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LockerungenCorona: Der Stufenplan der Regierung

Die Landesregierung hat den Entwurf des sogenannten Sachsen-Anhalt-Plans 2021 vorgelegt. Dieser soll am 2. März beschlossen werden.

Von Michael Bock 26.02.2021, 05:30
25.02.2021 Sachsen Anhalt Magdeburg
Aileen Klingenberg 31 Chefin vom Bodystyl Fitness Center 
Sport Geschlossen Rothensee

Copyrigth Peter Gercke, 
Foto Honorarpflichtig auch für Internet


25.02.2021 Sachsen Anhalt Magdeburg Aileen Klingenberg 31 Chefin vom Bodystyl Fitness Center Sport Geschlossen Rothensee

Copyrigth Peter Gercke, Foto Honorarpflichtig auch für Internet

 Magdeburg

Magdeburg l Die Landesregierung hat Vorschläge für eine Öffnungsstrategie in Sachsen-Anhalt erarbeitet. Erste Lockerungen der Corona-Bestimmungen gibt es ab nächstem Montag. Ab dem 1. März dürfen Friseure wieder Kunden empfangen. Auch Schulen und Kitas öffnen am Montag eingeschränkt wieder für alle Kinder und Jugendlichen. Ihren Betrieb wieder aufnehmen dürfen ab 1. März Baumärkte, Gärtnereien, Blumenläden sowie Fahr- und Flugschulen.
Für alle andern hat die Regierung einen Vier-Stufen-Plan vorgeschlagen. Die Öffnungen sollen sich an der Entwicklung der 7-Tage-Inzidenzen orientieren, aber auch Faktoren einbeziehen wie die Auslastung des Gesundheitssystems, die Entwicklung bei Virusmutationen, die Verfügbarkeit von Impfstoffen oder die Fortschritte bei der Impfung besonders gefährdeter Gruppen. Der Entwurf ist an Wirtschafts- und Sozialpartner und Kommunale Spitzenverbände sowie Verbände aus den Bereichen Soziales, Sport und Kultur gegangen. Vorgesehen ist, dass das Kabinett den Plan am 2. März beschließt.
Stufe eins zündet nach einer fünftägigen Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Entscheidend ist der Landesdurchschnitt. Was ändert sich? Jeder Hausstand darf sich wieder mit bis zu fünf weiteren Personen treffen. Fachkundig orga- nisierte Veranstaltungen mit bis zu 50 Menschen sind möglich. Alle Teilnehmer müssen zuvor getestet werden.
Einzelhändler dürfen sich nach Voranmeldung mit maximal zwei Personen treffen. Ferienwohnungen-, -häuser und -appartements dürfen vermietet werden. Campingplätze öffnen für Reisemobile und Wohnwagen. Ebenso Yacht- und Sportboothäfen zur privaten Nutzung von Booten oder zur Übernachtung auf eigenen oder gemieteten Booten. Vor-aussetzung in allen Fällen ist eine autarke Versorgung.
Kosmetik- und Nagelstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios dürfen den Betriebe wieder aufnehmen – allerdings unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln. Um die Kontaktverfolgung sicherzustellen, sind Anwesenheitslisten zu führen.
Musik- und Kunstschulen wird die Wiedereröffnung gestattet. Angebote privater und öffentlicher Bildungseinrichtungen (zum Beispiel Ernährungskurse, Sprach- und Integrationskurse) sind für bis zu zehn Personen wieder erlaubt.
Sport ist wieder möglich – jedoch ohne Kontakt, ohne Zuschauer und nur im Außenbereich. Die Gruppengröße wird auf maximal fünf Personen plus Betreuer begrenzt, im Kinder- und Jugendsport auf höchstens 15 Personen plus Betreuer.
Museen (vorherige Buchung übers Internet oder telefonisch ist erforderlich) und Gedenkstätten dürfen öffnen. Das gilt auch für Planetarien und Sternwarten, Autokinos sowie Bibliotheken und Archive. Möglich wird auch die Öffnung nicht-gewerblicher Ausstellungshäuser (Galerien).
Die zweite Stufe ist erreicht, sobald die 7-Tage-Inzidenz für fünf Tage unter dem Wert von 35 bleibt. Was ändert sich? Jeder Hausstand darf sich dann mit bis zu zehn Personen treffen. Veranstaltungen (etwa Meetings, Seminare, Fachkongresse, Veranstaltungen von Vereinen und Kultureinrichtungen) sind mit bis zu 250 Teilnehmern wieder möglich. Dafür muss ein Hygienekonzept vorliegen, die Abstandsregeln sind einzuhalten. Der Einzelhandel darf (mit Zugangsbeschränkungen und Hygieneregeln) wieder öffnen.
