1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Corona in Magdeburg: Das sind die neuen Quarantäne-Regeln

Pandemie Corona in Magdeburg: Das sind die neuen Quarantäne-Regeln

Angesichts hoher Corona-Zahlen gilt in Magdeburg ab sofort eine neue Quarantäne-Regel: Infizierte und deren Kontaktpersonen aus demselben Haushalt müssen sich selbstständig 14 Tage in Quarantäne begeben.

Von Ivar Lüthe 08.12.2021, 18:19
Fällt der PCR-Test positiv aus, müssen sich in Magdeburg ab sofort Corona-Infizierte und deren Kontaktpersonen im selben Haushalt selbstständig und unverzüglich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Das Gesundheitsamt schafft es bei den derzeit hohen Fallzahlen nicht mehr, alle Betroffenen zu kontaktieren.  F
Fällt der PCR-Test positiv aus, müssen sich in Magdeburg ab sofort Corona-Infizierte und deren Kontaktpersonen im selben Haushalt selbstständig und unverzüglich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Das Gesundheitsamt schafft es bei den derzeit hohen Fallzahlen nicht mehr, alle Betroffenen zu kontaktieren. F Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Magdeburg - Das Gesundheitsamt hisst die weiße Fahne: Es kommen täglich so viele neue Corona-Infektionsfälle, dass die Mitarbeiter es nicht mehr schaffen, alle betroffenen Personen zeitnah individuell zu kontaktieren, um sie in Quarantäne zu schicken.

„Bei durchschnittlich 200 bis 400 Fällen pro Tag und mehreren Tausend Kontaktpersonen ist das nicht mehr schaffbar“, sagt Magdeburgs Amtsarzt Dr. Eike Hennig. Mit den bisherigen und sehr zeitaufwendigen Einzelbekanntgaben lassen sich unter den aktuellen Umständen die Entstehung neuer Infektionsketten und damit die weitere Verbreitung des Virus nicht mehr vollständig verhindern.

Darum hat die Landeshauptstadt jetzt eine Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt, die besagt, dass Corona-Infizierte und Kontaktpersonen im selben Haushalt ab sofort sich selbstständig und unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben müssen. Eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht mehr. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 28. Februar nächsten Jahres.

Eine Übersicht:

▶ Wer muss in Quarantäne? Personen, bei denen eine Corona-Infektion durch einen PCR-Test nachgewiesen wurde, müssen unverzüglich in häusliche Quarantäne.

▶ Was ist mit Kontaktpersonen? Personen, die im selben Haushalt wie die infizierte Person leben, müssen ebenfalls unverzüglich in häusliche Quarantäne.

▶ Welche Ausnahmen gibt es? Geimpfte und genesene Personen aus demselben Haushalt müssen nicht in Quarantäne, wenn bei ihnen kein typisches Symptom oder sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt.

▶ Was sind typische Symptome? Typische Symptome sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber sowie Geruchs- oder Geschmacksverlust.

▶ Was ist, wenn solche Symptome vorliegen? Treten diese Symptome auf, ist ein PCR-Test erforderlich. Fällt dieser positiv aus, besteht automatisch die Pflicht zur häuslichen Quarantäne.

▶ Ab wann gilt die Quarantäne? Die Pflicht zur Absonderung beginnt an dem Tag, an dem die Infektion nachgewiesen wurde.

▶ Wie lange dauert die Quarantäne? Die Quarantänepflicht endet 14 Tage nach dem Tag des positiven PCR-Testergebnisses. Bei der Berechnung wird der Tag der Testung aber nicht mitgerechnet. Als Beispiel: Wenn jemand an einem Mittwoch (8. Dezember) positiv getestet wurde, endet die Quarantäne mit Ablauf des Mittwochs zwei Wochen später (22. Dezember).

▶ Gibt es die Möglichkeit, sich Freitesten zu lassen? Nein. Diese Möglichkeit gibt es nicht mehr. Es gelten konsequent die 14 Tage Quarantäne.

▶ Was ist, wenn es am Ende der Quarantäne noch Symptome gibt? Sollten am letzten Tag der häuslichen Quarantäne typische Symptome oder sonstige Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegen, endet die Quarantänepflicht nicht. Die betroffenen Personen müssen dann spätestens am Folgetag erneut einen PCR-Test vornehmen lassen und das Testergebnis abwarten.

▶ Woher bekomme ich ein offizielles Quarantäneschreiben für meinen Arbeitgeber? Die vollständig automatisierte Versendung von Quarantäneschreiben für infizierte Personen bleibt bestehen. Personen, die eine Quarantäneverfügung benötigen, sollten sich frühestens nach zehn Tagen per E-Mail unter hotline.corona@ga.magdeburg.de melden.

▶ Was gilt in der Quarantänezeit? Während der Quarantäne ist es den betroffenen Personen untersagt, die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung der Landeshauptstadt Magdeburg zu verlassen. Infizierte Personen und Kontaktpersonen sollten die innerhäuslichen Kontakte auf das Notwendigste beschränken. Auf gemeinsame Essen sollte verzichtet werden. Soweit möglich, sollten betroffene Personen separate Schlaf- und Aufenthaltszimmern nutzen.

▶ Was ist mit Besuch? Besuch von Personen, die nicht demselben Haushalt angehören, sind nicht erlaubt.

▶ Wie verhalte ich mich in Quarantäne? Infizierte Personen und Kontaktpersonen sollten umgehend ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin kontaktieren, wenn sie sich krank fühlen oder folgende Symptome haben: Husten, Schnupfen, infektionsbedingte Atemnot, Fieber. Bei lebensbedrohlichen akuten Erkrankungen sollte der Notruf (112) gewählt werden. Dabei sollte auch angegeben werden, dass eine Quarantäneanordnung besteht.

▶ Wohin kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe? Bei Fragen kann man sich an das Gesundheits- und Veterinäramt unter den Rufnummern 0391/540 20 00, -60 36, -60 37 oder -60 38 wenden. Per E-Mail ist die Kontaktaufnahme unter hotline.corona@ga.magdeburg.de möglich. Post kann man an folgende Adresse schicken: Landeshauptstadt Magdeburg, Der Oberbürgermeister, Gesundheits- und Veterinäramt, Lübecker Straße 32, 39124 Magdeburg.

Die komplette Allgemeinverfügung ist hier einsehbar.

Hier sind PCR-Tests möglich:

Fieberambulanz der Kassenärztlichen Vereinigung (Brandenburger Straße 8): Täglich (inklusive Wochenenden und Feiertagen) von 9 bis 14 Uhr. Nur für Personen bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres: täglich von 8 bis 9 Uhr. Krankenversichertenkarte und Personalausweis mitbringen, bei Kindern gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Reisepass.

Fieberambulanz Universitätsklinikum, Leipziger Straße 44, Haus 10, Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr, um telefonische Voranmeldung wird gebeten unter 0391/671 77 90 oder 0391/671 77 91

Weitere Informationen zu Fieberambulanzen, Fiebersprechstunden, Abstrichstellen und PCR-Testpraxen gibt es auch auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung.