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Corona-Krise Biertrinker vor Spätshops geahndet

Biertrinker vor Spätshops und ein Yoga-Gruppentraining: Bei Kontrollen in Magdeburg wurden wieder mehrere Verstöße festgestellt.

Von Anja Guse 25.03.2020, 13:10

Magdeburg l Nein, gemeinschaftliches Biertrinken vor Spätshops ist nicht mehr erlaubt. Und dennoch haben Kontrolleure von Ordnungsamt und Polizei am Dienstag in Magdeburg vor sieben Shops mehrere Menschen auf engstem Raum angetroffen. Keiner der betroffenen Shops befand sich am Hasselbachplatz, sondern in anderen Stadtgebieten. Die Biertrinker - zum Teil bis zu sechs Personen - wurden am Dienstag noch über den Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander belehrt.

Seit dem 25. März 2020 ist das Biertrinken vor einem Shop gar nicht mehr erlaubt. Grund sind die nun geltenden verschärften Regeln, mit denen die Verbreitung des Coronavirus eingedämmt werden soll. Jetzt ist es eine Straftat, wenn sich eine Person zum Biertrinken vor einem Geschäft aufhält. Denn: "Die ist kein triftiger Grund, die eigene Wohnung zu verlassen", teilte die Stadt Magdeburg mit.

Die Kontrollen fanden schwerpunktmäßig in Gaststätten, auf Spielplätzen und vor den Spätshops statt. Insgesamt wurden 438 Örtlichkeiten im Stadtgebiet kontrolliert. Im Einzelnen waren das:

  • 184 Spiel- und Bolzplätze (keine Personen angetroffen),
  • 129 Kultur-, Freizeit-, Spiel- und Vergnügungseinrichtungen (alle geschlossen),
  • 92 Gaststätten (alle geschlossen),
  • 12 Spätshops (7x Menschenansammlungen) sowie
  • 21 sonstige Dienstleistungs- und Ladengeschäfte (3 Verstöße).

In der Zentrale des Ordnungsamtes gingen insgesamt 93 Anrufe von Magdeburgern ein, die entweder Verstöße gegen die Landesverordnung meldeten oder Beratungen zum Umgang mit dem Corona Virus wünschten.

Zudem wurden stichprobenartig Geschäfte des Einzelhandels und Anbieter von Dienstleistungen überprüft. In einem Fall wurde der Betreiber einer Physiotherapie aufgefordert, die gerade stattfindenden Yoga-Gruppenübungen abzusagen. Medizinisch erforderliche physiotherapeutische Einzelmaßnahmen können auch zukünftig weiter durchgeführt werden, erklärte die Stadt Magdeburg.

Bei den 21 überprüften Betriebsstätten wurde ein geöffnetes An- und Verkauf-Geschäft in der Halberstädter Straße festgestellt werden. Der Betreiber wurde dahingehend belehrt, dass derartige Geschäfte seit dem 18. März nicht mehr für den Publikumsverkehr geöffnet haben dürfen. Auch zwei Betreiber von Geschäften, die Rauchwaren anboten, hielten sich nicht an die Schließungsverfügung. Diese wurden belehrt, dass sie lediglich Onlinehandel betreiben und Kunden zur Abholung von Waren empfangen dürfen. Alle Betreiber zeigten sich laut Stadt einsichtig und schlossen ihre Geschäfte.

Ansonsten bestand die größte, auf den Straßen beobachtete Gruppe aus etwa 15 Personen im Neustädter Feld. Die Jugendlichen waren sich ihres Fehlverhaltens offenbar bewusst und stoben bei Eintreffen der Ordnungshüter in alle Richtungen auseinander. 

Ab sofort müssen sich alle Magdeburger, die außerhalb ihrer Wohnung angetroffen werden, ausweisen können. Wer ohne triftigen Grund das Haus verlässt, begeht eine Straftat. Triftige Gründe sind unter anderem:

  • Einkäufe,
  • dringende Arztbesuche,
  • besondere familiäre Anlässe,
  • Spaziergänge und Sport an der frischen Luft.

Alle aktuellen Entwicklungen zum Thema Corona in Magdeburg und Sachsen-Anhalt finden Sie hier in unserem Live-Ticker und in unserem Dossier.

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