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Regelung Corona-Pandemie: Uniklinik Magdeburg verhängt Besuchsverbot

Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen verhängt das Uniklinikum ein Besuchsverbot. Ab Montag, 22. November, dürfen Patienten keine Besucher mehr empfangen. Zugleich gilt für ambulante Patienten die 3G-Regelung.

Von Ivar Lüthe 19.11.2021, 16:28
Das Universitätsklinikum Magdeburg verhängt ab Montag, 22. November, ein Besuchsverbot.
Das Universitätsklinikum Magdeburg verhängt ab Montag, 22. November, ein Besuchsverbot. Foto: imago/Christian Schroedter

Magdeburg - Angesichts der rapide steigenden Corona-Infektionszahlen verschärft das Universitätsklinikum die Besuchsregelungen: Ab Montag, 22. November, dürfen Patienten keine Besucher mehr empfangen. Das Verbot beschränke sich ausschließlich auf Besucher - wer die Universitätsmedizin wegen einer Untersuchung oder eines Arztgespräches aufsuchen möchte, solle dies auch weiterhin tun, teilte das Klinikum mit.

Ausgenommen vom Besuchsverbot sind Kinder unter 18 Jahren, schwerstkranke Patienten nach Rücksprache mit den behandelnden Ärzten sowie eine Begleitperson im Kreißsaal. Besucher mit Ausnahmegenehmigung müssen eine FFP2-Maske tragen und ein aktuelles negatives Testergebnis, unabhängig vom Impfstatus, vorlegen .

Zusätzlich gilt ab Montag für alle ambulanten Patienten die 3G-Regelung. Entsprechende Nachweise über den Impf- oder Genesenenstatus beziehungsweise ein aktuelles Testergebnis seien mitzubringen. Darüber hinaus muss ein Überweisungsschein oder eine Terminbestätigung der jeweiligen Ambulanz bei der Einlasskontrolle vorgelegt werden.

Eingeschränkte Besucherregeln auch in den anderen Kliniken

Drastisch eingeschränkte Besuchsregelungen herrschen auch bereits im Klinikum Magdeburg. Ausnahmen gelten ausschließlich für lebensbedrohlich Erkrankte, kranke Neugeborene und Frühgeborene, Kinder unter 16 Jahre, die ohne Begleitperson aufgenommen sind. Für die Geburt ist eine Begleitperson erlaubt, ein negatives Testergebnis sollte mitgebracht werden. Diese Ausnahmen sind nur unter Einhaltung strengster Hygieneregeln möglich und sollten vorab mit dem Stationspersonal abgesprochen werden, informiert das Klinikum.

Im Marienstift gilt laut Internetseite die „1+1+1“-Regel für Besucher. Das heißt: ein Besucher pro Patient und Tag für jeweils eine Stunde. Des Weiteren gilt im gesamten Krankenhaus St. Marienstift die 3-G-Regel. Beim Betreten des Hauses müssen Besucher eine FFP2-Maske tragen. Besuchern mit Covid-19-Symptomen kann kein Zutritt gewährt werden, gleiches gilt für Besucher, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu bestätigten Covid-19-Patienten hatten.

Für Besucher des Klinikums der Pfeifferschen Stiftungen gilt laut Internetseite die 2G-Regel: Der Zutritt ist nur geimpften oder genesenen Besuchern gestattet. Der Impf- oder Genesenen-Status ist unaufgefordert nachzuweisen. Auf Verlangen ist auch der Personalausweis vorzuzeigen. Jeder Besucher wird an der Rezeption erfasst. Hier ist bei jedem Besuch eine Selbstauskunft auszufüllen und der zu besuchende Patient namentlich bekanntzugeben. Besucher mit Covid-19-Symptomen erhalten keinen Zutritt. Im gesamten Klinikum müssen alle Besucher eine FFP2-Maske tragen. Besucher müssen mindestens 16 Jahre alt sein.