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Stadt stößt bei der Erstellung des Bebauungsplans auf zahlreiche bauliche Missstände Aus für den unkontrollierten Ausbau der Wochenendhäuschen am Barleber See

Von Stefan Harter 10.01.2013, 02:24

Ein Eigenheim am Barleber See soll ein Wunschtraum bleiben. Per Bebauungsplan will die Stadt die bisherige willkürliche Bautätigkeit auf den Ufergrundstücken einschränken. Der aktuelle Häuserbestand widerspricht zahlreichen Bauvorschriften.

BarleberSee l Selbst jetzt im Winter stehen zahlreiche Autos in den Grundstückseinfahrten, Briefkästen, Satellitenschüsseln und schmucke Glasveranden zeugen von einer dauerhaften Nutzung der vielen kleinen Lauben. Wobei einige deren Charakter kaum mehr entsprechen, sondern eher idyllischen Eigenheimen gleichen. Dies soll im Erholungs- und Landschaftsschutzgebiet Barleber See aber unterbunden werden, weshalb die Stadt derzeit einen B-Plan "Wochenendhausgebiet Barleber See" erstellt.

Da sich dieses Unterfangen aber als nicht unproblematisch erweist, informiert der Baubeigeordnete Dieter Scheidemann auf der kommenden Sitzung den Stadtrat über bereits bekannte Problemlagen. Denn bisher waren z.B. Baugenehmigungen für Um- oder Neubauten anscheinend relativ willkürlich erteilt oder abgelehnt worden, wie auch Harald Bernutz, Vorsitzender der Anglersiedlung Barleber See e.V., einer der betroffenen Vereine, erklärt.

Nachdem sie ihre Grundstücke vom Bund erworben hatten, wurde viel gebaut, erzählt er. Die Häuser genügten den heutigen Anforderungen einfach nicht mehr. Dabei war es jedoch sehr undurchsichtig, warum manche Entscheidung gefallen sei, erklärt er. Auch die Erschließung der Häuser mit Strom, Abwasser etc. war nicht ohne Schwierigkeiten abgelaufen. "Ohne Unterstützung haben wir uns damit selbst versorgt, Gräben ausgeschachtet und viel Geld reingesteckt", erinnert er sich. Dass einige Grundstückseigentümer tatsächlich ihren Hauptwohnsitz dort haben, sei auch nicht zu erklären. "Entweder alle oder keiner", meint er.

Um eben solche Unklarheiten zu beseitigen, will die Stadt mit dem B-Plan festsetzen, wie zukünftig gebaut wird. Denn "offensichtlich erfolgten auf vielen Grundstücken bauliche Veränderungen ohne behördliche Genehmigung", muss Scheidemann feststellen. Um damit kein Vorbild für andere Parzellenbesitzer abzugeben, müssten klare Grenzen gesetzt werden.

Problematisch werden z.B. die Grundstücksgrößen. Die meisten der 214 Flächen sind nur zwischen 200 und 300 Quadratmeter groß, einige Wochenendhäuser hätten aber bis zu 80 Quadratmeter Wohnfläche. Zu viel laut Gesetz, nur 20 Prozent eines Grundstücks dürfen bebaut werden. "Diese Vorgabe erfüllen nur die wenigsten der Häuser", erklärt Scheidemann. Deshalb müsse eine Ausnahmeregelung gefunden werden. Auch die heutigen Brandschutzbestimmungen könnten bei manch Grundstück eine Neubebauung verhindern.

Schwierig sei zudem auch die Nähe einiger Gebäude zur Schrote und zum Seeufer. Hier schreibt das Land zehn bzw. fünf Meter Abstand vor, z.B. im Brassenweg werden diese aber häufig unterschritten. Hoffnung macht der Beigeordnete in Hinblick auf die Versorgung. Diese entspreche insbesondere beim Abwasser nicht mehr den heutigen Anforderungen. Hier seien "Kompromisslösungen zwischen angemessenen Investitions- und Folgekosten der Versorgungsunternehmen und der Stadt erforderlich."