1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Stadt Magdeburg korrigiert Knöllchen

Bußgeldverordnung Stadt Magdeburg korrigiert Knöllchen

Die Stadt Magdeburg korrigiert Bußgeldbescheide. Bescheide, die noch nicht rechtskräftig waren, werden an den alten Katalog angepasst.

Von Karolin Aertel 10.08.2020, 11:31

Magdeburg l Mit 55 Euro hätte nach dem neuen Bußgeldkatalog das Falschparken einer Leserin zu Buche geschlagen. Nun bekam sie eine korrigierte Fassung. Zu zahlen sind „nur“ noch 20 statt der veranschlagten 55 Euro. Grund ist die vorläufige Rückkehr zum alten Bußgeldkatalog.

Ein Formfehler im neuen Bußgeldkatalog ­- der Verweis auf die notwendige Rechtsgrundlage fehlte – hat zur Folge, dass Tausende Erlasse unwirksam sind. Eigentlich sollte der neue Bußgeldkatalog für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen und Verkehrssünder empfindlich bestrafen. Nun sorgt er jedoch vor allem für Verwirrung und erheblichen Mehraufwand.

Unzählige Knöllchen und Bescheide muss die Landeshauptstadt Magdeburg nun korrigieren. Zahlen, um wie viele es sich genau handelt, liegen derzeit nicht vor. Wie Rathaussprecher Michael Reif erklärt, habe das Innenministerium des Landes Sachsen‑Anhalt mit einem Schreiben vom 3. Juli 2020 auf die veränderte Anwendungspraxis hingewiesen.

Angepasst werden jene Verfahren, die zum 3. Juli noch nicht abgeschlossen waren. Hier wurde auf die Vorgaben des früheren Tatbestandskatalogs zurückgegriffen.

Bußgeldbescheide, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits rechtskräftig waren, also wenn innerhalb der Einspruchsfrist von 14 Tagen nach der Zustellung kein Einspruch eingelegt wurde, sind nicht aufgehoben worden. Dies gelte auch für sogenannte Verwarngeldangebote, welche bis zu diesem Zeitpunkt durch eine Bezahlung angenommen wurden. Das bereits bezahlte Geld wird nicht zurückgezahlt. Bei bezahlten Ordnungs- und Verwarngeldern gilt das Verfahren als abgeschlossen.

Auch Temposünder können mit der Anpassung ihrer Bescheide rechnen. Im Land gilt eine sogenannte Gnadenverfügung. Das Innenministerium wies die Zentrale Bußgeldstelle an, Führerscheine, die aufgrund der neuen, härteren Strafverfolgung eingezogen wurden, an die Betroffenen zurückzusenden.