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Abbau der Häuser Kreisbauamt beharrt auf Abbruch der Westernstadt am Ahlumer Seee

Im Ringen um die Zukunft der Westernstadt am Ahlumer See gibt es noch keine Lösung. Zwar gibt es eine Fristverlängerung für den vom Altmarkkreis geforderten Rückbau der einst ohne behördliche Genehmigung vom Motorradclub „HDC Ragtag“ errichteten Holzbauten am nordwestlichen Seeufer, doch an der Forderung selbst wird festgehalten.

Von Walter Mogk 11.05.2021, 19:03
Am Ahlumer See herrscht weiter Ungewissheit über die Zukunft der kleinen Westernstadt.
Am Ahlumer See herrscht weiter Ungewissheit über die Zukunft der kleinen Westernstadt. Foto: Walter Mogk

Ahlum

Es wird geredet: Auf Volksstimme-Nachfrage bestätigte Kreispressesprecherin Birgit Eurich, dass es ein gemeinsames Gespräch zwischen den Beteiligten gegeben hat. „Konsens des Gespräches war, dass die Bauten ohne erforderliche Baugenehmigung errichtet wurden und diese auch nicht genehmigungsfähig waren beziehungsweise immer noch nicht sind“, erklärte sie. Als einzige Option für eine Legalisierung sei aus bauordnungsrechtlicher Sicht das Aufstellen eines Bebauungsplanes aufgezeigt worden.

Da die sogenannte Planungshoheit der jeweiligen Gemeinde obliegt, sei diese für den Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes verantwortlich. „Das Bauordnungsamt beziehungsweise der Altmarkkreis Salzwedel hat darauf keinerlei Einflussmöglichkeit“, betonte die Pressesprecherin.

Legalisierung geht nur über Bauleitplanung

Das Problem: Der Rohrberger Gemeinderat hat genau diese Aufstellung eines Bebauungsplanes während seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich abgelehnt. Und auch die Biker sind von dieser Lösungsvariante inzwischen abgerückt (Volksstimme berichtete). Stattdessen setzen sie auf eine Außenbereichssatzung, mit der der eng umgrenzte Bereich der Westernstadt möglicherweise nachträglich legalisiert werden könnte. Dies wird derzeit noch geprüft.

Vom Altmarkkreis Salzwedel gibt es auf Volksstimme-Nachfrage nach der Möglichkeit einer Außenbereichssatzung und den notwendigen Voraussetzungen dafür keine Aussage. Statt dessen teilte die Sprecherin mit, dass „das Bauordnungsamt nach den tatsächlich vorliegenden Gegebenheiten Maßnahmen zur Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände anordnen (muss)“, wenn die Gemeinde nicht bereit ist, ihre Planungshoheit entsprechend auszuüben. „Dies bedeutet im vorliegenden Fall, dass sämtliche Bauten abgebrochen werden müssen“, so Birgit Eurich.

Am 29. März sei ein Anhörungsschreiben an die Gemeinde Rohrberg als neuen Eigentümer des Ahlumer Sees verschickt worden, in dem der Sachverhalt erläutert wurde. „Die Genehmigung für die errichteten Bauten können nur mit Zutun der Gemeinde Rohrberg über eine entsprechende Bauleitplanung nachträglich legalisiert werden“, heißt es vom Altmarkkreis.