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Tierquälerei Katzenquäler zu neun Monaten Haft verurteilt

Ein Salzwedeler (27) hatte unter anderem Welpen die Ohren abgeschnitten.

24.03.2021, 00:00

Salzwedel

Das Urteil am Salzwedeler Amtsgericht ist am zweiten Prozesstag gefallen. Nach rund zweieinhalb Stunden Verhandlung ist ein 27-Jähriger Salzwedeler vom Schöffengericht wegen Tierquälerei zu neun Monaten Haft verurteilt worden. Eine Bewährungsstrafe, wie sie sein Verteidiger forderte, lehnte das Gericht ab und folgte der Staatsanwaltschaft. Zuvor gab ein Psychiater als Sachverständiger Einblicke in die Psyche des Mannes.

Zur Vorgeschichte: Der Arbeitslose war angeklagt, zwei etwa drei Monate junge Katzen im Oktober 2019 massiv verstümmelt zu haben. Sowohl eine Amtstierärztin als auch die behandelnde Tiermedizinerin schilderten in der Auftaktverhandlung das Ausmaß. So wurden den Tieren die Ohren kreisrund abgeschnitten, bei einer Katze ein Teil der Unterlippe entfernt. Außerdem wurden die Tiere massiv verbrüht, und zwar so stark, dass selbst die zweite und dritte Hautschicht betroffen waren. „Der Zustand war erschreckend, sie haben extrem gelitten“, brachte es die behandelnde Tierärztin auf den Punkt, die die Welpen, die sich in jämmerlichem Zustand befanden, weger ihrer Schmerzen sofort in Narkose legen musste. Nur weil die Mutter des Angeklagten die Samtpfötchen etwa eineinhalb Tage nach ihrem Martyrium zum Veterinäramt brachte, haben beide überlebt.

Freund krankenhausreif geschlagen

Bevor das Gericht sich am zweiten Verhandlungstag weiter mit der Tierquälerei beschäftigte, stand ein weiterer Straftatbestand im Raum: Körperverletzung. Denn im September 2019 hatte der 27-Jährige seinen Freund geschlagen. Im Ergebnis musste das Opfer im Krankenhaus behandelt werden. Beide Taten wurden zu einer Verhandlung verbunden.

Der Angeklagte sei bei ihm gewesen, „wir haben Bier getrunken“, beginnt der mittlerweile ehemalige Freund als Zeuge im Gerichtssaal zu erzählen. Später seien sie zu einer Tankstelle in Salzwedel gegangen, um Nachschub zu holen. Dort wiederum seien sie auf Bekannte getroffen und hätten Bier getrunken. Als sie sich gemeinsam auf den Heimweg machten, sei die Stimmung gekippt. Denn der Angeklagte habe sich von der weiblichen Bekanntschaft nicht verabschiedet, wunderte sich der Freund. Im weiteren Verlauf der Verhandlung stellte sich raus, dass wohl Eifersucht im Spiel war.

Zuhause sei die Situation schließlich eskaliert. „Er griff mich an die Schulter.“ Dann habe er ihn gewürgt. Im Ergebnis hätten beide miteinander gerangelt und seien die Kellertreppe nach unten gestürzt. Während sich der Angeklagte am Rücken verletzt hatte, war der Zeuge auf den Kopf gefallen. Nach einem weiteren Bier in der Wohnung brachte die Freundin des Opfers ihren Freund ins Krankenhaus. „Er konnte nicht alleine gehen.“ Schwindel und Übelkeit hätten ihn beeinträchtigt. Weil dies einige Tage angehalten habe, habe sich der damalige Freund schließlich zu einer Strafanzeige entschieden. Persönliche Gründe hätten die Gewalt gegenüber seinem damaligen Kumpel ausgelöst, begründete der Angeklagte sein aggressives Verhalten.

Schwere seelische Abartigkeit

Keine Begründung lieferte der 27-Jährige für die Verstümmlung der Katzenwelpen. Wie am ersten Verhandlungstag wollte er sich auch diesmal nicht im Detail äußern.

Umfangreich waren dafür die Ausführungen des Psychiaters aus Lüneburg, der als Sachverständiger den Zustand des Angeklagten mit einem IQ von 83 einschätzen sollte. Und dies hatten es in sich. Er habe mit dem 27-Jährige gesprochen und von der Kindheit erfahren: Vom alkoholabhängigen Vater geschlagen, Schlägereien in der Schule, Gewalt im Privaten. So führte das Leben des Angeklagten ihn unter anderem in die Jugendpsychiatrie. Auch im weiteren Leben finden sich Aggressionen. So sei er auf jemanden mit der Kettensäge losgegangen. Der Strafkatalog spricht dahingehend eine deutliche Sprache. Zehnmal wurde er auffällig, wie Richter Klaus Hüttermann auflistete: Von Sachbeschädigung, Diebstahl und Körperverletzung über Bedrohung bis Wohnungseinbruch.

Da sich der 27-Jährige seiner Taten trotz schwerer seelischer Abartigkeit bewusst sei, wie der Sachverständige betonte, und aufgrund seiner Vergangenheit beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft neun Monate Haft ohne Bewährung: „Das waren sehr gezielte Handlungen, die Tiere haben extrem gelitten.“ Das sah auch das Gericht so und folgte nicht dem Verteidiger, der die Strafe zu Bewährung ausgesetzt wissen wollte: „Er hat sich entschuldigt und bereut.“ Nun bleibt dem Angeklagten eine Woche Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Sonst führt ihn sein Weg ins Gefängnis.