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Kontrollen Bußgelder nach Corona-Verstößen in Magdeburg

Die Behörden in Magdeburg greifen durch: Nach mehreren Verstößen gegen die Corona-Verordnung werden Bußgelder verhängt.

Von Jana Heute 11.04.2020, 12:38

Magdeburg l Karfreitag - erster Tag des langen Osterwochenendes. Polizei und Ordnungsamt hatten in Magdeburg bei den täglichen Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Landesverordnung viel zu tun. In mehreren Fällen mussten Bußgelder verhängt werden, weil sich Magdeburger nicht an die Regeln hielten. Darüber informierte am Sonnabend die Stadtverwaltung in Magdeburg und lieferte eine Auswertung.

Im Detail: Am Karfreitag wurden bis etwa 22 Uhr folgende Kontrollen durchgeführt: 125 Spielplätze, 51 Betriebs- und Gaststätten sowie 156 Grünflächen und Versammlungsorte in Magdeburg. Über das Lage- und Führungszentrum der Polizei gingen in der Funkzentrale des Ordnungsamtes 12 Corona-bezogene Anrufe sowie 4 Anrufe zu der Thematik "Verbrennen von Abfällen/ illegale Osterfeuer" ein.

Das Verbrennen von Abfällen bestätigte sich nur in einem Fall. Der Betreiber des Feuers wurde aufgefordert dieses zu löschen, was er auch umgehend tat. Die anderen Fälle bestätigten sich nicht.

Während der Streifenfahrt fiel den Beamt*innen ein Spätverkauf auf, bei dem die Regularien der Eindämmungsverordnung des Landes nicht eingehalten wurden. Es wurden Getränke direkt vor Ort, ohne Mindestabstand von 50 Metern zum Geschäft, verzehrt und auch der Mindestabstand zwischen den Personen wurde nicht eingehalten.

Im Stadtpark hielten sich Personen nicht an das Grillverbot, sodass auch hier die Identitäten festgestellt wurden sowie Platzverweise ausgesprochen. In allen Fälle wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Wie viele Regelverstöße es hier gab, sagte die Stadt nicht.

Bei der Überprüfung der Spielplätze mussten zwei Verstöße festgestellt werden. Hier wurden die Personalien aufgenommen und Platzverweise ausgesprochen. Auch in diesen Fällen müssen die Betroffenen mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen.

Eine Meldung über eine Personengruppe mit mind. 20 Personen, die in einem Hinterhof feiern sollte, konnte bei der Überprüfung vor Ort nicht bestätigt werden. Es hielt sich dort lediglich eine 6-köpfige Familie erlaubter Weise auf.

In einer Gartensparte im Stadtteil Lemsdorf mussten Vollzugsbeamte des Ordnungsamtes und der Polizei eine größere Feier auflösen. In der Gartenparzelle befanden sich mehrere Personen, die bereits alkoholisiert schienen und ein Feuer entzündet hatten. Des Weiteren verstießen sie gegen die Landesverordnung, weil es sich um eine Ansammlung von mehr als zwei Personen handelte, die nicht zu einem Haushalt gehörten.

Zudem wurde ein Feuerwerk abgebrannt, wofür augenscheinlich keine Genehmigung vorlag. Als die Kräfte vor Ort einschritten, hatten sich von den 7 Personen 4 bereits durch einen hinteren Zugang aus der Parzelle entfernt. Es konnten somit nur noch von 3 Personen die Identitäten festgestellt werden. Die Parzellenpächterin gab im Gesprächsverlauf jedoch zu, dass sich zuvor 7 Personen dort aufhielten. Auch hier droht die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Auch am Karfreitag wurde das schöne Wetter von vielen Menschen für Bewegung und Spaziergänge an der frischen Luft genutzt, wobei sich die meisten an die Bestimmungen der Landesverordnung hielten.

Die "gute Zusammenarbeit mit der Polizei" habe sich auch am Freitag wieder als "tragfähig und effizient bei der Umsetzung der Kontrollmaßnahmen" erwiesen, hieß es weiter von der Stadt.

Das Rathaus wies erneut darauf hin, dass der Aufenthalt in der Öffentlichkeit zum Grillen oder für ein Picknick nach der Eindämmungsverordnung untersagt ist. Auch Ansammlungen von mehr als 2 Personen, die nicht zusammen in einem Haushalt leben, sind untersagt.