zum Alkoholausschank für Dorffeste gezahlt werden, auch von Vereinen.
Der Verbandsgemeinderat hatte sich im vergangenen Jahr nach langer Diskussion darüber hinweggesetzt und blieb bei 0 Euro, "wir lassen es darauf ankommen", hieß es damals. Schließlich sollte man die Vereine, die etwas für die Allgemeinheit tun, nicht auch noch zur Kasse bitten. Doch die Kommunalaufsicht ließ das nicht durchgehen, mahnte die Verbandsgemeinde erneut an. Seit Mitte September muss für Gestattungen gezahlt werden - nicht für den Verkauf von Würstchen oder Suppe, wohl aber für alkoholische Getränke. Ist ein Verein Ausrichter von Festen, wie es beispielsweise Heimatvereine von Weihnachtsmärkten sind, muss außerdem für die Marktfestsetzung zukünftig eine Gebühr entrichtet werden.
Durchschnittlich 100 Gestattungen pro Jahr stellt die Verbandsgemeinde für Vereine aus. Holger Borowski, Mitglied des am Dienstag tagenden Verbandsrates, fragte, ob dieses Geld abgeführt werden müsse oder im Haushalt bleibt. Es bleibt im Haushalt, antwortete Ordnungsamtsleiterin Kathrin Kleinod. Holger Borowski schlug vor, das gezwungenermaßen kassierte Geld über eine Vereinsumlage wieder zurückfließen zu lassen. Das ist theoretisch möglich, dazu müsse aber noch ein entsprechender Satzungsbeschluss gefasst werden.
Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2010
Der Schönhauser Bürgermeister Alfons Dobkowicz, Gast der Sitzung, erklärte, dass er seinen Vereinen die finanzielle Belastung beim bevorstehenden Nikolausmarkt nicht zumuten wird, "da bleibt aufgrund der geringen Preise auch nur wenig bei den Vereinen hängen. Wir als Gemeinde werden die Gestattungskosten tragen." Der erste große Schwung an Gestattungskosten kommt mit den Weihnachtsmärkten mit Glühwein, Lumumba und Punsch auf die Verwaltung zu.
Bei der Kontrolle der Jahresrechnungen 2010 hatte das Rechnungsprüfungsamt neben den nicht verlangten Gestattungsgebühren weitere Dinge kritisiert, die aber keine schwerwiegenden Fehler darstellen. Deshalb empfahl das Amt dem Verbandsgemeinderat auch, Bürgermeister Bernd Witt für das Jahr 2010, als er noch Leiter des Vorgängermodells Verwaltungsgemeinschaft war, zu entlasten. Das erfolgte am Dienstagabend einstimmig.
Doppik-Stelle wird nicht verlängert
Bei der Mitteilung über die auf der vorherigen Sitzung im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse teilte der Vorsitzende des Rates, Gerhard Faller-Walzer, mit, dass die vor zwei Jahren geschaffene Stelle des Doppik-Mitarbeiters ab 1. Januar nicht verlängert wird. Um die neue Haushaltsführung, mit der alle Verwaltungsmitarbeiter konfrontiert werden (Volksstimme berichtete), ab dem kommenden Jahr umzusetzen, wird sich der/die neue Mitarbeiter/in ab Januar beschäftigen, die ab 2014 auch die Leitungsposition im Bauamt übernimmt.