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Fällung Dem Zuckerahorn droht die Säge

Alle Mühen umsonst: Der Ahornbaum im Beetzendorfer Park ist wohl nicht zu retten.

Von Walter Mogk 12.05.2020, 06:00

Beetzendorf l Lange hat sich die Gemeinde Beetzendorf darum bemüht, den großen Zuckerahorn an der westlichen Grenze des Parks zu retten. Ein Baumbeschnitt wurde vorgenommen, um die Risiken, die von dem schief stehenden und offenbar angeschlagenen Baum ausgehen, zu minimieren. Schon 2014 war aber auch eine mögliche Fällung im Gespräch, wenn die Begutachtung des Ahorns keine andere Möglichkeit offenlassen würde.

Was damals noch unterblieb, könnte nun doch notwendig werden. „Ich möchte die Verantwortung nicht übernehmen, wenn der Baum umkippt“, erklärte Bürgermeister Lothar Köppe während der Sitzung des Hauptausschusses des Gemeinderates. Denn dann würde der Ahorn wohl auf das Privatgrundstück hinter der ehemaligen Post fallen, mit allen möglichen Konsequenzen für Leib, Leben und Eigentum der Bewohner.

Um festzustellen, wie es um die Gesundheit des Baumriesen steht, hat die Gemeinde ein Verkehrssicherheitsgutachten durch das Flechtinger Forstbüro Altmark anfertigen lassen. Die Fachleute haben sich den Zuckerahorn angesehen und massive Schädigungen festgestellt. „In Anbetracht des hohen Sicherheitsrisikos hat man uns deshalb eine Fällung empfohlen“, teilte Lothar Köppe mit.

Leicht falle ihm die Entscheidung, den Baum herunterzunehmen, nicht, so der Bürgermeister. „Es tut uns um jeden Baum leid“, so Köppe. Aber da die Gemeinde in der Pflicht sei, für die Verkehrssicherheit zu sorgen, bleibe ihr gar nichts anderes übrig, als die Fällung zu beauftragen. Dies solle demnächst geschehen. Fest steht schon jetzt, dass für den gefällten Ahorn gleich mehrere Bäume neu gepflanzt werden müssen. „Das werden wir auch auf jeden Fall tun, zumal wir durch die Baumschutzsatzung der Gemeinde dazu verpflichtet sind“, versicherte der Ortschef.

In der Satzung heißt es, dass geschützte Gehölze, zu denen der Zuckerahorn im Park gehört, zwar grundsätzlich nicht entfernt werden dürfen, dies aber ausnahmsweise erlaubt ist, „wenn von einem Baum Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen und die Gefahren nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand zu beheben sind“. Wie viel Bäume als Ersatz nachgepflanzt werden müssen, bestimmt der Stammdurchmesser des zu fällenden Baumes. Im Fall des Ahorns, dessen Stamm mehr als die festgesetzten 36 Zentimeter misst, dürften es also drei Bäume sein.

Die Ersatzbäume, die neben Ahorn- auch Linden-, Eichen-, Eschen- und Ulmenarten sowie Rosskastanien, Rotbuchen, Weißbuchen und Platanen sein können, müssen einen Stamm- umfang von acht bis zehn Zentimetern haben und nach Möglichkeit in der Nähe des entfernten Baumes in die Erde gebracht werden. Aber auch andere Stellen im Park sind denkbar. „Wir werden uns dabei mit der Fachfrau, die für uns das Parkkonzept erstellt, in Verbindung setzen“, kündigte Lothar Köppe an.

In der Vergangenheit hatte es immer wieder Diskussionen über Baumfällungen in der Gemeinde gegeben. So sorgte im März vorigen Jahres die Fällung der alten Kastanie auf dem Hof des Charlottenstiftes für Unmut. Im April 2019 fiel dann der mächtige Tulpenbaum im Park II der Säge zum Opfer. In beiden Fällen hatte eine Begutachtung der Bäume ergeben, dass sie krank sind und eine Gefährdung darstellen, was Kritiker bezweifelten.