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Gesundheitswesen  Corona-Impfpflicht: So will Magdeburg Betretungsverbote durchsetzen

Etwa 1000 bis 1500 Mitarbeiter im Gesundheitsbereich sind in Magdeburg ungeimpft. Amtsarzt und Oberbürgermeister erklären, was die Betroffenen bei Einführung der Corona-Impfpflicht erwartet.

Von Robert Gruhne 10.02.2022
Pfleger und Ärzte kümmern sich um einen Corona-Patienten. Ab 15. Mäz 2022 gilt für sie eine Corona-Impfpflicht.
Pfleger und Ärzte kümmern sich um einen Corona-Patienten. Ab 15. Mäz 2022 gilt für sie eine Corona-Impfpflicht. Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa

Magdeburg - Ab 15. März 2022 soll im Gesundheitsbereich, unter anderem in Kliniken und Praxen, die Corona-Impfpflicht gelten. In Magdeburg seien etwa 1000 bis 1500 Mitarbeiter ungeimpft und damit betroffen, teilte Amtsarzt Eike Hennig in einer Pressekonferenz am Donnerstag mit.

Die Einrichtungen würden dem Gesundheitsamt die ungeimpften Mitarbeiter melden, sagte Oberbürgermeister Lutz Trümper zum Verfahren. Daraufhin bekämen die Betroffenen ein Anhörungsschreiben, auf das sie antworten und gegebenenfalls Widerspruch einlegen könnten. "Es muss jedes einzelne Verfahren geführt werden. Es gibt keine Pauschale", sagte Trümper.

Die Stadt interpretiere das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zudem so, dass das Gesundheitsamt über Betretungsverbote entscheiden könne, sagte der Amtsarzt. Das solle in Absprache mit den Einrichtungen geschehen. Wenn das Amt die Signale bekomme, "ohne diese Personen geht es nicht mehr weiter, womit ich rechne, dann wird es dort auch kein Betretungsverbot geben können", fuhr Hennig fort.

Die Impfpflicht wird beispielsweise in allen Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Behinderteneinrichtungen gelten. Sie gilt für das gesamte Personal.