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Drogenmissbrauch Bekifft am Steuer in Magdeburg

Inzwischen werden bei Verkehrskontrollen in Magdeburg mehr Betäubungsmittel- als Alkoholsünder ertappt.

Von Jana Heute 04.02.2019, 00:01

Magdeburg l Wässrige oder gerötete Augen, veränderte Pupillen, starkes Schwitzen, verlangsamte Reaktionen – Beamten im Streifendienst begegnet das bei Verkehrskontrollen täglich. Es sind untrügliche Zeichen, dass Alkohol und/oder Drogen am Steuer mit im Spiel sind.

Doch was selbst Polizisten überraschen dürfte – inzwischen werden in Magdeburg mehr Verkehrssünder unter Betäubungsmittel- als unter Alkoholeinfluss ertappt.

Die Zahlen für 2017 sprechen eine deutliche Sprache. Während bei ganz normalen Verkehrskontrollen 332 Kraftfahrer unter Alkoholeinfluss erwischt wurden, standen 382 Kraftfahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, im Polizeideutsch kurz: BTM. 37 Autofahrer wurden mit beidem, also Alkohol und Betäubungsmitteln, im Blut ertappt.

Das sind 15 Prozent mehr BTM-Fahrer als Alkoholfahrer. Und die Dunkelziffer ist hoch. Denn viele werden gar nicht erwischt. Selbst bei Unfällen werden, so es keine speziellen Anhaltspunkte gibt, nicht automatisch bei jedem Beteiligten Drogen- bzw. Alkoholtests durchgeführt, sagt Polizeisprecherin Heidi Winter. Alkoholsünder fliegen, allein schon durch ihre „Fahne“, dabei viel schneller auf als BTM-belastete Fahrer.

Ein typischer Fall vom 31. Januar 2019: Die Polizei kontrolliert am späten Nachmittag einen Audifahrer in Rothensee. Der Fahrer, ein 32-jähriger Magdeburger, kann keine Fahrerlaubnis vorlegen, stimmt aber einem freiwilligen BTM-Schnelltest zu. Der reagiert positiv - zeigt die Einnahme von Kokain an. Der Mann räumt den Konsum ein. Er muss mit aufs Revier zur Blutentnahme. Das weitere Verfahren wird teuer für ihn, denn weil auch noch kleine Mengen Kokain im Auto gefunden werden, bekommt er zusätzlich eine Strafanzeige wegen Drogenbesitzes.

Das Fahren unter Einfluss von Kokain wird aber erst mal „nur“ als Ordnungswidrigkeit eingestuft und es wird von der Bußgeldstelle eine Geldbuße auferlegt. Das ist so lange der Fall, bis der Kraftfahrer starke Ausfallerscheinungen zeigt bzw. an einem Unfall beteiligt ist. Dann wird auch die BTM-Fahrt zur Straftat und ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Ein Richter entscheidet über das Strafmaß: Geldstrafe, Führerscheinentzung und -sperre bis hin zum Freiheitsentzug. Der Katalog ist lang.

Wie viele BTM-Fälle in jüngster Zeit vor Gericht landeten, kann Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten nicht sagen, da diese Fälle nicht separat erfasst würden. Er bestätigt aber, was auch Polizeisprecherin Heidi Winter sagt: Die meisten BTM-Fahrten würden bislang als Ordnungswidrigkeit geahndet. Unterschätzen sollte man dies aber nicht, meint Baumgarten. „Auch Radfahrer dürfen sich z. B. nicht straffrei zudröhnen und dann in Schlangenlinien durch die Stadt fahren“, warnt der Staatsanwalt.

Ein paar Fakten und Zahlen abschließend: Betäubungsmittel, die im Straßenverkehr häufig vorkommen, sind Cannabis und Amphetamine, weniger häufig Kokain, selten Heroin und andere Betäubungsmittel. In den meisten Fällen (ohne Verkehrsgefährdung/ Unfallbeteiligung) stellt die BTM-Fahrt eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) dar. Beim ersten Verstoß drohen 500 Euro Strafe, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot, ansonsten bis zu 1500  Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.