Bubatz legalisiert Nach Cannabis-Legalisierung: Mann muss doch nicht ins Gefängnis - Urteil in Magdeburg gemildert
Ein bereits verurteilter Mann muss wegen der veränderten Rechtslage nun doch nicht ins Gefängnis. Bei ihm wurden im Sommer 2023 große Mengen an Cannabis gefunden.
Magdeburg. - Wegen der geänderten Rechtslage hat das Magdeburger Landgericht ein früheres Urteil gegen einen 32 Jahre alten Mann deutlich abgemildert. Ursprünglich war er zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden, heißt es.
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Das Landgericht hat nun nach eigenen Aussagen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verhängt. Ihm wurde demnach der Besitz einer nicht unerheblichen Menge von Cannabis und Beihilfe zum Handel vorgeworfen.
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Nach Cannabis-Legalisierung: Landgericht Magdeburg mildert Urteil deutlich
Hintergrund für das neue Urteil ist eine neue Rechtslage. Seit 1. April fällt der Besitz von Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz, sondern wird nach dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis behandelt. Demnach ist der Besitz von 60 Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch erlaubt. Der Strafrahmen ist somit deutlich geringer.
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Bei dem Angeklagten waren im Sommer 2023 große Mengen von Cannabis zum Eigenbedarf gefunden worden. Neben fünf Pflanzen waren das fast 1,2 Kilogramm Cannabis. Außerdem verwahrte er fast fünf Kilogramm für einen Bekannten.
Ab 7,5 Gramm wurde nach Betäubungsmittelgesetz von einer nicht unerheblichen Menge gesprochen. Diese Grenze gilt auch im neuen Gesetz unverändert, auch wenn die erlaubte Menge zum Eigenverbrauch nun deutlich höher liegt.
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In einem Revisionsverfahren hatte der Bundesgerichtshof das Urteil zwar in der Sache bestätigt, aber das Verfahren zurückverwiesen, um ein neues Strafmaß festzulegen. Der Mann hatte ein halbes Jahr in Untersuchungshaft gesessen.