1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Klötze
  6. >
  7. Meyer: "Das ist ein bisschen unglücklich gelaufen"

Gebührenbescheide werden vorerst zurückgenommen / Gemeinsame Klärung des Problems wird angestrebt Meyer: "Das ist ein bisschen unglücklich gelaufen"

Von Gundi Neuschulz 28.02.2012, 04:30

Viele Anwohner der Oebisfelder Körnerstraße hatten sich über ein Schreiben der Oebisfelder Wasser und Abwasser GmbH geärgert. Die Stadt Oebisfelde-Weferlingen hat nun mit einer Stellungnahme reagiert.

Oebisfelde l Ende Januar bekamen die Anwohner der Körnerstraße eine Aufforderung zum Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage von der Oebisfelder Wasser und Abwasser GmbH (OeWA). Darin werden sie aufgefordert, ihr Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen. Würden sie dem nicht fristgerecht und entsprechend der DIN-Norm folgen, seien bis zu 5000 Euro Geldbuße fällig, heißt es in dem Schreiben. Danach kam noch ein Kostenfestsetzungsbescheid, der bei den Anwohnern das Fass zum Überlaufen brachte.

"Das ist in der Tat ein bisschen unglücklich gelaufen", räumte Detlef Meyer, Geschäftsführer der Oebisfelder Wasser und Abwasser GmbH und Ordnungsamtsleiter der Stadt, ein. Er habe sich inzwischen mit einigen Anliegern unterhalten und auch die Stadt habe mit einer Stellungnahme zum Thema Anschluss an den Schmutzwasserkanal reagiert. "Seit 1994 werden die Anlieger in Oebisfelde zum Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlage aufgefordert. Das sieht die Satzung so vor und damit sind wir daran gebunden", so Meyer.

Im Falle der Körnerstraße sei es so, dass dort zuvor ein Mischwassersystem bestanden habe, in das sowohl Regen- als auch Schutzwasser eingeleitet worden seien. Nun sei ein neues System errichtet worden, in das Regenwasser und Schmutzwasser getrennt eingeleitet würden. "Manche Anlieger wollen vielleicht kein Regenwasser einleiten, sondern auf ihrem Grundstück versickern, was ja auch Kosten spart. Aber wir müssen eben kontrollieren, ob richtig angeschlossen und eingeleitet wird", sagte Meyer. Deshalb seien eben auch, und weil die Satzung das ohnehin so vorsehe, die Schreiben rausgegangen. "Das ist ein bisschen unglücklich gelaufen, weil eben der Kostenfestsetzungsbescheid mit der Aufforderung der Zahlung der Gebühren von 84,36 Euro erst rausgehen dürfte, wenn alles andere erledigt ist. Deshalb werden wir dieses Schreiben erst mal zurücknehmen", betonte Meyer.

Einige Anlieger hatten sich auch darüber geärgert, dass in dem Schreiben der Aufforderung zum Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage gleich mit einem Bußgeld in Höhe von 5000 Euro gedroht wird, wenn der Anschluss nicht oder nicht fristgerecht erfolgt. "Auch das ist in der entsprechenden Satzung so festgelegt und wir müssen uns daran halten. Ich kann nachvollziehen, dass das bei den Bürgern mitunter nicht gut ankommt, aber an die rechtlichen Bestimmungen müssen wir uns nun einmal halten", so Meyer. Er bat die Bürger darum, die Beratung und das Angebot zum Gespräch anzunehmen, die sowohl in der Stadtverwaltung als auch bei der Oewa angeboten werden. "Wir sind ja auch bemüht, mit den Anliegern gemeinsam einen Weg zur Klärung des Problems zu finden. Das haben wir woanders auch geschafft", betonte der Geschäftsführer.