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Gebührenerhöhung Der Tod wird in Magdeburg teurer

Die Stadt Magdeburg will die Friedhofsgebühren um durchschnittlich 9,4 Prozent erhöhen. Hintergrund sind unter anderem Tarifsteigerungen.

Von Christina Bendigs 13.04.2018, 01:01

Magdeburg l Eine Beisetzung auf einem der kommunalen Friedhöfe der Stadt Magdeburg wird teurer. Der Stadtrat soll während der Sitzung am 3.  Mai 2018 die Erhöhung der Friedhofsgebühren ab 1. Juli 2018 beschließen. Im Durchschnitt werden die Gebühren für die unterschiedlichen Bestattungsmöglichkeiten um 9,4  Prozent steigen. Einzig die Beerdigung auf einer Gemeinschaftsanlage für ein Erdwahlgrab wird um 152  Euro günstiger. Alle Gebühren gelten für eine Liegezeit von 20 Jahren.

Die Neukalkulation der Friedhofsgebühren sei erforderlich, um die Konsolidierungsauflagen umzusetzen und gleichzeitig Tarif- und Preissteigerungen aufgrund des Mindestlohngesetzes abzudecken, informiert die Stadtverwaltung Magdeburg in der Begründung zu der Beschlussvorlage. Für den Zeitraum 2018/19 wird eine zu erwartende Tarifsteigerung von insgesamt 4,5  Prozent zugrunde gelegt.

Ein weiterer Grund für die Gebührenerhöhung ist die Ruherechtsentschädigung. Sie lag 2017 bei 414.900  Euro und wurde in der Vergangenheit dafür verwendet, die Gebührenerhöhungen moderat zu gestalten. Das soll künftig keine Anwendung mehr finden.

Die Ruherechtsentschädigung wird im Gräbergesetz geregelt. Sie dient dazu, Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise zu gedenken und für zukünftige Generationen die Erinnerung daran wach zu halten, welche schrecklichen Folgen Krieg und Gewaltherrschaft haben. Daher sind Gräber von Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft zu erhalten und auch zugänglich zu machen.

Das Land, in dem sich die jeweilige Grabstätte befindet, muss dem Grundstückseigentümer, in diesem Fall der Stadt Magdeburg, dafür eine Entschädigung zahlen. Mit einem Teil der Entschädigung sollen künftig noch Denkmalschutzaufgaben, die nicht auf die Gebührenpflichtigen umgelegt werden können, finanziert werden. Zudem informierte die Stadt Magdeburg jetzt darüber, dass die Ruherechtsentschädigung auch für die Grünflächenpflege auf Friedhöfen genutzt werden soll. Zuvor war die weitere Nutzung unklar.