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Landgericht Magdeburgerin stürzt und verklagt Stadt

Eine Magdeburgerin stürzt in einer Baustelle auf einem kaputten Weg. Jetzt verklagt sie die Stadt und will Schmerzensgeld.

Von Karolin Aertel 31.05.2019, 11:50

Magdeburg l Weil eine Anwohnerin im Baustellenbereich auf einem beschädigten Gehweg stürzte, hat sie die Stadt Magdeburg verklagt. Sie wirft der Stadt vor, die Verkehrssicherungspflichten verletzt zu haben und fordert 3000 Euro Schmerzensgeld sowie 270 Euro Schadensersatz. Das Verfahren wurde im Landgericht verhandelt.

An welcher Stelle genau Liane G. gestürzt ist, kann sie der Richterin nur noch grob beschreiben. Schließlich sind inzwischen nunmehr zweieinhalb Jahre vergangen. Zu diesem Zeitpunkt sind in der Juri-Gagarin-Straße, quasi bei ihr vor ihrer Haustür Rohre verlegt worden, erzählt sie.

Als sie an einem Novembermorgen zur Arbeit gehen wollte, wählte sie den Weg über den Baustellenbereich, um zur gegenüberliegenden Straßenbahnhaltestelle zu kommen. Es war dunkel und sie sei in Eile gewesen. Dennoch habe sie aufgepasst.

An einer vermutlich von einem Baustellenfahrzeug beschädigten Gehwegplatte stürzte und verletzte sich Liane G. „Meine Hände und Füße haben wehgetan, aber ich musste zur Arbeit“, erklärt sie vor Gericht. Ihr Job habe auf der Kippe gestanden, da sie sich gerade in einer Wiedereingliederung befand. „Als ich in der Straßenbahn saß und alles zur Ruhe kam, fing das Dilemma an“, erinnert sie sich. „Ich bin noch zur Arbeit gefahren, hatte dann aber große Schmerzen und konnte nicht mehr laufen. Mein Mann hat mich abgeholt und wir sind zum Arzt gefahren.“ Vor allem am Fuß habe sie sich sehr verletzt. Sieben Wochen Gipsschuh und Physiotherapie waren die Folge.

Die Schuld sieht die Anwohnerin bei der Stadt Magdeburg, die ihre Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt habe. Die Stadt, vertreten durch Rechtsanwalt Simon Miosge, weist die Klage von sich und meint, dass die Klägerin nicht gestürzt wäre, wenn sie ausreichend auf den Weg geachtet hätte.

Ob es denn keinen alternativen Weg gegeben hatte, will die Richterin wissen. Doch, erklärt Liane G. Er habe aber um die ganze Baustelle und die Wendeschleife herum geführt und sei ein großer Umweg gewesen. Dass man, wenn man diesen Weg wählt, hätte besser aufpassen müssen, relativiert sie: „Zu diesem Zeitpunkt hätte man überall gehen können, überall waren Dreck, Steine und Schmiere.“

Mit dem Baustellenleiter haben die Anwohner - das sind vor allem viele ältere Bewohner - viele Gespräche geführt und sich über die Situation beschwert. „Die haben das fallen lassen und dann blieb das liegen“, sagt sie und betont, dass sie beim Gehen sehr wohl aufgepasst habe. Zudem sei die Baustelle nicht abgesperrt gewesen, wie ihr Anwalt Gerd Hellmuth noch einmal erfragte.

Zu einem Urteilsspruch ist es noch nicht gekommen. Final setzte die Richterin zwei Schwerpunkte. Zum einen sei es eine Frage der Beweise, erklärte sie. Die Beklagte, die Stadt Magdeburg, streitet alles ab. Die Klägerin, Liane G., hat keine Zeugen. Zum anderen muss die Frage nach einem Mitverschulden gestellt werden. „Wenn man weiß, dass alles aufgerissen ist, muss man da nicht besonders aufpassen?“

Zu welchem Urteil die Richterin kommt, soll am 19. Juni 2019, 9.30 Uhr im Landgericht bekanntgegeben werden.