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Was wird aus den Hunden, die zugebissen haben? / Volksstimme hakte nach Nach Hundeattacken ist die Stadt am Zuge: "Ordnungsamt prüft die Fälle gewissenhaft"

Von Jana Heute 22.11.2012, 02:13

Magdeburg l Zwei blutige Attacken von Hunden auf Mensch und Tier innerhalb weniger Tage: Gestern wurde der jüngste Fall aus Brückfeld bekannt. Ein Staffordshire Bullterrier (die Rasse gilt im Land als Verdachtshund und unterliegt besonderen Auflagen) hat am Montag zugebissen. Opfer war zunächst der Mischlingshund einer 55-Jährigen, die sich mit ihrem angeleinten Vierbeiner in einem Innenhof an der Brückstraße aufgehalten hatte. Der Kampfhund kam plötzlich aus einem Hauseingang gelaufen und stürzte sich auf den Mischling. Beim Versuch, beide Tiere zu trennen, hat der Staffordshire Terrier der Frau in die Hand gebissen. Sie musste ins Krankenhaus. Der Halter des Angreifertieres ist noch nicht bekannt, so die Polizei.

Im vorangegangenen Fall vom Wochenende ist jetzt das Ordnungsamt am Zuge. Der Vorfall hatte am Montag nach Bekanntwerden für Aufsehen gesorgt (Volksstimme berichtete). Vier Hunde, darunter drei Schäferhund-Husky-Mischlinge und ein Stafford-Mischling, waren am Samstag im Bruno-Beye-Ring über einen fremden Hund hergefallen, der dabei schwer verletzt wurde. Einem zu Hilfe eilenden 37-Jährigen wurde beim Versuch, die Tiere auseinanderzubringen, ebenfalls in die Hand gebissen. Die Halterin der vier Angreiferhunde, die sich von der 40-Jährigen losgerissen hatten, hat eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung bekommen. Die Tiere konnte sie indes wieder mitnehmen.

Was passiert jetzt mit den Hunden, die zugebissen haben? Diese Frage stellen sich Betroffene und Anwohner. "Ein bislang gut besuchter Spielplatz ist genau gegenüber", mahnt z.B. unser Leser Matthias Schlüter. Wer garantiert, dass die offenbar gefährlichen Hunde nicht bald auch dort auftauchen?

"Diese Sorgen können wir verstehen", so Rathaussprecherin Cornelia Poenicke. Sie erklärt, dass die "Polizeibeamten keine Sicherstellung der Hunde verfügt" haben. Das bedeutet: Das Ordnungsamt leitet jetzt ein formelles Prüfverfahren zur "Feststellung der Gefährlichkeit" nach dem Hundegesetz des Landes Sachsen-Anhalt ein. "Wir müssen dazu einige Fragen klären", so Poenicke. Zum Beispiel: Sind die Hunde bereits auffällig geworden? Liegt gegen den Halter schon etwas vor? Der Vorfall selbst sei gewissenhaft zu prüfen und die betroffenen Seiten anzuhören. "Am Ende ergibt sich ein Gesamtbild, aus dem sich die Entscheidung des Ordnungsamtes ableitet." Das können Auflagen sein wie Wesenstest des Tieres, Sachkundeprüfung des Halters, Maulkorbzwang für den Hund oder Zwingerhaltung. Egal welche Sanktionen das Amt verhängt - ob Maulkorbzwang oder als letztes Mittel die Sicherstellung: "Das muss einer gerichtlichen Überprüfung standhalten", betont Poenicke.

Seit Beginn 2011 wurden in Magdeburg 56 Hunde nach Beißattacken als gefährlich eingestuft. Acht gefährliche Hunde wurden 2011 sichergestellt, in diesem Jahr liegt die Zahl bei bisher 13. Sie wurden u.a. im Tierheim untergebracht. Fünf Tiere konnten an ihre Halter zurückgegeben werden, nachdem diese amtliche Auflagen erfüllt hatten. An einen neuen Halter wurde indes nicht ein einziger der auffälligen Hunde vermittelt.