Landgericht Keine Einigung vor Gericht um Rauswurf des Magdeburger Zoo-Chefs Kai Perret
Im Streit zwischen dem Ex-Chef des Magdeburger Zoos und der Zoo GmbH über seinen Rauswurf im März 2020 gab es vor dem Landgericht Magdeburg keine Einigung. Beide Parteien streben nun eine außergerichtliche Klärung an.

Magdeburg - Die Klage des früheren Magdeburger Zoochefs Kai Perret gegen die Zoo GmbH war mit einiger Spannung erwartet worden. Schließlich gilt Perret durch seine 17-jährige Tätigkeit in leitender Position im Zoo als ein Macher und Entwickler der beliebten Einrichtung und hatte sich einiges Ansehen erworben.
Perret wollte erreichen, dass eine außerordentliche fristlose Kündigung am 3. März 2020 gegen ihn ebenso hinfällig wird wie die von der Zoo GmbH ersatzweise ausgesprochene fristgerechte Trennung zum Juni 2020. Perrets Anwalt Rene Teichmann aus Potsdam wollte vor der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts geltend machen, dass die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses weder für eine fristgerechte noch eine fristlose Kündigung ausreichen und außerdem von der Zoo GmbH Fristen versäumt worden seien.
Die Zoo GmbH hatte im März Perret ein zerstörtes Vertrauensverhältnis vorgeworfen. Grundlage waren offene Fragen zum Umgang mit Tieren, zoointernen Waffen und der Mitarbeiterführung. Perret hatte daraufhin auch das Vertrauen von Magdeburgs OB Lutz Trümper (SPD) verloren. Trümper ist auch Aufsichtsratschef der Zoo GmbH
Knapp 10.000 Euro monatlich als Vergütung
Die Vorsitzende Richterin Inka Semmler deutete allerdings schon zu Beginn an, dass zumindest die fristgerechte Kündigung wohl nicht zu beanstanden sei. Dafür führte sie eine Klausel aus dem Geschäftsführervertrag zwischen Perret und der Zoo GmbH an. Danach sei es der Zoo GmbH möglich gewesen, jederzeit das Beschäftigungsverhältnis zum Quartalsende beenden zu können. Im Raum stünden daher nur die fristlose Kündigung und entsprechende Weiterzahlung der Vergütung Perrets von monatlich 9484 Euro bis zu einer fristgerechten Kündigung.
Offen sei daher nur die von Perret beanstandete fristlose Kündigung und die Forderung nach einem wohlwolilenden Arbeitszeugnis. Um das zu klären müssten im Einzelnen die beanstandeten Kündigungsgründe der Zoo GmbH erörtert werden, erklärte die Richterin weiter. Angesichts eines relativ großen Medieninteresses führte das allerdings bei beiden Parteien offenbar zu einem Umdenken.
Angst vor der Öffentlichkeit
Keine der beiden Seiten, vor allem nicht die des ehemaligen Zoo-Direktors, hatten offenbar großes Interesse daran, dass die Kündigungsgründe vor der Öffentlichkeit ausgebreitet werden. Die Anwälte schlugen deshalb eine Unterbrechung der Verhandlung vor, um sich zu verständigen. Das scheiterte dann in der rund 20-minütigen Pause zumindest hinsichtlich eines schnelles Ergebnisses. Beide Seiten einigten sich aber immerhin darauf, nun außergerichtlich einen Weg zu einer einvernehmlichen Trennung zu suchen.
Die Richterin akzeptierte den Vorschlag und erklärte, die Kammer werde nur dann nochmal aktiv, wenn eine der beiden Seiten dies wünsche. Wie lange nun die Suche nach einer Einigung dauere, blieb offen - ebenso wie die detaillierten Kündigungsgründe.
Unklar blieb auch eine sogenannte Widerklage der Zoo GmbH. Ihrer Ansicht nach verfügt Perret noch über Unterlagen, die dem Zoo gehören und forderte eine Rückgabe. Um welche Dokumente es sich handelt wurde, nicht mitgeteilt.