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Ausreisepflicht Letzte Chance für Roma-Familie nach zehn Jahren in Magdeburg: Gehen oder bleiben?

Es ist der verzweifelte Versuch, eine Abschiebung zu verhindern. Tänzer und Breakdancer wollen am 8. Juli 2021 vor dem Rathaus in Magdeburg auf das Schicksal der Familie Barjamovic aufmerksam machen - eine Familie, die seit zehn Jahren in der Landeshauptstadt zu Hause ist und über deren Schicksal die Härtefallkommission des Landes in der kommenden Woche entscheidet.

Von Karolin Aertel 08.07.2021, 00:00
Die Geschwister Emanuel (v. l., 15 Jahre), Alex (7 Jahre), Nesa (16 Jahre) und Marina (3 Jahre), Mario (6 Jahre) und Josef (13 Jahre) fürchten, nach Serbien ausgewiesen zu werden. Die Jüngsten haben Magdeburg seit ihrer Geburt noch nie verlassen.
Die Geschwister Emanuel (v. l., 15 Jahre), Alex (7 Jahre), Nesa (16 Jahre) und Marina (3 Jahre), Mario (6 Jahre) und Josef (13 Jahre) fürchten, nach Serbien ausgewiesen zu werden. Die Jüngsten haben Magdeburg seit ihrer Geburt noch nie verlassen. Foto: Break Grenzen Crew

Magdeburg - Es ist ein weiteres Kapitel im jahrelangen Kampf, bleiben zu dürfen. Doch nun könnte es auch das letzte sein – zumindest in Magdeburg. Die Härtefallkommission des Landes entscheidet am kommenden Freitag über die Zukunft der Roma-Familie Barjamovic. Unterstützer der Familie, die insbesondere aus dem Wirkungskreis der „Break Grenzen Crew“ stammen und sich seit Jahren für das Bleiberecht der Familie einsetzen, rufen zur Solidarität auf. Vor dem Rathaus wollen sie am Donnerstag, 8. Juli 2021, ab 16 Uhr über die Situation der Familie und eine Petition, die bereits mehr als 40.200 Unterschriften zählt, informieren und tänzerisch gegen eine Ausweisung aufbegehren.

Nach Integrationspreis droht die Abschiebung

Die „Break Grenzen Crew“ sind jene Breakdancer, mit denen die Brüder Nesa, Josef und Emanuel 2014 für das Inklusionsprojekt „Break Chance“ in der Kategorie „Willkommenskultur Gestalten“ mit dem Integrationspreis Sachsen-Anhalt ausgezeichnet wurden.

Doch wirklich willkommen fühlen sie sich bis heute nicht. Kurze Zeit nach der Auszeichnung wurde die Familie, die seit 2011 in Magdeburg lebt, zur Ausreise aufgefordert. 2014 drohte die Abschiebung, 2015 erneut. Schon damals solidarisierten sich viele Magdeburger und Menschen aus der ganzen Republik mit der Familie. Ein Video, das auf die Lage der Familie aufmerksam machte, kursierte durchs Netz und wurde tausendfach gesehen. Auch eine Petition zeigte, wie viele Menschen mit der Familie fühlten. Letztlich führte jedoch die Krankheit des Vaters dazu, ein befristetes, humanitäres Aufenthaltsrecht zu bekommen. Die Ausländerbehörde negierte allerdings die Möglichkeit eines humanitären Aufenthaltsrechtes aufgrund der Integration.

Zu diesem Zeitpunkt lebte die Familie bereits über fünf Jahre in Magdeburg, abgesehen vom ältesten Sohn Nesa kann sich keines der Geschwister an Serbien erinnern. Die Eltern reisten mit ihren damals drei minderjährigen Kindern Ende 2011 als Asylsuchende nach Deutschland. In Magdeburg brachten sie drei weitere Kinder zur Welt, den jüngste Sohn davon schwer krank. Keines der Kinder spricht serbisch, daheim spricht die Familie Romanes. Sie kennen weder das Heimatland ihrer Eltern Vadica und Kadena, noch sprechen sie die Sprache. Ein Schulbesuch in Serbien scheint wenig erfolgversprechend. Auch in Serbien an die notwendigen Medikamente für Vater und Sohn zu gelangen, bereitet der Familie große Sorgen.

