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Pandemie Bundes-Notbremse passé - das sind die neuen Corona-Regeln für Magdeburg

Ab Sonntag, 0 Uhr, gelten in Magdeburg neue Lockerungen. Die Corona-Notbremse des Bundes tritt außer Kraft. Die Ausgangssperre fällt. Tourismus ist in Teilen wieder erlaubt, ebenso Außengastronomie. 

Von Anja Guse Aktualisiert: 7.5.2021, 15:04
Campen ist - wie hier im September 2020 - in Magdeburg wieder erlaubt. 
Campen ist - wie hier im September 2020 - in Magdeburg wieder erlaubt.  Archivfoto: Peter Gercke/dpa

Magdeburg. Endlich - Oberbürgermeister Lutz Trümper hat am Freitag offiziell das ersehnte Ende der Bundes-Notbremse für Magdeburg verkündet. Sie läuft am Sonntag punkt 0 Uhr ab. Dank der neuen Landesverordnung von Sachsen-Anhalt, die just zum selben Zeitpunkt in Kraft tritt, sind zudem weitere Lockerungen möglich. 

Wichtigste Neuerung für Magdeburg: Die Ausgangssperre fällt weg, die Testpflicht in einigen Bereichen ebenso, solange die Inzidenz weiter unter 100 bleibt. Genesene und Geimpfte sind grundsätzlich von der Testpflicht befreit. Zudem dürfen einige kulturelle Bereiche unter bestimmten Bedingungen öffnen.

Die neuen Regeln im Überblick (Auszug):

  • Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen: ein Hausstand plus ein weiterer Hausstand mit maximal fünf Personen (vollständig Geimpfte und Genesene sowie Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit).
  • Touristische Aufenthalte auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen mit Selbstversorgung sind im eingeschränkten Personenkreis erlaubt.
  • Einkaufen im Einzelhandel ist ohne Testpflicht, aber nur mit Termin ist erlaubt.
  • Friseurbesuche und Kosmetik sowie weitere körpernahe Dienstleistungen wie Nagelstudios und Tattoo-Studois sind ohne Testpflicht, aber nur mit Termin erlaubt.
  • Training im Freien ist in Gruppen mit bis zu 25 Personen möglich.
  • In der Außengastronomie dürfen Gäste an Tischen bewirtet werden. Voraussetzung hier: ein negativer Corona-Test, Dokumentation der anwesenden Gäste für die Kontaktnachverfolgung, maximal sechs Gäste pro Tisch.
  • Theater, Konzerte und ähnliches sind im Freien mit maximal 100 Besuchern (vollständig Geimpfte und Genesene zählen nicht mit) und mit Testpflicht erlaubt.
  • Badeanstalten, Schwimmbäder und Heilbäder dürfen ihre Außenbereiche öffnen. Die Nutzung ist mit Testpflicht erlaubt.
  • Mund-Nasen-Schutz gilt weiterhin wie bisher und auch für Genesene und Geimpfte.

In Magdeburg wurden bislang insgesamt rund 6300 Menschen positiv auf das Coronavirus seit Ausbruch der Pandemie getestet. Sie sollen in den nächsten Tag einen Brief von der Stadtverwaltung bekommen. Darin wird über den Status der Genesung informiert. 

Lutz Trümper bedankte sich bei den Magdeburgern für die Disziplin, appellierte aber zugleich, jetzt nicht zu übertreiben, damit die Lockerungen lange gültig bleiben. Er glaubt jedoch nicht, dass die Bundes-Notbremse einen großen Anteil an der guten Entwicklung in Magdeburg hat, sonst würde die Notbremse auch in anderen Kreisen bald passé sein. Danach sieht es jedoch vorerst nicht aus. In vielen Kreisen liegt die Inzidenz weiter über 100.

Auf Schwerpunktkontrollen will Trümper verzichten. "Ich vertraue den Bürgern mehr als ihnen zu misstrauen", sagte er. Er werde nicht ständig mit dem Ordnungsamt drohen. Vielmehr sehe er aber die Betreiber der Gaststätten in der Pflicht, auf die Einhaltung der Regeln zu achten. Sie seien es, die sonst mit ihrer Zulassung spielen.