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Trunkenheit Bis zu fünf Jahren Haft für Amtsleiter

Dem Klötzer Ordnungsamtsleiter Ulf D. droht im Falle einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Verkehrsgefährdung eine Freiheitsstrafe.

Von Gesine Biermann 14.02.2019, 05:00

Klötze l Noch gibt es keine Anklage. Doch die Ermittlungen laufen. Und die Vorwürfe wiegen schwer. Ordnungsamtschef Ulf D. soll im betrunkenen Zustand Auto gefahren sein, obwohl er seit mehr als zehn Jahren keinen Führerschein mehr besitzt. Im ersten Fall blieb die Fahrt für sein Umfeld noch folgenlos: D. geriet lediglich wegen seiner rasanten Fahrweise in den Fokus der Klötzer Polizeibeamten. Das war im Dezember 2018. Dann jedoch setzte sich der 41-Jährige Anfang Februar 2019, und damit nur wenige Wochen später, wieder ans Steuer eines Autos und verletzte bei einem Zusammenstoß mit einem weiteren Pkw nahe dem niedersächsischen Clenze dessen erst 19-jährige Fahrerin schwer.

Gestern nun bestätigte Staatsanwalt Thomas Kramer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stendal, auf Nachfrage der Volksstimme und unter Bezugnahme auf die Berichterstattung, dass derzeit sowohl im Altmarkkreis Salzwedel als auch im Landkreis Lüchow-Dannenberg polizeiliche Ermittlungen gegen Ulf D. laufen.

Dass nach Abschluss der Ermittlungen beide Staatsanwaltschaften Anklage erheben werden, scheint sicher. Im Falle des Klötzer Falls wird diese voraussichtlich auf Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr lauten. Für ein solches Vergehen sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.

Deutlich höher würde indes das Strafmaß zum von D. potenziell verursachten Unfalls in Clenze ausfallen, denn in diesem Fall steht Vorsatz im Raum. Eine solche Straftat würde laut § 315c StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet, informierte Kramer auf Nachfrage. Damit dürfte D. wohl auch als Beamter im öffentlichen Dienst kaum noch tragbar sein, selbst wenn eine krankhafte Alkoholabhängigkeit nachgewiesen werden kann. Denn auch aus einem Alkoholmissbrauch können sich disziplinarrechtliche und beamtenrechtliche Probleme ergeben, sogar bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und der Aberkennung des Ruhegehalts.

Eine solche Disziplinarmaßnahme würde ausschließlich in die Verantwortung von Klötzes Bürgermeister Uwe Bartels fallen. Ob und wie Bartels auf die Situation reagieren wird, ist aber bislang unklar. Bartels wollte sich gestern nach wie vor nicht zu den Vorwürfen gegen seinen Amtsleiter äußern und verweist auf die Personalie. Allerdings machte sich Klötzes Verwaltungschef offenbar schon vor Ulf D.`s Unfall am 3. Februar große Sorgen. Bereits am 30. Januar hatte Bartels nämlich seine vier Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat schriftlich über die erste vermutliche Trunkenheitsfahrt von Ulf D. informiert.

Dass sich der nach dieser Mitteilung nun noch einmal betrunken ins Auto setzte und dabei sogar eine junge Frau verletzte, sei für ihn unverständlich, betont gestern CDU-Fraktionschef Uwe Harms im Gespräch mit der Volksstimme. „Damals sind wir davon ausgegangen, dass eine Wiederholung ausgeschlossen ist.“ Der neue Stand sei nun für ihn eine völlig neue Situation, so Harms. Seine Gedanken als Mensch seien in erster Linie bei der verletzten jungen Frau, „aber auch bei den Menschen, die möglicherweise gefährdet waren“. Als Fraktionsvorsitzender habe er jedoch zu akzeptieren, dass die Personalangelegenheit als solche ausschließlich in die Diensthoheit von Uwe Bartels falle.

„Wir wissen um die Umstände und wir wissen, dass der Bürgermeister dran ist“, sagt auch SPD-Fraktionschef Carsten Behrend.

„Es ist ganz klar ein schwebendes Personalverfahren, man muss einfach schauen, was dieses ergibt“, betont Marco Wille als Fraktionschef der Unabhängigen Wählergemeinschaft Jeetze-Ohre-Drömling. Darauf werde die Fraktion dann reagieren.

„Menschlich extrem enttäuscht“, ist Vizefraktionschef Wolfgang Mosel von der Linken-Fraktion bereits jetzt. D. sei nicht nur Beamter, sondern Amtsleiter, „und als solcher muss er doch Recht und Ordnung in der Stadt durchsetzen“, erinnert Mosel. Wenn sich die Vorwürfe gegen ihn bestätigen sollten, sei Ulf D., den er persönlich sehr schätze, für die Bürger nicht mehr glaubwürdig.

Welche Konsequenzen das strafrechtlich relevante Verhalten von Ulf D. in der Verwaltung haben wird, ist allerdings noch völlig offen. Immerhin hat Bürgermeister Uwe Bartels als Dienstherr auch eine Fürsorgepflicht seinem Mitarbeiter gegenüber.

Eine Konsequenz gab es aber bereits, und zwar ebenfalls schon vor dem dramatischen Unfall in Clenze: Klötzes Stadtrat hatte die Berufung von Ulf D. zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter, obwohl bereits erfolgt, während seiner jüngsten Sitzung Ende Januar zurückgenommen. „Aus organisatorischen Gründen“, wie es in der Begründung hieß.