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Wasserverband Darf der Schlamm auf den Acker?

Der Wasserverband Klötze kann seinen Klärschlamm künftig wohl landwirtschaftlich nutzen. Doch der Kreis weiß davon noch nichts.

Von Tobias Roitsch 26.01.2019, 00:01

Klötze l Der Berg wurde größer und größer, das Lager in Immekath füllte sich Tag für Tag weiter – die Entsorgung des Klärschlamms stellte für den Wasserverband Klötze (WVK) im Jahr 2018 ein großes Problem dar. Immer wieder musste WVK-Geschäftsführerin Birgit Lange bei den Verbandsversammlungen berichten, dass der Schlammberg unaufhörlich wächst. „Die Platte in der Immekather Kläranlage ist voll“, teilte sie Ende Juli mit. Doch wohin damit? Den Schlamm verbrennen zu lassen, stellte sich als schwierig heraus. Entsprechende Ausschreibungen des Verbandes blieben ohne Erfolg, teils riefen Anbieter hohe Preise für die thermische Entsorgung auf.

Auch konnte der Schlamm nicht einfach als Dünger auf den Feldern ausgebracht werden. Das lässt die Klärschlammverordnung nicht zu. Der Grund: Wenn Klärschlamm in einer Kläranlage angefallen ist, in der Abwasser aus der industriellen Kartoffelverarbeitung behandelt wurde, darf dieser nicht auf landwirtschaftlich genutzten Boden aufgebracht werden, heißt es in der entsprechenden Vorschrift. Dadurch soll die Ausbreitung von pflanzlichen Krankheitserregern, etwa dem Kartoffelkrebs, verhindert werden. Im Gebiet des WVK gibt es einen Betrieb, der Kartoffeln verarbeitet. Das wollte man beim Klötzer Wasserverband nicht hinnehmen, eine Einzelfallentscheidung wurde beantragt. Eine Entscheidung vom zuständigen Altmarkkreis Salzwedel gab es lange nicht. Stattdessen wurden Nachweise gefordert, um zu beweisen, dass keine Kartoffel-Keime im Schlamm sind. Der SPD-Landtagsabgeordnete Jürgen Barth und seine Fraktionskollegin Silke Schindler schalteten sich Ende September ein.

Nun scheint es tatsächlich eine Lösung für das Kartoffel-Klärschlamm-Problem zu geben. Per Erlass gibt das Landesministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie „den unteren Abfallbehörden Hinweise für die Entsorgung von Klärschlamm aus Kläranlagen“, wie es in einer Mitteilung auf der Internetseite des Ministeriums heißt. Und weiter: „Unter bestimmten Voraussetzungen kann die untere Abfallbehörde im Einzelfall eine sachgerechte Ausnahme zulassen, zumal es sich in Sachsen-Anhalt um kleinere Betriebe handelt.“ Mit dem Erlass habe das Ministerium bestehende Rechtsunsicherheiten ausgeräumt, ist in der kurzen Mitteilung zu lesen, ohne dass es konkreter wird. Man folge dabei dem Beispiel Niedersachsens und greife fachliche Hinweise des Bundes auf.

Können die Verantwortlichen beim Wasserverband Klötze jetzt also aufatmen? Wohl noch nicht ganz. Der Altmarkkreis Salzwedel habe den besagten Erlass noch nicht erhalten, teilte Pressesprecherin Birgit Eurich am Donnerstag auf Nachfrage der Volksstimme mit. Daher kenne man „im Einzelnen auch nicht den Inhalt“. Der Erlass solle in den nächsten Tagen an die Landkreise gehen, wie auf Nachfrage beim Landesverwaltungsamt mitgeteilt wurde, so Eurich.

„Die sachliche und fachliche Zuständigkeit der Klärschlammverordnung liegt im Altmarkkreis Salzwedel bei der unteren Düngebehörde“, wird weiter mitgeteilt. Bestätigt wird auch, dass der Wasserverband Klötze im vergangenen Jahr eine Anfrage zum Thema „Abwasser aus industrieller Kartoffelverarbeitung zur Verbringung auf landwirtschaftlichen Flächen“ beim Landkreis gestellt habe. „Leider konnte der Altmarkkreis bis jetzt keine Lösung anbieten, da es gesetzlich nicht zulässig ist“, heißt es mit Blick auf die Klärschlammverordnung.

Nach vielen Bemühungen von allen betroffenen Seiten solle es vonseiten des Landes den Runderlass zu dem Thema geben. „Der Landkreis hofft im Interesse des Wasserverbandes Klötze, dass mit dem Runderlass gesetzliche Ausnahmeregelungen möglich sind“, schreibt die Pressesprecherin. Von welchen Voraussetzungen die mögliche Erteilung einer Ausnahmegenehmigung abhängig sein könnte, weiß man in Salzwedel noch nicht. „Ob noch zusätzliche Unterlagen zu einer Ausnahmegenehmigung erbracht werden müssen, wird der Runderlass zeigen.“ Erst dann wird wohl auch klar sein, wann eine solche Genehmigung in Kraft treten könnte. Für den Wasserverband heißt es also, weiter abzuwarten.

Der hat bis Ende 2018 übrigens noch einen Teil des Klärschlamms thermisch entsorgen können, wie es bei einer Verbandsversammlung im Dezember hieß. Hochgerechnet seien im vergangenen Jahr rund 1000 Tonnen abgefahren worden, das Lager habe sich somit zur Hälfte geleert. Für eine weitere Entsorgung im Jahr 2019 gab es damals aber noch kein Angebot.