1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Ohne Tarifvertrag keine Corona-Prämie für Kita-Mitarbeiter

Sonderzahlung Ohne Tarifvertrag keine Corona-Prämie für Kita-Mitarbeiter

17.02.2021, 00:00
Achtung SPEERFRIST 22.09.2017 16:00 Der Schriftzug "Kindergarten" steht am 20.09.2017 in der Erstaufnahmeeinrichtung Tübingen (EA), einer Unterbringungseinrichtung für besonders schutzbedürftige Personen, in Tübingen (Baden-Württemberg) an der Tür der Kinderbetreuung. Die Einrichtung wird am 22. September offiziell eröffnet. Sie wird künftig Platz bieten für bis zu 250 allein reisende Frauen mit und ohne Kinder sowie für Flüchtlinge, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Foto: Sebastian Gollnow/dpa ++ +++ dpa-Bildfunk +++
Achtung SPEERFRIST 22.09.2017 16:00 Der Schriftzug "Kindergarten" steht am 20.09.2017 in der Erstaufnahmeeinrichtung Tübingen (EA), einer Unterbringungseinrichtung für besonders schutzbedürftige Personen, in Tübingen (Baden-Württemberg) an der Tür der Kinderbetreuung. Die Einrichtung wird am 22. September offiziell eröffnet. Sie wird künftig Platz bieten für bis zu 250 allein reisende Frauen mit und ohne Kinder sowie für Flüchtlinge, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Foto: Sebastian Gollnow/dpa ++ +++ dpa-Bildfunk +++ dpa

Magdeburg

Für Beschäftigte von Bund und Kommunen ist in Tarifverhandlungen im vergangenen Jahr eine einmalige Corona-Sonderzahlung vereinbart worden - je nach Einkommensgruppe zwischen 300 und 600 Euro. Begünstigte sind unter anderem Mitarbeiter des Eigenbetriebes kommunaler Kindertageseinrichtungen, nicht aber per se Beschäftigte bei Trägern der freien Kinder- und Jugendeinrichtungen. Diese möchte Die Linke-Fraktion im Stadtrat jedoch ebenso honoriert sehen wie eben deren kommunal beschäftigte Kollegen.

Obgleich Verständnis für das Ansinnen des Ratsantrags der Linken bestehe, erteilt die Verwaltung der Landeshauptstadt dem Vorhaben eine Absage. Sie sieht darin sowohl finanzielle als auch rechtliche Hindernisse. Sozialbeigeordnete Simone Borris erklärt, dass dies den Vorgaben aus dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes widersprechen würde und daher nicht rechtmäßig wäre. Die Auszahlung der Corona-Prämie sei keine freiwillige Ausschüttung der Stadt gewesen, sondern das Ergebnis von Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst.

Stadt hat keine Ermächtigung für Zahlung

Für die Mitarbeiter der freien Träger komme eine Zahlung nur dann in Frage, erklärt Borris, wenn die Träger unmittelbar an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gebunden beziehungsweise einem Tarifvertrag zugehörig sind. Die Landeshauptstadt habe weder eine Rechtsgrundlage, die sie zur Zahlung verpflichtet noch eine explizit dahingehende Ermächtigung, so Borris. Dies auch mit Blick auf das laufende Haushaltsdefizit von rund 31 Millionen Euro. Eine Auszahlung an sämtliche Beschäftigte bei Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe, die für die Stadt die Kinderbetreuung und Bildung absichern, würde mit circa 1,5 Millionen Euro zu Buche schlagen. Prämie als freiwillige Leistung freier Träger

Prämie ist freiwillige Leistung der Träger

Freie Träger, die nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind, könne dennoch, eine Prämie an seine Beschäftigten auszahlen. Dann stelle dies jedoch eine freiwillige Leistung dar, die nicht einhergeht mit einer Pflicht zur Kostenerstattung oder sonstigen Refinanzierung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem Jugendamt der Landeshauptstadt.