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Strafverfahren „So etwas geht überhaupt nicht“

Der Strafbefehl gegen den früheren Klötzer Ordnungsamtsleiter Ulf D. ist rechtskräftig.

Von Henning Lehmann 30.04.2020, 15:23

Klötze l Dass der Strafbefehl gegen Ulf D. rechtskräftig ist, bestätigte der Pressesprecher des Stendaler Landgerichts, Dr. Michael Steenbuck, auf Anfrage der Volksstimme. Ulf D. wurde Ende März vor dem Amtsgericht Gardelegen zu einer Geldstrafe von insgesamt 6000 Euro Geldstrafe (wir berichteten) wegen fünffachen Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz, wegen Trunkenheitsfahrten und Fahrens ohne Führerschein verurteilt. Er selbst fehlte bei Verhandlung und Urteilsverkündung unentschuldigt. Damit ist er als verbeamteter Verwaltungsmitarbeiter vorbestraft.

Die Personalie beschäftigt seit mittlerweile fast zwei Jahren die Klötzer Verwaltung, aber auch den Stadtrat. Nach dem Inkrafttreten des Urteils fordern fast alle Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat eine Beendigung der umstrittenen Personalie des früheren Ordnungsamtsleiters. Doch das gestaltet sich nach dem momentanen Stand sehr schwierig.

Wie die Klötzer Stadtverwaltung mit dem Fall nach der rechtskräftigen Urteilsverkündung umgeht, beschrieb der Haupt- und Kämmereiamtsleiter Matthias Reps: „Das Ersuchen der Stadt Klötze, um Einsicht in die Strafakte und die Bestätigung der rechtskräftigen Urteilsverkündigung ist trotz dreifachen Versuchs bei der Staatsanwaltschaft gescheitert oder unbeantwortet geblieben“, stellte Matthias Reps klar. „Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung Kontakt zur Kommunalaufsicht des Altmarkkreises aufgenommen, da die übergeordnete Behörde angehalten ist, auf die ordnungsgemäße Durchführung eines Disziplinarverfahrens hinzuwirken“, informierte der Hauptamtsleiter.

Matthias Reps betonte zudem, dass der Sachverhalt, der dem Strafverfahren zu Grunde liege, dem Disziplinarverfahren gleiche, das Ergebnis des Strafverfahrens für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme erheblich sei. Der im Strafverfahren festgestellte Sachverhalt kann der Entscheidung im Disziplinarverfahren ohne nochmalige Prüfung zugrunde gelegt werden, so der Hauptamtsleiter. Aus diesem Grund habe die Klötzer Stadtverwaltung über die Kommunalaufsichtsbehörde des Altmarkkreises eine Akteneinsicht beantragt.

Dennoch ist im Rahmen eines Dienstenthebungsverfahrens der Beamte anzuhören und über die Einleitung des Disziplinarverfahrens zu unterrichten, informierte Matthias Reps weiter. Dabei betonte der Klötzer Hauptamtsleiter, dass ihm dabei zu eröffnen sei, welches Dienstvergehen ihm zur Last gelegt wird. Dem Beamten, in diesem Fall Ulf D., ist es freigestellt, ob er sich mündlich oder schriftlich äußert oder zur Sache überhaupt Stellung bezieht.

Unterdessen fordern fast alle Fraktionen im Klötzer Stadtrat eine umgehende Beendigung der Personalie Ulf D. Marco Wille, Fraktionschef der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) im Stadtrat, wollte keine direkte Aussage zu dem Thema treffen. „Wir sind als Stadt nicht Herr des Verfahrens. Das liegt beim Landkreis“, sagte Wille.

Etwas deutlicher wurde da schon der AfD-Fraktionschef im Stadtrat, Thomas Korell. Seine Fraktion möchte nach der Urteilsverkündung eine schnelle Neubesetzung des Ordnungsamtsleiter-Postens. „Das Urteil ist gefällt, und jetzt muss der Platz im Rathaus neu besetzt werden. Denn die Nichtbesetzung ist für die Stadt eine Kostenfrage“, betonte Korell. Ihn nerve das Thema mittlerweile, weil es im Stadtrat immer wieder auf der Tagesordnung stehe.

Die Klötzer Sozialdemokraten um ihren Fraktionschef Alexander Kleine äußern sich vorsichtiger: „Wir erwarten eine umgehende Prüfung der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses mit der Klötzer Stadtverwaltung, um den Schaden für die Einheitsgemeinde zukünftig so gering wie möglich zu halten.“

CDU-Fraktionschef Henry Klipp wollte sich nicht im Namen seiner Fraktion äußern, weil er von der Stadt zum Fall Ulf D. noch umfangreiche Informationen erwartet und sich erst dann nach einer Beratung im Namen seiner Parteifreunde dazu Stellung beziehen will. Seine private Meinung ist, dass Ulf D. dieses Amt in Zukunft nicht mehr bekleiden könne, weil er nicht mehr tragbar sei. „In dieser Leitungsfunktion und mit der Verantwortung sollte er Vorbild für sein ganzes Leben sein. Nicht nur im Rathaus. Zudem wollte er seine Probleme nicht in den Griff bekommen“, äußerte sich Henry Klipp.

Auch Linken-Fraktionsvorsitzender Joachim Klabis spricht klare Worte: „Wir fordern umgehend, dass ihm das Beamtenrecht abgenommen wird und er aus der Stadtverwaltung entlassen wird. Er hat seine Chance verspielt. So etwas geht als Ordnungsamtsleiter überhaupt nicht“, merkte Klabis kritisch an.