1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Klötze
  6. >
  7. Entsorgung ist rechtswidrig

Naturschutz Entsorgung ist rechtswidrig

Die Entsorgung von Bauschutt und das Abkippen der Gartenerde Anfang des Monats an zwei Moorgräben in der Gemarkung Kunrau war rechtswidrig.

Von Henning Lehmann 23.04.2020, 22:00

Kunrau l Den tonnenweise angekippten Bauschutt an den beiden Moorgrabenköpfen im Landschaftsschutzgebiet des Biosphärenreservates Drömling musste der Kunrauer bereits (wir berichteten) wieder abfahren. Allerdings prüft das Umweltamt des Altmarkkreises, so dessen Leiterin Katrin Pfannenschmidt, wo der Mann den Bauschutt im Anschluss dann entsorgt hat. Dazu läuft momentan durch das Amt noch eine Prüfung. „Die Maßnahme war im Vorfeld nicht beim Umweltamt des Altmarkkreises und bei der Verwaltung des Biosphärenreservats Drömling angezeigt worden und konnte nicht auf die Genehmigungsfähigkeit geprüft werden. Die Maßnahme war zum Zeitpunkt der Ausführung somit rechtswidrig“, stellte die Umweltamtsleiterin klar.

Wie die Verwaltung des Biosphärenreservats in Oebisfelde auf Nachfrage der Volksstimme mitteilte, liegt der Antrag des Eigentümers mittlerweile in der Behörde vor. „Wir prüfen den Antrag gerade“, sagte Ulf Stautmeister aus der Oebisfelder Verwaltung.

Der Kunrauer stellte in seinem Schreiben den Antrag, die zwei Grabenköpfe an den beiden Moorgräben mit Erde aufzufüllen, damit er beim Grasmähen mit einem Traktor besser um die Ecke fahren kann. In den kommenden Tagen entscheidet die Verwaltung des Biosphärenreservats, ob der Kunrauer die Bereiche mit Muttererde auffüllen darf oder auch nicht.

Das hätte er jedoch im Vorfeld seiner Aktion Anfang April machen sollen. Denn nun erwartet ihn die Ahndung wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Denn der namentlich bekannte Einheimische hat gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verstoßen. Darüber entscheidet in den kommenden Tagen das Ordnungsamt des Altmarkkreises. Die Behörde hat die Anzeige vom Umweltamt erhalten und wird sie in den kommenden Tagen bearbeiten. Denn die illegale Bauschuttentsorgung in einem Landschaftsschutzgebiet ist eine Straftat, betonte der Leiter des Biosphärenreservatsverwaltung, Fred Braumann. Er geht davon aus, dass dem Kunrauer eine hohe Geldforderung ins Haus steht.

„Eine Geldstrafe im fünfstelligen Bereich ist für diesen Kunrauer Fall nicht unrealistisch“, merkte Fred Braumann an.

Er kann nicht nachvollziehen, dass der Mann im Vorfeld der Aktion keinen Antrag bei der Oebisfelder Verwaltung abgegeben hat. Dann wäre alles halb so schlimm gewesen und die Verwaltung hätte mit dem Mann eine Lösung gefunden. Doch nun musste er nicht nur den tonnenschweren Bauschutt wieder von der Wiese vor den Toren Kunraus entsorgen. Jetzt verlangt das Umweltamt des Altmarkkreises einen abfallrechtlichen Nachweis. Damit hat sich der Kunrauer mehr Arbeit gemacht, als er wollte und sich im Vorfeld gedacht hatte.

Der Vorgang kam am 3. April ans Tageslicht, weil Anwohner bemerkten, wie der Mann mit Traktor und Hänger in den Nachmittags- und Abendstunden mehrfach den Bauschutt und die Gartenerde zu der Fläche im Landschaftsschutzgebiet des Biosphärenreservates Drömling brachte und dort abkippte. Es soll nach Volksstimme-Recherchen nicht das erste Mal gewesen sein, dass der Mann illegal Bauschutt oder auch andere Dinge in der Region um Kunrau entsorgt habe, berichten Einwohner.

Sowohl die Einwohner des Klötzer Ortsteils als auch die Mitarbeiter der Oebisfelder Verwaltung des Biosphärenreservats und der Salzwedeler Kreisverwaltung hoffen sehr, dass der Mann aus diesem Fall seine Lehren zieht und solche Aktionen in Zukunft nicht noch einmal tätigt. „Denn Bauschutt gehört einfach nicht in ein Landschaftsschutzgebiet“, merkte der Leiter des Biosphärenreservates Drömling, Fred Braumann, abschließend zu dem Fall an.