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Polizeiauto-Streit Petitionsausschuss weist Eingabe zurück

Im Streit um ein ausgedientes Polizeiauto hat der Petitionsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt entschieden: kein Blaulicht.

Von Ivar Lüthe 30.08.2019, 01:01

Magdeburg l Im Magdeburger Polizeiauto-Streit hat Firmeninhaber Norman Zwernemann einen weiteren Rückschlag hinnehmen müssen. Der Petitionsausschuss des Landtages hat seine Eingabe zurückgewiesen und sich der Stellungnahme der Landesregierung angeschlossen.

Den grün-weißen Opel Omega fuhr der Inhaber einer Firma für Filmautos und Requisiten bislang als Werbeträger für sein Unternehmen durch die Straßen der Landeshauptstadt. Seit Monaten streitet sich Norman Zwernemann unter anderem mit dem Ordnungsamt der Stadt Magdeburg.

Im Kern geht es um die Blaulichtanlage auf dem Dach des ehemaligen Polizeiautos. 2016 hatte er von der Stadt eine Zulassung für das Auto erhalten, nach einer Anzeige im April 2019 soll das Auto nun aus dem Verkehr gezogen werden. Die Stadtverwaltung räumte mittlerweile ein, damals einen Fehler gemacht zu haben. Sie beruft sich in dem Verfahren darauf, dass Blaulichtanlagen nur für Einsatzfahrzeuge beispielsweise von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst zulässig sind. Lediglich mit einer Sondergenehmigung dürfte der Magdeburger mit dem Auto fahren. Diese Sondergenehmigung verweigert das Landesverwaltungsamt jedoch dem Unternehmer.

Der Magdeburger wandte sich daraufhin an den Petitionsausschuss des Landtages. Der Ausschuss ließ sich eine Stellungnahme der Landesregierung erarbeiten. Die kam zu dem Schluss, dass das ausrangierte Polizeiauto nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und gab damit der Stadt recht. Blaulichtanlagen seien nur für Einsatzfahrzeuge zulässig.

Dass die Blaulichtanlage technisch außer Betrieb ist, worauf Zwernemann stets verweist, spielt nach Ansicht der Landesregierung keine Rolle. „Die Ausrüstung eines alten Polizeifahrzeuges mit einer Kennleuchte für blaues Blinklicht kann daher bewirken, dass der Anschein entsteht, dieses Fahrzeug könne Sonderrechte (...) in Anspruch nehmen“, schreibt die Landesregierung. Mit der restriktiven Beschränkung solle verhindert werden, dass Privatfahrzeugen der Anschein der Amtlichkeit zukommt.

Die Entscheidung des Petitionsausschusses kann Norman Zwernemann nicht nachvollziehen: Es bleibe dabei, dass das Blaulicht nicht funktionsfähig ist, er es auch nie genutzt habe. Die Unterstellung, er könnte es ja nutzen, weist er von sich. Er will nun gerichtlich gegen die angedrohte Zwangsstilllegung vorgehen, sagte er.