Ehrenamt Entschädigung wird 2020 nicht erhöht
Die Höhe der Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche in der Verbandsgemeinde (VG) Beetzendorf-Diesdorf wird 2020 nicht mehr angepackt.
Beetzendorf-Diesdorf l Aktuell werden 84 400 Euro pro Jahr in der VG an ehrenamtlich Engagierte als Entschädigung für den Aufwand gezahlt. Das sagte VG-Bürgermeister Michael Olms während der VG-Ratssitzung in Mehmke. Es gebe eine neue Empfehlung, wie hoch die Sätze sein könnten. Würde sich der Rat an der möglichen Höchstmarke orientieren, dann müsse eine Summe von 183 000 Euro im Haushalt eingeplant werden. Für die Ratsarbeit würde dies einen Zuwachs von gut 13 000, für den Bereich Feuerwehren von fast 85 500 Euro bedeuten. Möglich sei auch eine stufenweise Erhöhung.
„Der Feuerschutzausschuss hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, den Haushalt 2020 nicht anzufassen. Aber für den Haushalt 2021 sollten wir einen Vorschlag vorbereiten, was finanzierbar ist“, sagte VG-Ratsmitglied Daniel Rieck. Es sei immer schwer, eine Erhöhung anzuregen, merkte Ratsherr Frank Wulff an. Er verwies darauf, dass die Aufwandsentschädigungen seit der Gründung der VG nicht angepasst worden seien. „Wir haben aber eine Inflation pro Jahr von zwei Prozent. Da wäre es nur gerecht, die Sätze um 20 Prozent zu erhöhen“, schlug er vor.
Ratsmitglied Florian Fischbeck verwies darauf, dass die Erhöhung für die VG-Räte nicht relevant sei. „Die Überlegung ist ja auch hauptsächlich für den Bereich der freiwilligen Feuerwehren gedacht“, sagte VG-Ratsvorsitzender Fritz Kloß.
Daniel Rieck schlug vor, die Diskussion in den Feuerschutz- und den Sozialausschuss zu geben, damit dort Ideen entwickelt werden. Dem stimmte auch Ratsmitglied Bernd Hane zu: „Da es um einen Beschluss geht, der per 1. Januar 2021 wirksam werden soll, besteht im Moment noch kein Diskussionsbedarf.“ Sinnvoll sei es, das Thema bei der Haushaltsberatung im Blick zu behalten, fügte Fritz Kloß hinzu.
VG-Hauptamtsleiterin Anja Schrader forderte ein, die Gedankenfindung nicht zu weit nach hinten zu verlagern. Denn es gehe darum, vor der Beratung des Haushaltsentwurfes für 2021 eine Linie zum Handeln erarbeitet zu haben. „Das Thema sollte auf jeden Fall auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzungen genommen werden“, meinte sie.
Der Beschluss über das Ändern der Aufwandsentschädigungssatzung wurde schließlich vom Verbandsgemeinderat mit einer Enthaltung verschoben.
Zuvor sorgte das Thema bereits im Ordnungs- und Feuerschutzausschuss des VG-Rates für Diskussionen. Der Beetzendorfer Bert Juschus nannte die Vorlage übereilt und forderte, über eine Anpassung der Entschädigungssätze „noch einmal vernünftig zu beraten“, unter anderem auch in der VG-Wehrleitung. Für den Ausschussvorsitzenden Daniel Rieck wäre eine Erhöhung „ein verkehrter Fingerzeig und das falsche Signal in dieser Zeit“, meinte er in Anbetracht der Corona-Krise und ihrer absehbaren wirtschaftlichen Auswirkungen. Man solle viel eher darüber nachdenken, wie man die Feuerwehren und hier insbesondere die einzelnen Kameraden besser unterstützen könne.
Dähres Wehrleiter Burger Boohs, der als sachkundiger Einwohner dem Ausschuss angehört, sah nicht nur den „falschen Zeitpunkt“ für eine Erhöhung der Sätze, sondern auch die verkehrten Adressaten. Er selbst erhalte für sein Ehrenamt 720 Euro im Jahr an Aufwandsentschädigung, während die einfachen Kameraden nichts bekämen. Statt noch mehr Geld in die Führungskräfte zu pumpen, sollte man dieses besser für die Ausstattung der Feuerwehren einsetzen. „Wir haben einen Fahrzeugbestand, der teilweise oldtimerpflichtig ist. Hier Geld zu investieren, wäre weitaus effektiver“, meinte Boohs. Dies sei auch die Ansicht von VG-Wehrleiter Ronny Runge, mit dem er gesprochen habe. Eine Erhöhung der Entschädigungssätze nannte der Dährer „moralisch sehr fragwürdig“.
Der Neuekruger Udo Riechmann sah das nicht so dramatisch. Zwar wäre eine Erhöhung ein gutes Zeichen, da der Einsatz der Führungskräfte der Wehren durchaus honoriert werden sollte, „aber momentan sollten wir die Finger davon lassen“.
Zum Haushalt 2021 könne das Thema aber wieder auf den Tisch kommen. „Mit Bedacht“, mahnte Riechmann, „aber ich sehe es auch nicht ein, dass wir hier unten in puncto Ehrenamt immer mit Bescheidenheit glänzen sollen“. Es dürfe nicht für selbstverständlich erachtet werden, wenn jemand in den Wehren Führungsverantwortung übernehme.
Auch Bert Juschus würdigte die Arbeit der Führungskräfte. Diese würden durchaus einen gewissen Zeitaufwand für ihre Tätigkeit erbringen. Er persönlich sei jedoch dafür, den Kreis der Entschädigungsberechtigten auszuweiten. So müssten die Kinderfeuerwehrwarte weiterhin mit den Jugendwarten gleichgestellt werden. „Denn was die leisten, ist wirklich enorm“, so Juschus. Auch hätten Leiter von Ortswehren mit Stützpunktcharakter einen höheren Arbeitsaufwand als jene von kleinen Wehren mit vielleicht zehn Mitgliedern. Auch hier sei eine differenzierte Entschädigung angebracht.
Juschus sprach sich zudem dafür aus, den Atemschutzgeräteträgern in den Wehren eine Pauschale von 50 bis 100 Euro jährlich zu zahlen. „Das wäre ein Anreiz für diese Tätigkeit und wir könnten die derzeitige Zahl von 131 Atemschutzgeräteträgern dadurch vielleicht erhöhen“, meinte er.