Betteln in Magdeburg Erlaubt, aber nicht überall
Bettler gehören mittlerweile zu Magdeburgs Stadtbild. Doch nicht überall sind sie erlaubt.
Magdeburg l Zugegeben, so alltäglich wie in der Bundeshauptstadt Berlin ist das Betteln in Magdeburg noch nicht. Dennoch prägen Menschen, die auf Knien oder mit einem Akkordeon spielend um Münzen bitten, die Magdeburger Innenstadt. Nicht immer sind sie von echten Straßenkünstlern zu unterscheiden.
Insbesondere am Alten Markt, rund ums Ulrichshaus und an der Leiterstraße sitzen sie, aber auch am Hauptbahnhof und in anderen belebten Straßen. Die Volksstimme hat versucht, mit einigen ins Gespräch zu kommen, doch das war schwierig. Entweder wiegelten sie ab oder erklärten mit Händen und Füßen, dass sie kein Deutsch verstehen.
Übrigens: Betteln ist in Magdeburg erlaubt, allerdings nicht überall. Ein Überblick:
Öffentliche Plätze
Das Betteln ist in Magdeburg auf öffentlichen Plätzen und Straßen nicht verboten. Zulässig ist jedoch nur das sogenannte passive bzw. stille Betteln und das aktive Betteln, bei dem Passanten direkt angesprochen werden. Dabei dürfen Bettler Passanten nicht behindern oder gar belästigen.
Auch das Musizieren ist erlaubt, solange Straßenmusikanten keine elektrisch-akustischen Verstärker nutzen und auf einem Standplatz bis maximal 30 Minuten musizieren.
Verboten ist dagegen das aggressive und aufdringliche Betteln bzw. das Betteln mit Kindern. Geregelt wird dies in der Gefahrenabwehrverordnung der Landeshauptstadt.
„2016 gingen im Ordnungsamt elf Beschwerden wegen Bettelei ein“, berichtete Pressesprecher Michael Reif auf Volksstimme-Nachfrage. „In zwei Fällen wurden aggressives Betteln festgestellt und Platzverweise erteilt.“ Damit ist das Betteln in Magdeburg kein Schwerpunktthema. Diese Einschätzung bestätigte auch die Polizei. Pressesprecher Frank Küssner sagte: „Aktuell ist das Betteln bei uns kein Thema.“
Bus und Straßenbahn (MVB)
In den Fahrzeugen der MVB ist das Betteln und Musizieren grundsätzlich untersagt. Dies ist in den Beförderungsbedingungen unter Paragraf 4 nachzulesen. Obwohl in den vergangenen Wochen einige Leser von einem musizierenden Fahrgast berichteten, der mit einem Becher um Kleingeld bittet und meist nach wenigen Haltestellen wieder aussteigt, sprechen auch die MVB von keinem großen Problem. „Die Beschwerden, die uns zu diesem Thema erreichen, sind so wenige, dass wir sie in keiner Statistik erfassen“, sagte MVB-Pressesprecher Tim Stein auf Nachfrage. Wer sich bedrängt fühle, solle sich an das Fahrpersonal wenden.
Wer in Bus oder Straßenbahn musizieren möchte, benötigt eine Ausnahmegenehmigung. Die wurde in diesem Jahr erst einmal erteilt: für den Telemania-Flashmob.
Deutsche Bahn
Laut Hausordnung der Deutschen Bahn ist das Betteln und Belästigen von Personen auf dem gesamten Gelände der Deutschen Bahn nicht gestattet. Auch das laute Abspielen von Tonträgern ist verboten. Wer Live-Musik vortragen möchte, muss sich eine Genehmigung holen.
Einkaufszentren
Auch in Einkaufszentren gibt es eine Hausordnung. Das Betteln und Hausieren sind beispielsweise sowohl im Allee-Center und im City Carré als auch im Flora-Park und im Börde-Park verboten. Wer Musik spielen möchte, benötigt auch hier eine Genehmigung.
Gut zu wissen
Bettler müssen keine Einkommensteuern zahlen. Bei Straßenmusikern sieht es zumindest in der Theorie anders aus. „Die Einkünfte eines Straßenmusikers unterliegen entweder als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer“, erklärte Wolfgang Borchert, Sprecher des Finanzministeriums. Eine Gewerbesteuer muss nur derjenige zahlen, dessen Gewerbeertrag 24.500 Euro im Jahr übersteigt. „Dies ist bezüglich eines Straßenmusikers im Allgemeinen nicht anzunehmen“, so Borchert.
Im Grunde genommen hat ein Straßenmusiker dem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung einzureichen. „Die Festsetzung einer Steuer erfolgt allerdings nur, wenn der Gewinn den Grundfreibetrag und weitere personenbezogene Pauschalen überschreitet.“ Der Freibetrag beträgt 8820 Euro.
Straßenmusiker, die mit ihrer Musik keinen Gewinn erzielen möchten (sogenannte Liebhaberei) sind wie Bettler von der Einkommensteuer befreit.