Ausländerbehörde besiegelt Ausreisepflicht

Dennoch: Die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt hat ihre Entscheidung getroffen. Die fehlende Kooperation der Eltern und mehrfache Verstöße gegen die Schulpflicht führt sie unter anderem als Gründe an. Inwiefern es der sechsfachen Mutter als Analphabetin, die nie eine Schule besuchte und weder lesen noch schreiben kann, möglich ist, beispielsweise regelmäßig Deutschkurse zu besuchen oder Termine einzuhalten, darf durchaus diskutiert werden. Gleiches dürfte für den Vater gelten, der aufgrund kognitiver Einschränkungen, also einer Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit, ebenfalls mit Defiziten lebt. Dass die Familie Hilfe nötig hat, steht außer Frage. Infrage steht jedoch, ob sie diese in Serbien bekommt.

Und so kämpfen Freunde, Unterstützer und die Familie selbst weiter darum, in Magdeburg bleiben zu dürfen. Obgleich ihr gesetzmäßig rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland Ende 2020 endete. Seither besteht eine Ausreisepflicht. Insbesondere für die Kinder, die Serbien nie kennengelernt haben, ein Land, in dem Roma diskriminiert werden, ist das Verlassen ihrer „Heimat“ Magdeburg ein Alptraum. So ergriff die Familie den letzten ihr zur Verfügung stehenden Strohhalm. Sie beziehungsweise ein Mitglied der Härtefallkommission stellten ein Härtefallersuchen bei der Härtefallkommission des Landes. Stadtsprecherin Kerstin Kinszorra erklärt, dass der Innenminister die letzte Entscheidung trifft, wenn die Kommission dem Ersuchen stattgibt.

Humanitäre Gründe würden Härtefall rechtfertigen

Die Entscheidung für ein Härtefallersuchen setze jedoch voraus, dass nach den Feststellungen der Härtefallkommission dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit im Bundesgebiet rechtfertigen.

Die Ausländerbehörde sieht diese Gründe nicht als gegeben. Dass dem ältesten Sohn Nesa eine Ausbildung als Altenpfleger zugesichert wurde, wie er es in einem aktuellen Internet-Video, in dem er die Situation seiner Familie beschreibt, erzählt, kann die Stadt nicht bestätigen. „Bemühungen zur Aufnahme einer Berufsausbildung durch ein Familienmitglied sind der Ausländerbehörde nicht bekannt. Auch liegt kein Nachweis dazu vor, dass überhaupt die erforderliche Bildungsreife erworben wurde“, erklärt die Stadt. Bekannt sei nur, dass Schulpflichtverletzungen der schulpflichtigen Kinder angezeigt und etliche Bußgeldbescheide erlassen werden mussten.

Die Stadt weist zudem darauf hin, dass, sollte das Härtefallersuchen abgewiesen werden, weiterhin die Verpflichtung besteht, das Bundesgebiet zu verlassen. „Die Ausreisefrist endete bereits mit Ablauf des 15. Dezembers 2020. Eine erneute Ausreisefrist wird nicht gesetzt. Die Menschen haben die Möglichkeit, sich hinsichtlich einer freiwilligen Ausreise beraten zu lassen und eine Reisebeihilfe zu erhalten. Diese Beratung sollte frühzeitig in Anspruch genommen werden. Es kann bereits von Deutschland aus der Neustart im Heimatland geplant werden“, erklärt die Stadt.

Ob die Familie dies bereits tue, war am Mittwoch, 7. Juli 2021, nicht in Erfahrung zu bringen. Die Familie war bis Redaktionsschluss nicht zu erreichen.