Speisegaststätten und Kantinen könne den Betrieb wieder aufnehmen. Pro Tisch gilt eine Personenbegrenzung. Abstands- und Hygienebestimmungen müssen eingehalten werden. Gestattet wird wieder der Alkoholausschank und -konsum in der Öffentlichkeit.
Für Hotels soll eine bundeseinheitliche Regelung abgewartet werden. Erlaubt ist ab Stufe zwei der Besuch von Theatern (einschließlich Musiktheater), Kinos und Konzerthäusern. Die Teilnehmerzahl wird auf maximal 250 begrenzt.
Angebote in soziokulturellen Zentren sowie Bürger- und Literaturhäusern dürfen wieder wahrgenommen werden. Öffnen dürfen in Stufe zwei auch wieder Seilbahnen (Hygienekonzept erforderlich), Spielhallen und Spielbanken sowie Freizeitparks. Das gilt ebenso für Tanz- und Ballettschulen.
Sport ist ohne Kontakt nun auch im Innen- und Außenbereich möglich (maximal zehn Teilnehmer plus Betreuer). Sportveranstaltungen mit bis zu 250 Zuschauern sind erlaubt.
Badeanstalten, Schwimmbäder und -hallen nehmen wieder für den Schwimmsport den Betreib auf. Auch Fitness- und Sportstudios, der Rehabilitationssport, Yoga- und andere Präventionskurse sowie Indoor-Spielplätze dürfen nun öffnen. Die Begrenzung der Besucherzahl von Pflegeheim-Bewohnern fällt weg.
Verharrt die 7-Tage-Inzidenz weitere drei Wochen unter dem Wert von 35, geht es in die dritte Lockerungsstufe. Was ändert sich dann? Jeder Hausstand darf sich mit maximal 15 weiteren Personen treffen. Private Zusammenkünfte und Feiern sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands mit maximal 15 weitere Personen gestattet.
Für Veranstaltungen aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Gründen wie auch solchen von Vereinen und Organisationen gilt: maximal 250 Teilnehmer drinnen, höchstens 500 Teilnehmer draußen. Ausnahmegenehmigungen in Kultur und Sport sind möglich nach Zustimmung durch das zuständige Fachressort sowie das Gesundheitsministerium.
Sinkt der Inzidenzwert auf unter 15, kann die Teilnehmerzahl ausgeweitet werden (bis zu 500 drinnen, höchstens 1000 draußen). Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern bleiben weiterhin untersagt.
Besondere Abstandsregeln für Chöre entfallen. Bars dürfen wieder den Betreib aufnehmen (Thekenöffnung), und auch Reisebus-Reisen sind wieder gestattet. Prostitutionsstätten dürfen wieder für den Publikumsverkehr öffnen.
Badeanstalten, Schwimmbäder (einschließlich Freizeit- und Spaßbäder sowie Heilbäder) dürfen wieder genutzt werden. Saunas und Dampfbäder öffnen wieder. Amateursport kann Spielbetrieb aufnehmenSport ist dann – mit und ohne Kontakt – im Innen- und Außenbereich mit begrenzter Zuschauerzahl möglich. Im Amateursport kann (mit Hygienekonzept) der Wettkampf- und Spielbetrieb wieder aufgenommen werden. Zu Sportveranstaltungen sind im Innenbereich maximal 250 Zuschauer zugelassen, draußen bis zu 500. Sondergenehmigungen sind auch hier möglich.
Bei einem Inzidenzwert von unter 15 dürfen bis zu 500 Zuschauer (drinnen) beziehungsweise höchstens 1000 Zuschauer (draußen) zur Veranstaltung kommen.
Die letzte Stufe ist erreicht, wenn die 7-Tage-Inzidenz über sechs Wochen den Wert von 35 unterschreitet. Die privaten Kontakte werden dann nicht mehr beschränkt. Angestrebt wird, Veranstaltungen im Freien mit bis zu 1000 Menschen zu gestatten, im Innenbereich mit bis zu 500.
Für alle vier Stufen wird empfohlen, in Bus und Bahn auch weiter den medizinischen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Das soll so lange gelten, bis mindestens einstellige Inzidenzen erreicht sind.