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Prozess Messerstecher-Opfer erleidet Angstattacke

Ein Messerstecher muss sich vor dem Landgericht Magdeburg verantworten. Sein Opfer hatte er 2015 lebensgefährlich verletzt.

09.03.2016, 00:01

Magdeburg l Wie sehr die Tat dem inzwischen wieder genesenen Wazir Z. noch zu schaffen macht, war am Dienstag vor der 1. Strafkammer am Landgericht Magdeburg zu sehen. Als er nach seiner Zeugenaussage das Gericht verlassen soll, bittet er um Begleitung. „Draußen stehen Freunde des Angeklagten. Ich habe große Angst. Die waren damals dabei“, sagt er mit brüchiger Stimme. Sein kleiner Bruder (16), der ebenfalls als Zeuge geladen ist, zittert während der Aussage und kann dem Angeklagten nicht ins Gesicht sehen. „Alle haben Angst vor den Tschetschenen“, sagt er.

Im Sommer 2015 war Wazir Z., der offenbar einen Streit unter einer Gruppe Tschetschenen schlichten wollte, vor der Flüchtlingsunterkunft am Bruno-Taut-Ring niedergestochen und lebensgefährlich verletzt worden. Der mutmaßliche Täter Ruslan G. (33) war danach untergetaucht und erst Tage später gefasst worden. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft und ist wegen versuchten Totschlags angeklagt. Er bestreitet die Tat nicht, sagt aber, dass er Wazir Z. nicht habe töten wollen.

Die Tat hatte damals landesweit für Schlagzeilen gesorgt. Prozessauftakt war bereits im Februar, wurde aber wieder abgebrochen, weil Ruslan G. zum Tatzeitpunkt crystalabhängig gewesen sein soll und von ihm noch ein psychiatrische Gutachten angefertigt werden musste. Nun der Neustart.

Es sind vor allem die Zeugenaussagen, welche das ganze Ausmaß der Brutalität zeigen. Zum Beispiel die Aussage von Frank S. (44), Security-Mitarbeiter in dem Heim. Er berichtet, wie er versucht habe, die Schlägerei zu unterbinden. Der kleine Bruder von Wazir Z. hatte ihn zu Hilfe geholt. Frank S. berichtet, wie einer der Tschetschenen zu ihm gesagt habe, dass er sich da raushalten solle, da das nicht seine Angelegenheit sei. Zu diesem Zeitpunkt schlugen mehrere Personen auf Wazir Z. ein. „Als sie von dem Afghanen abgelassen haben, war er schon schwer lädiert. Wir wollten Erste Hilfe leisten“, sagt Frank S. Dann sei der Angeklagte plötzlich mit aufgeklapptem Messer zurückgekommen, die Gruppe Tschetschenen hinterher. Mehrfach soll er auf Wazir Z. eingestochen haben. Ruslan G. sagte vor Gericht, dass Wazir Z. seine Mutter beleidigt habe.

Aus Angst um sein eigenes Leben sei Frank S. nicht mehr dazwischen gegangen, sondern habe die Polizei gerufen. „Als sie fertig waren, haben wir den Afghanen in unser Büro geschleppt“, beschreibt Frank S. Dort habe er erst das Ausmaß der Verletzungen erkannt. „Aus einer Wunde am Hals kam das Blut schwallartig, ebenso aus Wunden an der Schulter“, berichtet der Security-Mitarbeiter. Auch am Oberschenkel hatte Wazir Z. schwere Verletzungen. „Die blutgetränkte Hose haben wir aufgeschnitten und Wundauflagen angefertigt“, sagt er.

Ein weiterer Zeuge ist der Polizeibeamte Andreas G. (51). Er war einer der ersten Polizisten am Tatort. Der Wohnungsflur, in dem Wazir Z. notversorgt wurde, war blutverschmiert. „Er lag in einer Lache von ungefähr 30 Zentimetern Durchmesser. So etwas habe ich in meinem Leben noch nicht gesehen“, berichtet er. Laut rechtsmedizinischem Gutachten schwebte Wazir Z. in akuter Lebensgefahr. Die Liste der dokumentierten Verletzungen ist lang und reicht von Schwellungen, Schnittwunden, Stichverletzungen bis zu Abschürfungen. Die Verletzungen rühren von stumpfer Gewalt durch Fußtritte und scharfer Gewalt durch die Messerstiche.

Ein Urteil soll vermutlich am 21. März gesprochen werden.