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  7. Polizei in Magdeburg warnt: Über rote Ampeln fahren kann teuer werden

Polizei warnt In Magdeburg über rote Ampeln? So teuer kann das werden - auch für Fußgänger

Bei Rot über die Ampel fahren kann gefährlich und teuer werden. Mit welchen Strafen Autofahrer in Magdeburg rechnen müssen und wann selbst Fußgänger zahlen müssen.

Von Romy Bergmann 22.06.2023, 09:30
Wer in Magdeburg noch schnell über eine rote oder gelbe Ampel fährt, riskiert ein Bußgeld oder sogar Punkte in Flensburg.
Wer in Magdeburg noch schnell über eine rote oder gelbe Ampel fährt, riskiert ein Bußgeld oder sogar Punkte in Flensburg. Symbolbild: dpa/Jan Woitas

Magdeburg - Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot: Wer über eine rote Ampel fährt, muss mit einigen Strafen rechnen. Darauf weist die Polizeiinspektion Magdeburg hin. Denn wer eine Kreuzung trotz roter Ampel überquert, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. 

Fahren oder gehen Verkehrsteilnehmer über eine rote Ampel, spreche man von einem sogenannten Rotlichtverstoß. Und der werde als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Passend dazu: Verkehrsaktionstag in Magdeburg: Am 22. Juni 2023 werden Ampeln stärker kontrolliert

Wie hoch die Strafe dabei ausfalle, hänge von verschiedenen Faktoren, wie Dauer der Rotphase und maximaler Geschwindigkeitsbegrenzung ab.

Bei Rot über die Ampel: Strafen für Autofahrer laut Polizeiinspektion Magdeburg

Entscheidend für die Höhe der Strafe sei, wie lange die Rot-Phase bereits dauere und ob beim Überfahren der roten Ampel andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Die Magdeburger Polizisten unterscheiden dabei zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

Einfacher Rotlichtverstoß: Die Haltelinie der Ampel wird überfahren, wenn sie weniger als eine Sekunde rot leuchtet. Die Folge: 90 Euro Bußgeld und ein Punkt im Verkehrseignungsregister in Flensburg. Wurden dabei ein weiterer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder Gegenstände beschädigt, werden zwei Punkte fällig und das Bußgeld erhöht sich auf 200 Euro inklusive einem Monat Fahrverbot.

Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Haltelinie der Ampel wird überfahren, wenn sie länger als eine Sekunde rot leuchtet. Die Folge: 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Bei Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer oder Beschädigungen steigt die Höhe des Bußgeldes auf bis zu 320 Euro.

Über Gelb gefahren: Bußgeld wird fällig

Auch weiterzufahren, wenn die Ampel bereits gelb leuchtet, ist laut Magdeburger Polizei eine Ordnungswidrigkeit. Denn während dieser Phase sollen die Verkehrsteilnehmer eigentlich anhalten und nicht beschleunigen, um noch schnell über den Ampelbereich zu kommen.

Bei Missachtung drohen Autofahrern ein Bußgeld von zehn Euro. Teurer wird es, wenn ein Ampelblitzer installiert ist. Denn der misst auch die Geschwindigkeit.

Autofahrer, die bei Gelb noch schnell über die Ampelkreuzung wollen, geben meistens Gas und können mit Pech durch den Ampelblitzer ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen.

Beim Grünpfeil richtig abbiegen, ansonsten droht Bußgeld

Wenn als Zusatzschild ein grüner Pfeil an der Ampel angebracht ist, dürfen Rechtsabbieger auch über Rot fahren - müssen dabei aber zwingend auf Querverkehr, Fußgänger und Radfahrer achten.

Außerdem müssen Verkehrsteilnehmer zunächst an der Haltelinie stoppen, ansonsten droht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg, erklärt der ADAC und verweist dabei auf den Bußgeldkatalog.

Selbst Fußgänger und Fahrradfahrer können belangt werden

Auch für Radfahrer gibt es laut ADAC den einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß mit abgewandelten Strafen:

Bei einem einfachen Verstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sind es 100 Euro. Baut der Fahrradfahrer dabei einen Unfall, klettert das Bußgeld auf 120 Euro und dazu gibt es einen Punkt in Flensburg.

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß kostet den Fahrradfahrer 100 Euro, bei Gefährdung 160 Euro und bei einem Unfall 180 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. 

Auch Fußgänger sind vor Strafen nicht sicher, wenn sie eine rote Ampel überqueren: In der Regel kostet sie das fünf Euro, bei einem Unfall zehn Euro.