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  7. Isabell hat für ihren Angelschein nicht im Trüben gefischt

Zwölfjährige Kuseyerin ist eines der jüngsten Mitglieder im Angelsportverein Jahrstedt / Teil II Isabell hat für ihren Angelschein nicht im Trüben gefischt

Von Anke Kohl 10.08.2012, 05:17

Kusey l "Jetzt werden wir Angler!", sagten Ina und Isabell Eggert, nachdem sie beim Familienangeltag in Jahrstedt so großartig von den Mitgliedern des Angelsportvereins betreut worden waren. Dieses Erlebnis liegt nun schon über einem Jahr zurück. Doch in Erinnerung daran beginnt Isabells Mama Ina begeistert davon zu erzählen.

Dass man zum Angeln zwangsläufig einen Angelschein braucht, hatte Mutter Ina Eggert ihrer Tochter sofort gesagt, nachdem die Zwölfjährige das erste Mal ganz stolz mit drei selbst gefangenen Fischen nach Hause gekommen war (wir berichteten). Was jedoch alles an Wissen und Können bei dieser Prüfung, die von der Unteren Fischereibehörde des Landkreises abgenommen wird, gefordert wird, davon hatten die beiden Kuseyerinnen noch keine Ahnung.

Nach dem Wie, Wo und Wann der Prüfung und allen dazugehörigen Vorbereitungen erkundigte sich Ina Eggert zunächst. Dann meldeten sich Mutter und Tochter für einen vorbereitenden Lehrgang im Herbst an. "Wir haben es beim Angeln schließlich mit Tieren zu tun. Und wir wollten das richtig lernen", erzählt Ina Eggert.

Auf zwei Prüfungen wollten sich die beiden Kuseyerinnen vorbereiten. Mutter Ina auf die zum Fischereischein und Tochter Isabell auf jene zum Jugendfischereischein, da sie ja gerade erst zwölf Jahre alt war. Dass es dann doch nur eine Prüfung für beide wurde, lag an der entscheidenden Frage des Mitarbeiters beim Landkreis, erzählt Ina Eggert. "Warum soll ihre Tochter nicht gleich den großen Schein machen? Dann braucht sie ihn doch nachher mit 14 Jahren nicht mehr extra machen", argumentierte der weitsichtige Herr. "Ja, warum eigentlich nicht?", dachten sie. Also lernten Mutter und Tochter gemeinsam den gleichen Prüfungsstoff. Konnten sich gegenseitig helfen und saßen auch beim vorbereitenden Lehrgang nebeneinander. "Ein bisschen wie in der Schule", war das, bestätigt Isabell schmunzelnd.

Die Prüfung selbst kann zweimal jährlich vor der Unteren Fischereibehörde abgelegt werden. "60 Fragen müssen in der theoretischen Prüfung für den Fischereischein beantwortet werden", erteilt Hannelore Krabys Auskunft. Maximal 15 Fehler dürfen sich die Prüflinge leisten, sonst ist man durchgefallen. "Und es gibt keine Nachprüfung. Es muss komplett wiederholt werden", erklärt die Sachbearbeiterin der Unteren Fischereibehörde.

Das Wissen über Fischmaße, Schonzeiten oder Angelknoten waren Themen des mündlichen Prüfungsgespräches, bei dem die Angelschein-Anwärterinnen auch wissen mussten, welcher Blinker für welche Fischart eingesetzt werden darf und wie man einen Fisch fachgerecht betäubt und schlachtet.

Ina und Isabell Eggert hatten jeweils nur einen beziehungsweise drei Fehler im schriftlichen Prüfungsteil. Bestanden mit Bravour würde der Fachmann dazu sagen. "Und damit hatten wir unsere Angelscheine", freuen sich die beiden Kuseyerinnen.