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Plakettenpflicht Kontrolle in Magdeburger Umweltzone

Das Ordnungsamt Magdeburg hat 30 Verstöße gegen die Plakettenpflicht in der Umweltzone festgestellt.

24.04.2018, 14:41

Magdeburg (ag) l Das Ordnungsamt Magdeburg hat am 20. April 2018 eine Schwerpunktkontrolle zur Plakettenpflicht für die Umweltzone vorgenommen und dabei 30 Verstöße festgestellt. In acht Fahrzeugen war keine Umweltplakette vorhanden. Zwölf Fahrzeuge hatten Plaketten mit einem anderen und damit falschen Kennzeichen. Bei zehn Fahrzeugen war das Kennzeichen nicht lesbar oder nicht eingetragen. Die Halter erwartet ein Bußgeld von 108,50 Euro, teilte die Stadtverwaltung Magdeburg am 24. April mit.

Kontrolliert wurde demnach in der Brunnersiedlung zwischen dem Südring, dem Magdeburger Ring und der Sudenburger Wuhne. Ziel sei es auch gewesen, einen Vergleichswert zur ersten Kontrolle dieser Art im April 2017 zu ermitteln. Damals wurden bei einer ähnlichen Kontrolle 49 Verstöße festgestellt. Die Zahl der festgestellten Ordnungswidrigkeiten hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um ein gutes Drittel verringert.

Seit dem 1. Januar 2013 dürfen Kraftfahrzeuge in Magdeburg nur noch mit der grünen Plakette in die Umweltzone fahren. Seit März 2016 ist die Stadtverwaltung Magdeburg für die Kontrolle der Einhaltung verantwortlich.

Die Umweltzone wird im Norden durch die Albert-Vater-Straße und die Walther-Rathenau-Straße, im Osten durch das Schleinufer und die Steubenallee, im Süden durch die Erich-Weinert-Straße und Am Fuchsberg sowie im Westen durch Süd-, West- und Europaring begrenzt.

Die grüne Umweltplakette mit dem aktuellen Kfz-Kennzeichen muss am Fahrzeug deutlich sichtbar sein. Aufgrund häufiger Sonneneinstrahlung kann die Kennzeichenaufschrift bis zur Unkenntlichkeit verblassen. Sollte dies der Fall sein, muss eine neue Plakette erworben werden, teilte die Stadtverwaltung mit. Auch beim Wechsel des Kennzeichens ist eine aktualisierte Plakette notwendig. Wer ohne oder mit einer falschen Umweltplakette ein Fahrzeug in der Umweltzone benutzt, muss mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von 108,50 Euro rechnen.