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Gefahrenabwehr Baum im Hof des Ex-Layla gefällt

Trotz Protesten der Anwohner: Eine Kastanie im Hof der Magdeburger Ex-Kneipe Layla wurde zur Gefahrenabwehr entfernt.

Von Stefan Harter 20.03.2020, 09:07

Magdeburg l Jahrelang war das „Layla“ in der Stadtfelder Lessingstraße ein beliebter Treffpunkt für die Magdeburger Kiezbewohner. Im Schatten einer großen Kastanie im Innenhof genossen sie ihre Getränke. Das „Layla“ und der Biergarten sind längst Geschichte, der Baum überdauerte – bis jetzt. Denn nun wurde er in der Vorwoche vom Grundstückseigentümer gefällt, sehr zum Unwillen der Anwohner.

„Wird die böse Persiflage ‚Otto hasst Bäume‘ Realität?“, fragte sich beispielsweise Wolfgang Tacke aus der Lessingstraße. Per Aushang hatte der neue Eigentümer des Hauses Lessingstraße 68 darüber informiert, dass er die große Kastanie im Hof fällen lassen wird. Rein „kaufmännische Aspekte“ vermuteten Tacke und seine „aufgewühlten Nachbarn“ hinter dieser Entscheidung. „Hier wird ein Stück Mikroklima zerstört und ein wunderbarer Schattenspender“, erklärt der Anwohner weiter.

Versuche der Nachbarn, die Arbeiten zu stoppen, schlugen jedoch fehl. Selbst Anrufe beim Umweltamt konnten den Baum nicht mehr retten. Nachdem die Fällarbeiten am Montag vergangener Woche begonnen wurden, fiel die Kastanie schließlich am vorigen Freitag gänzlich der Kettensäge zum Opfer.

Im sommerlichen Biergarten des „Layla“ haben viele Stadtfelder schöne Stunden verlebt, meint Wolfgang Tacke. „Den ‚Lebensbaum‘ im Hof der Lessingstraße 68 zu fällen, ist ein echter Frevel“, bemerkt der Architekt erbost, „wirklich schade um diesen wunderbaren Baum!“

Doch nach Angaben von Rathaussprecher Michael Reif lief bei der Fällung der „Layla“-Kastanie alles mit rechten Dingen ab, da es offenbar aus Sicht der Behörden gute Gründe gab, sie von ihrem Standort im Innenhof zu entfernen. „Die Kastanie wurde zur Gefahrenabwehr und im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht gefällt“, erklärt er.

„Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen (Sicherungsmaßnahmen) zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern“, heißt es im Amtsdeutsch zur Verantwortung des Verkehrssicherheitspflichtigen. Bricht ein großer Ast ab oder stürzt der Baum um, muss der Eigentümer die Verantwortung für die Folgen tragen. Dies war laut Stadtverwaltung im vorliegenden Fall in der Lessingstraße gegeben.

Vor der Erteilung der Fällgenehmigung habe es eine Ortsbesichtigung auf dem Innenhof mit Mitarbeitern des Umweltamtes gegeben. „Die Krone war wegen der Nähe zum Gebäude bereits mehrfach zurückgeschnitten worden. An den Schnittstellen hatten sich wiederum sogenannte Ständer gebildet, die stark bruchgefährdet waren“, berichtet er von den Beobachtungen der Amtsmitarbeiter.

Außerdem hatte das Umweltamt festgestellt, dass „wahrscheinlich bei einem Sturm ein Großteil der Krone ausgebrochen war“. „Aus diesen Gründen wurde die Fällgenehmigung erteilt“, erklärt Michael Reif.