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Gewalt in Schule Magdeburger Schüler verletzt Mutter

Mit Metallkette und Eisenstange bedrohte ein Schüler in Magdeburg andere Schüler. Als eine Mutter einschritt, wurde sie von ihm angegriffen.

Von Franziska Ellrich 03.11.2017, 00:01

Magdeburg l Erst soll ein 14 Jahre alter Schüler der Gemeinschaftsschule Wilhelm Weitling in Magdeburg seine Mitschülerin mit einer Eisenstange bedroht haben, dann schlug er mit der Stange und einer Metallkette auf sie ein. Es ist jetzt einen Monat her, dass Sylvia Ndiaye diese gewalttätige Szene beobachtete und sofort einschritt.

Sie wollte gerade ihre Tochter an der Schule absetzen. Als sie dazwischenging, wurde sie von dem 14-Jährigen mit der Eisenstange zu Boden geprügelt. Der Schüler floh, Sylvia Ndiaye schaffte es vor lauter Schmerzen nicht, den Schläger einzuholen.

Andere Schüler halfen der verletzten Mutter und alarmierten die Polizei. Der Junge konnte aufgegriffen werden und wurde ins Krankenhaus gebracht. Für Sylvia Ndiaye wurde ein Rettungswagen gerufen, sie musste wegen ihrer Verletzungen an Kopf und Knie im Krankenhaus behandelt werden. „Der Junge war wie im Rausch“, sagt Sylvia Ndiaye. Sie sei schockiert gewesen, welche Kraft und Aggression der Schüler bei seinem Angriff entwickelt habe.

Vor den Herbstferien 2017 wurde der 14-Jährige laut Volksstimme-Informationen suspendiert. Sylvia Ndiaye schickt nach diesem Vorfall ihre Tochter trotzdem noch immer mit einem „mulmigen Gefühl“ zur Schule. Die Angst ist groß, dass es wieder zu so einem Ausbruch kommen könnte.

Wie können Eltern, Lehrer und Mitarbeiter in solch einer Situation handeln? Die Volksstimme hat beim Landesschulamt nachgefragt.

„Zunächst einmal ist es so, dass Schule neben ihrem Bildungsauftrag auch einen Erziehungsauftrag hat“, macht Schulamtssprecherin Silke Stadör deutlich. An den Schulen würde man immer versuchen, „alle pädagogischen Möglichkeiten zur positiven erzieherischen Beeinflussung zu nutzen“.

Silke Stadör zählt auf, welche Möglichkeiten der Unterstützung es in solchen Fällen für die Schulen gibt: Schulsozialarbeiter, Beratungslehrer sowie die Schulpsychologie des Schulamtes und der mobile sonderpädagogische Dienst würden dazu zählen.

„Trotz all dieser Möglichkeiten gibt es immer wieder Situationen, in denen Schüler schulische Normen nicht einhalten und Grenzen überschreiten, die nicht akzeptiert werden können“, räumt die Sprecherin des Landesschulamtes ein.

Eine solche Grenze sei „insbesondere die Androhung oder Ausübung körperlicher Gewalt gegen Mitschüler, Lehrkräfte oder weiteres pädagogisches Personal“, so Silke Stadör. Für solche Situationen sieht das Schulgesetz Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen vor. Wird körperliche Gewalt ausgeübt, könne das „zu zeitweiligen Suspendierungen vom Unterricht oder sogar zum Verweis von der Schule führen“.

Wie es mit dem Angreifer an der Gemeinschaftsschule Wilhelm Weitling weitergeht, ist noch unklar. Weder Schulamt noch Schulleitung wollen sich zu dem Einzelfall äußern.

Was die rechtlichen Konsequenzen betrifft, laufen derzeit noch die Vernehmungen zu dem Übergriff mit der Eisenstange Ende September 2017. Es werde wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den 14-Jährigen ermittelt, bestätigte eine Sprecherin der Polizeidirektion Nord.

Sylvia Ndiaye war mit ihrer Tochter bereits zur Vernehmung, weitere Zeugen sollen folgen. Laut Volksstimme-Informationen soll der 14-Jährige nicht zum ersten Mal so brutal und bedrohlich gehandelt haben.

Sollten ihm sogenannte Ordnungsmaßnahmen drohen, müsste das durch die Klassenkonferenz beschlossen und zuvor schriftlich angedroht werden, erklärt die Sprecherin des Landesschulamtes. Ist jedoch durch das Verhalten eines Schülers die Sicherheit anderer an der Schule gefährdet, könne die Schulleitung die notwendige Maßnahme vorläufig selbst anordnen.

Allerdings: „Jede Maßnahme ist eine Einzelentscheidung, bei der sorgfältig auszuwählen ist, welche Maßnahme angemessen sowie am wirkungsvollsten ist, um dem Fehlverhalten entgegenzuwirken“, sagt Silke Stadör. Sorgfältig müsse zwischen dem Gewicht des Fehlverhaltens, der Schwere der Maßnahme sowie den Nachteilen, die sich daraus für den Schüler ergeben könnten, abgewogen werden. Stadör: „Im Vordergrund steht, das Sozialverhalten positiv zu entwickeln.“

Was Sylvia Ndiaye und ihre Tochter betrifft, bleibe ein „unsicheres Gefühl“, so die Mutter. Sie hat sich mittlerweile an einen Anwalt gewandt und hofft, dass es schon bald zu einem Prozess mit einem „gerechten Urteil“ kommt.