Polizeieinsatz Rucksackschreck in Magdeburger Bahn
Ein Mann hat in Magdeburg einen Rucksack mit Drähten in eine Straßenbahn geworfen und damit für Panik gesorgt.
Magdeburg l Panik verbreitete sich am 11. Dezember 2017 in einer Magdeburger Straßenbahn der Linie 9 an der Haltestelle Opernhaus. Wie die Polizei informiert, öffnete eine unbekannte männliche Person an der Haltestelle die Tür, warf nach ersten Informationen unter lautem Gebrüll einen Rucksack hinein und verließ die Bahn anschließend wieder.
Nach Polizeiangaben soll der Mann gerufen haben: „Ich möchte als Deutscher behandelt werden.“ Ob der Mann mit Akzent gesprochen hat, war nicht zu erfahren.
Da aus dem Rucksack Drähte herausragten, verließen etwa 20 Fahrgäste zügig die Straßenbahn und wollten sich in Sicherheit bringen. Plötzlich habe der Unbekannte die Bahn erneut betreten, den Rucksack wieder an sich genommen und sei in unbekannter Richtung geflüchtet. Die Polizei suchte den Bereich zwar noch ab, jedoch konnte sie den Mann nicht mehr feststellen.
Der Mann soll 1,75 Meter groß und etwa 30 Jahre alt sein. Er ist schlank und war gut gekleidet mit einer schwarzen Hose, schwarzen Schuhen, einem dunkelgrünen Annorak mit Kapuze, einem dunkelblauen Schal und fingerlose helle Handschuhe. Außerdem hatte er einen Rucksack bei sich. Er hat dunkelblonde Haare.
Worum es sich bei dem Paket genau handelte, ist nicht in Erfahrung zu bringen. Nach der Sichtung der Bilder aus der Überwachungskamera handelte es sich jedoch nicht um einen Rucksack, sondern um etwas in Stoff eingewickeltes.
Auch wenn nichts passiert ist, nimmt die Polizei den Vorfall „sehr, sehr ernst“, erklärte Polizeisprecherin Beatrix Mertens auf Volksstimme-Nachfrage, auch wenn fraglich sei, welche Ernsthaftigkeit hinter der Tat stecke. Vor Ort wurden Zeugen befragt.
Aktuell werden Bilder aus der Überwachungskamera der Straßenbahn ausgewertet. Ob und wann ein Bild vom mutmaßlichen Täter veröffentlicht wird, hängt zum einen davon ab, ob er auf den Aufnahmen überhaupt zu sehen ist. Zum anderen benötigt die Polizei zunächst einen richterlichen Beschluss, bevor sie ein Fahndungsfoto veröffentlichen kann.
Die Ermittlungen dauern an. Der Straftatbestand, wegen dem sich der Täter verantworten müsste, lautet „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat“.