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Wissenschaft Hochschule Magdeburg darf Doktoren berufen

Warum das neue Promotionsrecht für die Hochschule Magdeburg-Stendal den Standort in Sachsen-Anhalt fördern und die Einrichtung noch attraktiver machen kann.

Von Lena Kaltenbach 06.06.2021, 13:00
Prof. Dr. Kerstin Baumgarten, Rektorin Prof. Dr. Anne Lequy und Prof. Dr.-Ing. Bernd Ettmer (von links) von der Hochschule Magdeburg-Stendal zeigen stolz die Urkunde für das neue Promotionszentrum, die Wissenschaftsminister Armin Willingmann (rechts) überreicht hat.
Prof. Dr. Kerstin Baumgarten, Rektorin Prof. Dr. Anne Lequy und Prof. Dr.-Ing. Bernd Ettmer (von links) von der Hochschule Magdeburg-Stendal zeigen stolz die Urkunde für das neue Promotionszentrum, die Wissenschaftsminister Armin Willingmann (rechts) überreicht hat. Foto: Lena Kaltenbach

Magdeburg - Rektorin Prof. Dr. Anne Lequy spricht von einem „historischen Nachmittag“. Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann nennt es einen „wichtigen Schritt für die Wissenschaftslandschaft Deutschlands“. Die Hochschule Magdeburg-Stendal bekam das Promotionsrecht verliehen.     „Es ist sehr motivierend, das im eigenen Haus machen zu können“, freut sich Daniel Hesse. In seiner Doktorarbeit wird er sich mit Sedimenttransport beschäftigen, also beispielsweise wie Sand flussabwärts mitgetragen wird und die Flusslandschaft verändert. Der Fachbereich „Wasser, Umwelt, Bau und Sicherheit“ ist in Sachsen-Anhalt einzigartig. Hesse ist damit einer der Ersten, der seine Promotion an der Hochschule Magdeburg-Stendal ablegen wird.

Daumen hoch für die Urkunde

Prof. Dr.-Ing. Bernd Ettmer, Leiter des neuen Promotionszentrums, reckt daher begeistert den Daumen in die Höhe, als er die Promotionsrecht-Urkunde in den Händen hält.

Er ist einer von 15 Professoren, die Promotionsverfahren begleiten dürfen und wird Hesse bei seiner Forschung unterstützen. Ettmer geht in den nächsten zehn Jahren von insgesamt ungefähr 50 Doktoranden aus.

„Aber es geht uns in erster Linie um Qualität, nicht Quantität“, räumte Rektorin Anne Lequy gestern ein. Für sie bringt das Promotionsrecht drei große Vorteile mit sich. Einen wichtigen Punkt stelle die Gewinnung wissenschaftlichen Nachwuchses dar. Studenten haben nun die Möglichkeit, nach ihrem Masterabschluss an der Hochschule zu bleiben und hier zu promovieren. So könne das Know-how direkt am Standort gebündelt werden, Start-ups entstehen oder sich angehende Jungprofessoren herausbilden. Lequy: „Außerdem schreiben wir unsere Professuren bundesweit aus. Und wenn man weiß, dass man bei uns auch Promotionsvorhaben betreuen kann, steigert das die Attraktivität für die Professoren“, erklärt sie. Das dritte Plus liege im Bereich der finanziellen Unterstützung zu Forschungszwecken von öffentlichen oder privaten Stellen.

„Wenn wir jetzt mit dem Promotionsrecht einen Forschungsantrag stellen, haben wir noch höhere Chancen. Und mit den Geldern wiederum können wir auch unseren Nachwuchs finanzieren. So schließt sich der Kreis. Ein bisschen wie bei Henne und Ei“, sagt Lequy.

Sachsen-Anhalt ist erst das dritte Bundesland, in dem an einer Hochschule promoviert werden kann.  Als Wissenschaftsminister Armin Willingmann nicht ohne Stolz gestern die Urkunde verleiht, appelliert er auch an den Zusammenhalt zwischen Universitäten und Hochschulen. Mit der Verleihung der Promotionsrechte abseits der Universitäten würde ein jahrelanger Kampf gewonnen werden und das Fundament für den Mittelbau gelegt. So wird der wissenschaftliche Nachwuchs im Fachjargon bezeichnet.

Keine strikte Trennung mehr

„Es ist ein längst notwendiger Schritt, weil es die Wissenschaftslandschaft in Sachsen-Anhalt attraktiver macht“, sagt Willingmann in seiner Rede.

Die einst so strikte Trennung zwischen Universität und Hochschule verwische immer mehr und das sei auch gut so, denn der Anspruch an die Forschung würde in beiden Einrichtungen gedacht und gelebt werden. Und auch Anne Lequy bestätigt: „Unser Doktorgrad wird nicht anders lauten als der, den man an einer Uni erhält.“ Und so ein „Dr.“ vor dem Namen ist mehr als nur ein Titel. Für sie bedeutet es vor allem Reputation: „Man hat gezeigt, dass man mehrere Jahre einer Forschungsfrage nachgehen kann. Man hat Eigenständigkeit und Ausdauer bewiesen. Auch jenseits der Wissenschaft ist das viel wert.“

Gestern erfolgte die Verleihung des Promotionsrechtes für das hochschulübergreifende Promotionszentrum „Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften“ und ermöglicht nun auch den Studenten der Hochschulen Anhalt, Harz, Merseburg und Magdeburg eine Promotion im entsprechenden Bereich.