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Für Gerichtsdienst Magdeburg hofft auf Jugend-Richter: Teilnehmer bis 69 Jahre gesucht

Jugendschöffen werden nun händeringend in Magdeburg gesucht. Der Clou: Die Justiz-Laien müssen zwischen 25 und 69 Jahren alt sein.

Aktualisiert: 20.01.2023, 15:37
Stadt Magdeburg hofft auf Bewerbungen: Jugendschöffen zwischen 25 und 69 Jahren werden für die Arbeit bei Gericht gesucht. Symbolbild:
Stadt Magdeburg hofft auf Bewerbungen: Jugendschöffen zwischen 25 und 69 Jahren werden für die Arbeit bei Gericht gesucht. Symbolbild: pixabay

Magdeburg (vs) - Für die Arbeit an den Gerichten werden in Magdeburg derzeit ganz besondere Menschen gesucht. Denn in der Stadt sind offenbar "Jugendschöffen" von besonderem Interesse. Skurril: Bewerber brauchen keine juristischen Vorkenntnisse und dürfen sich bis 69 Jahre bewerben, wie die Verwaltung nun mitteilt.

Demnach würden in Sachsen-Anhalt Schöffen gesucht, die ihre Ämter zu Beginn des Jahres 2024 aufnehmen sollen. Interessenten könnten sich bis zum 10. Mai im Jugendamt melden, heißt es. Das Jugendschöffenamt gilt der Mitteilung nach als wichtige Form der Teilnahme der Bürger an der Rechtsprechung. Die ehrenamtlichen Richter sollen dabei gleichberechtigt neben den Berufsrichtern an der Rechtsfindung teilnehmen.

Jugendschöffen müssen in Magdeburg wohnen

Interessenten müssten die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben und dürften nicht von der der Fähigkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter ausgeschlossen sein, heißt es. Die Jugendschöffen für die ordentlichen Gerichte müssten außerdem am 1. Januar 2024 ein Mindestalter von 25 Jahren haben und dürften nicht älter als 69 Jahre sein.

Bereitschaftserklärungen von Magdeburgern für die kommende Amtszeit nehme das Jugendamt im Wilhelm-Höpfner-Ring 1, 39116 Magdeburg per Post und unter jugendamt@magdeburg.de per Mail entgegen. Ein Bewerbungsformular zum Ausdrucken stehe daneben online auf der Homepage der Stadt Magdeburg zur Verfügung.