Fördermittelantrag Warten auf Zusage für Schulsanierung
In Zeiten knapper Kassen erleichtern Fördermittel dringend nötige Investitionen, auch im Elbe-Havel-Land.
Elbe-Havel-Land l Der Verbandsgemeinde steht der Bau des neuen Schönhauser Kindergartens und die Hortsanierung mit Stark-III-Mitteln bevor. Außerdem hofft manauf finanzielle Hilfe für die Schulen. Fördermittel aus einem bundesweit auferlegten Programm zur „Förderung der Schulinfrastruktur“ sind beantragt.
Für die Schulen im Landkreis Stendal stehen 6,7 Millionen Euro bereit, 17 Anträge liegen vor – das Elbe-Havel-Land gehört dazu. Vier sind inzwischen bewilligt, im Schönhauser Verwaltungsamt wartet man noch auf einen positiven Bescheid. Ganz Sachsen-Anhalt kann über 116,4 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt verfügen. Dieses Geld wurden entsprechend der Schülerzahlen auf 113 Kommunen im Land verteilt. Sie erhalten für Investitionen eine Förderung mit 90 Prozent, den Rest müssen die Schulträger selbst aufbringen. Gefördert werden Baumaßnahmen an öffentlichen und privaten Schulen.
Die Gesamtschülerzahl in der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land beträgt derzeit 262 Schüler, heißt es im Fördermittelantrag. Davon besuchen 110 Schüler (42 Prozent) die Grundschule Schönhausen, 74 Schüler (28,2 Prozent) die Grundschule Klietz, 57 Schüler (21,8 Prozent) die Grundschule Sandau und 21 Schüler (8 Prozent) die Freie Schule Elbe-Havel-Land Kamern. Für alle vier stehen im Falle der Bewilligung insgesamt 186.000 Euro zur Verfügung. Der Rat der Verbandsgemeinde hat im Dezember eine Prioritätenliste für den Einsatz der Fördermittel verabschiedet:
Klietz und Schönhausen stehen in Abwägung aller Kriterien gemeinsam an erster Stelle. „Durch die geplanten Maßnahmen werden beide Gebäude, bezogen auf die sicherheitstechnischen Einrichtungen, in einen rechtkonformen Zustand versetzt. Der Beschlussvorlage der Verbandsgemeinde, die Voraussetzung für den Fördermittelantrag war, stimmten fast alle Ratsmitglieder zu, drei enthielten sich. Auch Helga Paschke. „Solange wir nicht wissen, wie es mit unseren Schulen weitergeht und ob überhaupt alle drei erhalten bleiben, kann ich nicht über bauliche Maßnahmen entscheiden.“
Im Beschluss wurde auf alle vier Einrichtungen näher eingegangen:
Klietz: Ende der 90-er Jahre wurde das Gebäude teilweise brandschutztechnisch ertüchtigt. Nach Rückzug der LB-Schule wird nur ein Teil als Grundschule genutzt. 2018 ergab sich die Notwendigkeit, einen Nutzungsänderungsantrag für Teile der ungenutzten Räume als Hort und als Büros für das Bauamt der Verbandsgemeinde zu stellen. Die erteilte Baugenehmigung verdeutlichte, dass die Brandschutzforderungen auf den gesamten Gebäudekomplex anzuwenden sind. Die nötigen Baumaßnahmen sollen bis August 2020 abgeschlossen sein, um dann den sich derzeit noch im Kindergarten befindlichen Hort in dem Objekt zu etablieren.
Auch in Schönhausen sind es brandschutztechnische Baumaßnahmen, die erfolgen sollen.
In Sandau fehlt die Sicherheitsbeleuchtung.
In Verbindung mit dem pädagogischen Konzept der Freien Schule in Kamern ist in den kommenden Jahren der weitere Ausbau des Erdgeschossbereiches, die Schaffung eines Mehrzweckraumes und weiterer Lerngruppenräume geplant. Vor dem Hintergrund des Inklusionsgedankens ist auch eine Erreichbarkeit der Schulräume durch die Anordnung eines Aufzuges vorgesehen. Vorrangig sind aber die Maßgaben des vorbeugenden und bautechnischen Brandschutzes. Als Träger übernimmt der Neugierig-Verein die zehn Prozent Eigenanteil, für die drei anderen Schulen ist es die Verbandsgemeinde.
Anliegen des Bundesprogrammes ist es, „dass alle Schüler in ihren Schulen gute Bedingungen vorfinden, die sicher stellen, dass die Kinder ihre Schulzeit erfolgreich absolvieren können – unabhängig auch von der finanziellen Lage der Kommune, in der sie die Schule besuchen.“
Bürgermeisterin Steffi Friedbold hofft auf eine baldige Zusage, um die geplanten Maßnahmen zeitnah in Angriff nehmen zu können. Wichtig ist ihr auch, dass endlich die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung vom Land vorliegt – das ist nun für Mitte Februar angekündigt. Erst mit dieser Verordnung kann sich der Verbandsgemeinderat endgültig Gedanken über die Zukunft von Klietz, Sandau und Schönhausen machen. Die neue Schulentwicklungsplanung soll ab Sommer 2022 gültig sein.