Kinderbetreuung Hort für die Großen macht Schule
Der Bedarf an Hortplätzen für Kinder über das Grundschulalter hinaus wächst in Magdeburg.
Magdeburg l Von Geburt an bis zur Versetzung in die 7. Klasse haben Kinder in Sachsen-Anhalt einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Nach dem Kita-Alter übernehmen an allen Grundschulen die Horte diese Aufgabe – bis zum Ende der Grundschulzeit nach Klasse vier. Horte an weiterführenden Schulen gab es bis 2017 in Magdeburg gar nicht, weil Bedarf nur im Einzelfall angemeldet wurde. Das hat sich – nach Eröffnung des Schulhortes am Norbertusgymnasium und dank einer verbesserten Information der Eltern über die Rechtslage samt Bedarfsabfrage durch die Stadt – geändert.
Bereits 213 Familien haben für das kommende Schuljahr Bedarf an Hortbetreuung für ihre künftigen Fünftklässler angemeldet. Darüber und dass weitere Meldungen erwartet werden, informiert die Sozialbeigeordnete Simone Borris (parteilos) auf Nachfrage der Volksstimme.
Neben dem Norbertusgymnasium (Nachtweide) unterhalten inzwischen das Internationale Stiftungsgymnasium (Agnetenstraße), die Neue Schule (Nachtweide) und als bisher einzige kommunale Schule ab Klasse fünf das Albert-Einstein-Gymnasium (Olvenstedter Graseweg) eigene Horte zur Betreuung ihrer Fünft- und Sechstklässler – insgesamt mit 386 Plätzen. Mit dem Geschwister-Scholl-Gymnasium in Reform könnte zum neuen Schuljahr eine weitere weiterführende Schule in städtischer Trägerschaft einen eigenen Hort eröffnen.
Für 33 künftige Fünftklässler haben Eltern Betreuungsbedarf angemeldet. Die Raumfrage sei „lösbar“, heißt es aus dem Sozialdezernat; ein potenzieller Hortbetreiber stehe in den Startlöchern. „Möglicherweise wird im Schuljahr 20/21 schnellstmöglich eine Hortbetreuung am Scholl-Gymnasium entwickelt werden können. Das ist aber von den tatsächlichen Vertragsabschlüssen im September 2020 abhängig“, sagt Borris. Heißt: Abgewartet wird, ob die Bedarfsmeldungen der Familien tatsächlich in unterzeichnete Hortverträge münden.
Mindestens 25 Hortkinder müssten an einem Schulstandort zusammenkommen, damit eine Betriebserlaubnis erteilt werden könne.
Besuchen Fünft- und Sechstklässler eine Schule ohne Hort, verfällt ihr Rechtsanspruch auf Betreuung über die Unterrichtszeit hinaus dennoch nicht. Eltern werden dann Plätze in Horten möglichst benachbarter Schulen – in der Regel Grundschulen – angeboten.
Bis zum Schuljahresstart und unmittelbar danach rechnet die Stadt Magdeburg nach Angaben der Sozialbeigeordneten mit weiteren Bedarfsmeldungen, „da erfahrungsgemäß viele Hort-Betreuungsverträge noch im August/September geschlossen werden“. Solche Verträge könnten zudem auch noch zu einem späteren Zeitpunkt im bereits laufenden Schuljahr geschlossen werden.