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Corona-Krise Wenn der Fotograf auch Trauzeuge ist

Fotografen sind wegen der Corona-Krise nicht im Trausaal zugelassen. Eine Braut würde den Fotografen daher sogar zum Trauzeugen machen.

Von Christina Bendigs 16.05.2020, 01:01

Magdeburg l Wer sich entschieden hat, trotz Coronavirus-Beschränkungen zu heiraten, muss derzeit einiges in Kauf nehmen, was den schönsten Tag im Leben ein wenig eintrüben dürfte. Große Feiern mit Verwandten und Freunden sind ebenso wenig gestattet wie die Eheschließung vor einem größeren Publikum. Zumindest die engsten Angehörigen wie Eltern, Geschwister und Kinder dürfen inzwischen wieder an Eheschließungen in den Standesämtern teilnehmen. Nach wie vor ausgegrenzt bleiben aber die professionellen Hochzeitsfotografen.

Für das Album vom Hochzeitstag müssen die Eheschließenden, was die eigentliche Zeremonie angeht, auf Fotos aus dem Familienkreis zurückgreifen. Das Bild vom Profi fehlt. Das ärgert nicht nur Brautpaare, sondern auch Fotografen, die sich nun dafür einsetzen wollen, dass sie mit der nächsten Verordnung Berücksichtigung finden. Schließlich gehören sie zu jenen, denen aufgrund der zahlreichen Beschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens viele Aufträge verloren gegangen sind.

Berit Lesniak möchte am 16. Juni 2020 im Magdeburger Standesamt heiraten. Eigentlich. Die Beschränkungen lassen sie schon fast die Lust auf eine Hochzeit verlieren. Dass sie auf die große Feier verzichten muss, damit habe sie sich bereits arrangiert. Doch immer neue Hürden kommen auf sie zu. Die 500-Euro-Hochzeitstorte etwa muss sie zu 75 Prozent bezahlen, wenn sie fünf bis 59 Tage vor Termin absagt, wenn sie weniger als fünf Tage vorher absagt, muss sie die gesamten Kosten tragen.

Bei Verschieben des Termins fällt eine Bearbeitungsgebühr an. Die standesamtliche Trauung sollte nur mit ihrem Kind, den beiden Müttern und den Trauzeugen stattfinden. Es bliebe also genügend Platz im Saal. „Es ist wirklich schade, dass das Standesamt so unkooperativ ist“, sagt sie. Lesniak überlegt nun, ihren Trauzeugen auszuladen und stattdessen die Fotografin zur Trauzeugin zu machen, um das Verbot zu umgehen.

Was sie ärgert sei zudem, dass die Regelung sehr unterschiedlich gehandhabt wird. „Wenn ich in anderen Standesämtern anrufe und frage, wird mir gesagt, dass ich einen Fotografen mitbringen kann“, sagt die Braut in spe. Alles komplett abzusagen und auf das nächste Jahr zu verschieben, kommt für sie nicht infrage. „Man freut sich auf den Tag und richtet sich darauf ein“, sagt sie, „und wer weiß, was im nächsten Jahr ist.“

Eine Betroffene Fotografin ist Kathrin Napierala. Seit 26  Jahren arbeitet sie selbstständig als Hochzeitsfotografin. Alle Paare, die sie im April und Mai hatte fotografieren wollen, haben ihre Eheschließungen auf das nächste Jahr verschoben. Nun hatte sie Hoffnung, dass mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen auch die Fotografen wieder Zutritt zum Standesamt erhalten und die Zeremonien bildlich festhalten können. Napierala betont, dass es ihr dabei nicht nur um das eigene Portemonnaie gehe, sondern auch um die Paare.

Aus zahlreichen Gesprächen wisse sie, dass das professionelle Foto für die Erinnerung dazugehört. In ihrem eigenen Familienkreis steht ebenfalls eine Trauung an. Die Braut sei betrübt, dass es nach jetzigem Stand von der eigentlichen Zeremonie kein Foto vom Profi geben werde. Napierala weiß, dass die Standesbeamten ihren Job mit Leidenschaft machen und den Paaren ebenfalls einen schönen Tag bescheren wollen.

Auch hat sie Verständnis, dass sich das Magdeburger Standesamt an die Verordnung halten muss. Was Napierala wundert ist aber, dass die Landesverordnung von den Kommunen offenbar sehr unterschiedlich ausgelegt wird. So gebe es Städte im Umland von Magdeburg, in denen Fotografen trotz Eindämmungsverordnung zur Trauung zugelassen werden würden.

Die Stadt Magdeburg beruft sich auf die Verordnung und erklärt, dass Fotografen als Trauzeugen an der Zeremonie teilnehmen, werde nicht unterbunden. Allerdings dürften sie den ihnen zugewiesenen Platz während der Zeremonie nicht verlassen. Auch andere Gäste dürften nur von ihrem Sitzplatz aus Fotos machen. Es soll verhindert werden, dass durch das Herumlaufen im Saal die zulässigen Abstandsregeln unterschritten werden und damit die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus steigt.

Die Pressestelle der Stadt Haldensleben erklärte auf Nachfrage, dass im dortigen Standesamt Fotografen an den Trauungen teilnehmen dürften. Aus den Verwaltungen in Schönebeck und Wanzleben hieß es, „es gibt eine Verordnung und darin sind Fotografen nicht erwähnt“. Daran werde sich gehalten.

Auch das Land bestätigt auf Nachfrage, dass Fotografen nicht zugelassen seien. „Es gibt einen Verordnungstext“, sagt Ute Albersmann als Pressesprecherin des Landesministeriums für Arbeit, Soziales und Integration. Auf die Frage, ob Kommunen hier Spielräume hätten, die Verordnung auszulegen, erinnert sie erneut an den Verordnungstext. Unproblematisch sei, wenn sich die Paare nach der Trauungsfeier gemeinsam mit dem Fotografen treffen würden, um Bilder im Freien aufzunehmen.

Albersmann erinnert zudem daran, dass bei Eheschließungen und Beerdigungen bereits Ausnahmen von der Eindämungsverordnung gemacht würden, indem engste Verwandte und Trauzeugen dabei sein dürfen. In der nächsten Woche werde es Beratungen für die nächste Verordnung geben, die in der darauffolgenden Woche in Kraft treten wird. Ob dann auch wieder Fotografen zu den Trauungen zugelassen werden, darüber könne sie zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage treffen.

Napierala und ihre Kollegen hoffen weiter, sind bereit, bei der Arbeit einen Mundschutz zu tragen und entsprechenden Abstand zu wahren. Ohnehin würden die Fotografen im Zuge der Zeremonien achtungsvollen Abstand halten, um die Zeremonie so wenig wie möglich zu stören.