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Kitabeiträge Gibt es Geld zurück?

Großes Fragezeichen in Staßfurt, Egeln und Hecklingen: Werden Kitabeiträge zurückgezahlt? Und wann?

Von Franziska Richter 21.03.2020, 00:01

Staßfurt/Hecklingen/Egeln l Der Großteil der Eltern betreut seine Kinder momentan zuhause, Kitabeiträge werden trotzdem weitergezahlt. „Diese Tatsache kann unter Umständen dazu beitragen, dass junge Familien in Zeiten von Kurzarbeit jeden Cent drei mal umdrehen müssen und nebenbei noch versuchen, die Wirtschaft mit ihrer Arbeitskraft aufrechtzuerhalten“, schreibt Martin Barth aus Staßfurt der Volksstimme.

Mit dem Kurzarbeitergeld kommt weniger Geld als sonst herein. Nicht jeder bekommt bezahlten Urlaub. Homeoffice ist schwierig mit den Kleinen, die um den Schreibtisch herumwuseln. In Staßfurt werden die Elternbeiträge für städtische Kitas zum Beispiel immer am 15. des Monats abgebucht – das war jetzt im März genau dann, als der „Ausnahmezustand“ über alle hereinbrach.

Das Verzwickte ist: Die Rückerstattung von Kitabeiträgen ist in jeder Kommune anders geregelt. Heißt: In Hecklingen samt Ortsteilen ist eine Rückerstattung rechtlich eigentlich nicht möglich. In der Egelner Mulde steht in der Regelung („Satzung) nur, dass die Schließung einer Kita kein Grund ist, weniger zu zahlen.

Das gilt, obwohl in Hecklingen und der Egelner Mulde die Kitas gar nicht in der Hand der Stadt oder Verbandsgemeinde liegen, sondern bei sogenannten „freien Trägern“ wie Kirche oder Johanniter. Die Kommunen bestimmen mit ihren verschiedenen Regelungen trotzdem über die Rückerstattung.

„Es soll eine Entscheidung des Landes Sachsen-Anhalt geben“, sagt Michael Stöhr (UWGE). Der Verbandsgemeindebürgermeister der Egelner Mulde muss im Moment darauf warten. „Es muss eine Regelung vom Sozialministerium kommen“, so Stöhr. „Ich meine, da ist etwas in Arbeit.“

Tatsächlich ist etwas in Arbeit: „Wir bereiten zu dem Thema aktuell etwas vor“, so Sprecher des Sozialministeriums Andreas Pinkert. Ob die Regelung schon nächste Woche kommt, ist unklar. „Im Moment sind also noch die Kommunen zuständig.“

Auch unser Leser Martin Barth hofft: „Eine offizielle Aussage in Form einer Verordnung von der Landesregierung für die Rückerstattung der Gebühren würde ausreichen, vielen Eltern zu helfen, über diese schwierige Zeit zu kommen.“

Solange das Sozialministerium keinen Erlass herausgibt, dass die Beiträge zu erstatten sind, gelten die verschiedene Regelungen der Kommunen.

Stattdessen gab das Sozialministerium am Donnerstag eine andere, fragwürdige Meldung heraus: Das Land werde seinen eigenen Anteil an den Kitakosten trotz Zuhause-Betreuung weiterhin bezahlen und nicht etwa kürzen. Das Ministerium deutet zugleich an, dass es den Städten und Gemeinden bei der finanziellen Mehrbelastung – die Einnahmen aus den Elternbeiträgen werden fehlen – wohl nicht helfen können wird.

Dass Kitabeiträge zurückerstattet werden, ist zumindest für die Kitas in Trägerschaft der Stadt Staßfurt seit Dienstag geklärt: Weil das Sozialministerium die weitgehende Schließung aller Kitas angeordnet hat, kommt es hier zu einer Rückerstattung.

Oberbürgermeister Sven Wagner (SPD) erklärt: „In der Kostenbeitragssatzung der Stadt Staßfurt ist geregelt, dass die Stadt für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern Kostenbeiträge erhebt. Durch die Schließung der Einrichtungen ist diese Inanspruchnahme nicht möglich.“ Daher entfällt der Grund für die Erhebung der Beiträge bei Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen. Das gilt solange, bis die Kitas wieder öffnen.

„Wir sitzen aktuell innerhalb der Verwaltung zusammen und klären, wie und wann genau zurückerstattet wird“, so Wagner. Es geht um Monatsbeiträge, Abrechnungen, Buchungen. „Bis wir das geklärt haben, bitten wir die Eltern um Verständnis.“

Eltern in Staßfurt fragen aktuell in Sachen Rückerstattung vermehrt nach, ebenso wie in Hecklingen, Schneidlingen, Groß Börnecke und Cochstedt.

Dort weiß allerdings auch Bürgermeister Uwe Epperlein (WGH) nicht, was wird. „Wir warten genau auf diese Regelung vom Land – was passiert in den Kommunen, wo eigentlich keine Rückerstattung der Kitabeiträge möglich ist?“ Denn die Satzung für Hecklingen gibt keine Rückerstattung her. „Ich verstehe das Dilemma der Eltern durch Kurzarbeit auf der einen Seite und weiterer Belastung durch die Beiträge auf der anderen Seite“, so Epperlein. Er hofft, dass das Land sich eine kluge Lösung einfallen lässt.

Viele Kitas in Egeln und Hecklingen werden von der Lebenshilfe Bördeland betrieben, heißt diese tritt als „freier Träger“, auf im Unterschied zu einer Kita in kommunaler Hand, von der Stadt betrieben. Deren Geschäftsführer Stefan Labudde berichtet auch von Anfragen von Eltern zur Rückerstattung: „Wir wiederum haben die Frage an die Kommunen weitergeleitet, da das Thema kommunales Satzungsrecht ist. Wir rotieren im Moment zwischen allen Behörden bis zum Land hin und her und können die Frage auch nicht sofort klären.“

Der freie Träger benutzt bei der Bezahlung der Elternbeiträge zwei verschiedene Modelle: Entweder die Städte und Gemeinden buchen die Beiträge direkt bei den Eltern ab und die Lebenshilfe ist aus der Monatsabrechnung raus (so ist es in Schönebeck, Saale-Wipper, Hecklingen, Calbe). Oder die Lebenshilfe bucht die Beiträge selbst bei den Eltern ab (Staßfurt, Egelner Mulde, Barby).

„Ich gehe davon aus, dass zeitnah eine Regelung kommt“, sagt Stefan Labudde. „Würden die Städte und Gemeinden heute eine Rückerstattung festlegen wollen, müssten die Stadträte das beschließen.“ Denn die Stadt- oder Verbandsgemeinderäte können solche Regelungen und Satzungen ändern, als Chefs der Verwaltungen. Allerdings sind auch diese im Moment lahm gelegt.

Was Eltern wie Martin Barth nicht in den Kopf gehen will: „Seit wann besteht eine Pflicht, Dienstleistungen zu bezahlen, wo keine erbracht wird oder werden kann?“ Auch wenn höhere Gewalt im Spiel ist, sei das unlogisch.