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Coronavirus Corona-Notbremse: In Magdeburg gilt ab Mitternacht Ausgangssperre

Jetzt steht fest: Ab Sonnabend, 24. April 2021, Punkt 0.00 Uhr gilt in der Landeshauptstadt Magdeburg Ausgangssperre. Dann greift die bundesweite Corona-Notbremse, teilte die Stadt mit.

Von Anja Guse Aktualisiert: 23.4.2021, 14:41
In der Nacht zum Sonnabend greift in Magdeburg die Corona-Notbremse des Bundes. 
In der Nacht zum Sonnabend greift in Magdeburg die Corona-Notbremse des Bundes.  Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Magdeburg. In wenigen Stunden gilt in Magdeburg die nächtliche Ausgangssperre. Dann greift wie schon angekündigt die bundesweite Corona-Notbremse. Grund: In Magdeburg liegt der Inzidenzwert seit zwei Wochen über 100. 

Oberbürgermeister Lutz Trümper gab am Freitag im Amtsblatt bekannt, dass die Auswirkungen des Infektionsschutzgesetztes ab sofort gelten. 

Der Elbauenpark reagierte bereits. Parkbesucher zahlen keinen Eintritt, die Attraktionen bleiben geschlossen. Nur so kann der Park für Spaziergänger geöffnet bleiben.

Bei einem Zoobesuch muss nun ein negativer Corona-Test vorgezeigt werden. Der Zoo Magdeburg bleibt geöffnet. Dort soll auch ein Testzentrum für Besucher eröffnet werden.

Und das sind die neuen Corona-Regeln (Auszug):

- Von 22 bis 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre. Ausnahme: Weg zur Arbeit, dringend benötigte medizinische Hilfe oder Gassigehen mit dem Hund.

- Sport oder Spazierengehen allein ist bis 24 Uhr erlaubt.

- Sport ist ansonsten alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes erlaubt. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.

- Ein Hausstand darf sich maximal mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit.

- Geöffnet bleiben grundsätzlich der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.

- Beim Einkaufen in anderen Geschäften müssen Kunden einen Termin buchen und einen negativen Corona-Test vorlegen. Steigt der Inzidenzwert über 150, ist nur noch das Abholen bestellter Waren erlaubt.

- Friseurbesuche oder Termine bei der Fußpflege sind nur mit negativem Corona-Test erlaubt.